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Produkte zum Begriff Soka:


  • Hotel Housen Soka
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  • Toyoko Inn Soka eki nishiguchi
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  • Soka Suites Dallas - Las Colinas
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  • Hotel Dormy Inn Express Soka City
    Hotel Dormy Inn Express Soka City


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  • Wann zahlt die Soka Bau?

    Wann zahlt die Soka Bau? Die Soka Bau zahlt in der Regel die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialkasse des Baugewerbes. Diese Beiträge werden quartalsweise fällig und müssen pünktlich gezahlt werden, um Verzugszinsen zu vermeiden. Es ist wichtig, die Fristen für die Zahlungen einzuhalten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Bei Fragen zur Zahlung oder zu den Beiträgen kann man sich direkt an die Soka Bau wenden.

  • Ist die Soka Bau Pflicht?

    Ist die Soka Bau Pflicht? Die Soka Bau ist eine Sozialkasse der Bauwirtschaft, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Baubranche verpflichtend ist. Sie dient der Absicherung von Arbeitnehmern in der Baubranche bei Arbeitslosigkeit und im Alter. Arbeitgeber müssen Beiträge zur Soka Bau entrichten, um ihren Beschäftigten diese Leistungen zu ermöglichen. Es ist wichtig, sich über die genauen Pflichten und Regelungen der Soka Bau zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Insgesamt ist die Soka Bau also für Arbeitgeber in der Baubranche verpflichtend.

  • Was zahlt die Soka Bau?

    Die Soka Bau ist eine Sozialkasse der Bauwirtschaft, die von Bauunternehmen und deren Beschäftigten Beiträge zahlen. Die Soka Bau zahlt unter anderem Leistungen wie Urlaubs- und Feiertagsvergütungen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Zuschüsse zur Altersvorsorge. Sie unterstützt auch bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen und der Förderung der Gesundheit der Beschäftigten. Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Tarifvertrag und individueller Situation variieren.

  • Wer zahlt Soka Beiträge?

    Die Soka-Beiträge werden von Arbeitgebern gezahlt, die in der Bauwirtschaft tätig sind. Diese Beiträge dienen dazu, die Sozialkassen der Bauwirtschaft zu finanzieren, die unter anderem Leistungen wie Urlaubs- und Krankengeld an die Beschäftigten auszahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Bruttolohn der Arbeitnehmer und wird von den Arbeitgebern direkt an die Soka überwiesen. Die Soka-Beiträge sind gesetzlich vorgeschrieben und werden von den Arbeitgebern als Teil der Lohnnebenkosten getragen. Arbeiter oder Angestellte müssen keine eigenen Beiträge zur Soka leisten.

Ähnliche Suchbegriffe für Soka:


  • Beckerle, Klaus: Die Abmahnung
    Beckerle, Klaus: Die Abmahnung

    Die Abmahnung , Mit dem Standardwerk in der 14. Auflage werden auch Nichtjurist:innen sicher durch das Abmahnverfahren geleitet. Klaus Beckerle erläutert, wann eine Abmahnung nötig ist und wie Sie in neun Schritten zur Abmahnung kommen. Mithilfe der Checkliste können Sie die Abmahnung inhaltlich prüfen und werden dabei unterstützt, eine rechtssichere und wirkungsvolle Abmahnung zu formulieren. Das Buch umschreibt die häufigsten Abmahnungsfälle: vom Verhalten während einer Arbeitsunfähigkeit über die Verletzung der Aufsichtspflicht bis hin zur Verletzung der Schweigepflicht. Darüberhinaus Sie erfahren auch, wie Sie juristische Auseinandersetzungen vermeiden können. Inhalte: Erläuterungen zu über 50 konkreten Fällen mit Abmahnungsmustern Was eine Abmahnung auf jeden Fall enthalten und in welcher Form sie zugestellt werden muss Wann Sie frühestens und wann Sie spätestens abmahnen müssen Wann Sie den Betriebsrat oder Personalrat beteiligen müssen Mit Hinweisen zur Abmahnung in Sonderfällen Neu in der 14. Auflage : Aktuelle Entscheidungen des BAG, des EuGH sowie der Instanzgerichte Aktuelle Entwicklungen im Personalvertretungsrecht (u. a. Novellierung des BPersVG) und im Bereich der Gleichstellungsgesetze Mögliche Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das Personalaktenrecht Das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Zusammenhang mit "Whistleblowing" Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.   , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Handbuch Urheberrecht
    Handbuch Urheberrecht

    Handbuch Urheberrecht , Völlig neue Verwertungsmöglichkeiten und Nutzungsgewohnheiten haben das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zuletzt vielseitig in Bewegung gehalten - ob mit Neuregelungen insb. zum Urhebervertragsrecht, zu Vergütungsansprüchen und Verlegerbeteiligungen oder auch geänderten Verantwortlichkeiten etwa von Upload-Plattformen. Einen praxisnahen Wegweiser durch das nationale und europäische Urheberrecht unter Berücksichtigung neuester EuGH-/BGH-Entscheidungen bietet Ihnen dieses Berliner Handbuch. Ein hochkarätiges Expertenteam aus Forschung, (fach-)anwaltlicher und notarieller Praxis bündelt die wichtigsten Kompetenzen und Perspektiven. - Typische Anwendungs- und Beurteilungsfragen: Rechtliche und ökonomische Bewertung (Stichwort "Kleine Münze"), Beweis der Urheberschaft (auch bei Miturheberschaft im Team), Bestimmbarkeit zu übertragender Rechte, Rolle der Verwertungsgesellschaften, Vererbung des Urheberrechts, Urheberrechtsverletzungen u.v.m. - Neue Herausforderungen digitaler Medien: Leistungsschutzrechte, Erschöpfung bei der elektronischen Verwertung, Anwendung der Schrankenreglungen, Kopierfreiheiten, Grenzen der zustimmungspflichtigen Nutzung bei Software u.v.m. - EU-Harmonisierung und internationales Urheberrecht: Rechtsprechung des EuGH und Richtlinien-Gesetzgebung, Europäischer Werkbegriff und das Verständnis des Öffentlichkeitsbegriffs sowie (NEU!) Urheberrecht in den USA Die Fülle nützlicher Text- und Vertragsmuster, Klauselbeispiele und Checklisten im Fließtext und Anhang finden Sie zusätzlich in editierbarer Form online. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20221207, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Berliner Handbücher##, Redaktion: Bisges, Marcel, Auflage: 22002, Auflage/Ausgabe: völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Abbildungen: mit Onlineangebot, Keyword: Urheberpersönlichkeitsrecht; Verwertungsrechte; Nutzungsrechte; Urheberrechtsschranken; Open-Content; Rechtsschutz; Filmurheberrecht; Rechtsnachfolge; Internationales Urheberrecht; US-Urheberrecht, Fachschema: Handelsrecht~Unternehmensrecht~Copyright~Geistiges Eigentum~Urheberrecht - Urheberrechtsgesetz - UrhG~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Urheberrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Originalsprache: ger, Seitenanzahl: XLVIII, Seitenanzahl: 977, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schmidt, Erich Verlag, Verlag: Schmidt, Erich Verlag, Verlag: Schmidt, Erich, Verlag GmbH & Co. KG, Länge: 235, Breite: 173, Höhe: 67, Gewicht: 1585, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783503166183, eBook EAN: 9783503211296, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht , Zum Werk Der neue Band der bewährten Reihe behandelt den gesamten Pflichtfachstoff im Arbeitsrecht in der Ersten Juristischen Prüfung. Der erste Teil der Darstellung enthält sechs große Examensfälle mit umfangreichen Musterlösungen, in denen examensrelevante Einzelprobleme - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung - eingehend erörtert werden. Der zweite Teil enthält systematische Exkurse, die den Studierenden das examensrelevante Grundlagenwissen im Arbeitsrecht komprimiert vermitteln. Inhalt Begründung des Arbeitsverhältnisses, u.a. AGG, Fragerecht, Anfechtung Inhalt des Arbeitsverhältnisses, u.a. Pflichtenprogramm, Arbeitsentgelt, MiLoG Arbeitsrechtliche Spezifika wie Direktionsrecht, Gesamtzusage, Betriebliche Übung Störungen im Arbeitsverhältnis, u.a. "Lohn ohne Arbeit", privilegierte Arbeitnehmerhaftung AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Beendigung des Arbeitsverhältnisses I: Kündigung und Kündigungsschutzklage Beendigung des Arbeitsverhältnisses II: Befristung, Aufhebungsvertrag, sonstige Gründe Betriebsübergang Vorteile auf einen Blick ideale Verknüpfung von systematischer Darstellung und großem Examensfall im universitären Examinatorium erprobtes und bewährtes Konzept Übersichten zur aktuellen examensrelevanten Rechtsprechung Zielgruppe Für Studierende zur Examensvorbereitung, aber auch für Referendarinnen und Referendare zur Wiederholung und Vertiefung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220803, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck Examinatorium Zivilrecht##, Begündung: Herresthal, Carsten~Thume, Matthias~Picker, Christian, Auflage: 22002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Arbeitsvertrag; Abmahnung; Kündigung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XII, Seitenanzahl: 313, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 293, Breite: 207, Höhe: 17, Gewicht: 860, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406642180, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2356805

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  • Antragslexikon Arbeitsrecht
    Antragslexikon Arbeitsrecht

    Antragslexikon Arbeitsrecht , Zum Werk Das Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert. Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen. Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist. Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten. Vorteile auf einen Blick alle Anträge im Arbeitsrecht von A-Z lexikalische Darstellung zur schnellen Orientierung streng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie Corona, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus. Zielgruppe Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Ist Soka Bau Pflicht?

    Nein, Soka-Bau ist keine Pflicht. Es handelt sich um eine Sozialkasse der Bauwirtschaft, in die Arbeitgeber Beiträge für ihre Beschäftigten einzahlen. Die Mitgliedschaft in der Soka-Bau ist jedoch für Bauunternehmen verpflichtend, die im Geltungsbereich des Tarifvertrags für das Baugewerbe tätig sind. Arbeitnehmer im Baugewerbe profitieren von den Leistungen der Soka-Bau, wie beispielsweise der Altersvorsorge und der Absicherung im Krankheitsfall. Unternehmen außerhalb des Baugewerbes sind nicht verpflichtet, Beiträge zur Soka-Bau zu zahlen.

  • Wer zahlt in die Soka Bau?

    Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka Bau) wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern auf Grundlage der tarifvertraglich festgelegten Beiträge entrichtet. Diese Beiträge dienen dazu, die Sozialleistungen für die Beschäftigten in der Baubranche zu finanzieren, wie z.B. Urlaubs- und Krankengeld. Die Beiträge der Arbeitnehmer werden direkt vom Lohn abgezogen und an die Soka Bau überwiesen. Somit tragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zur Finanzierung der Sozialkasse bei.

  • Wann sind die Soka Beiträge fällig?

    Die Soka-Beiträge sind monatlich fällig und müssen in der Regel bis zum 15. des Folgemonats entrichtet werden. Es gibt jedoch auch Sonderregelungen für bestimmte Branchen oder Tarifverträge, die abweichende Fälligkeiten vorsehen können. Es ist wichtig, die genauen Fälligkeiten im jeweiligen Tarifvertrag oder in den Informationen der Soka-Bau zu überprüfen, um Verzugszinsen oder andere Konsequenzen zu vermeiden. Bei Unklarheiten oder Fragen zur Fälligkeit der Beiträge kann auch direkt die Soka-Bau kontaktiert werden.

  • Was darf die Soka Bau prüfen?

    Die Soka Bau darf die Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen im Baugewerbe prüfen. Dazu gehören unter anderem die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer, die Einhaltung der Arbeitszeiten und die Bereitstellung von Sozialleistungen. Die Soka Bau hat das Recht, Betriebe zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Diese Prüfungen dienen dazu, faire Arbeitsbedingungen im Baugewerbe sicherzustellen und Schwarzarbeit zu bekämpfen.

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