Manch einer, der nach dem ersten Schock das Anschreiben des abmahnenden Anwalts noch immer in der Hand hält, wird sich fragen, wie es dazu überhaupt kommen kann.
Hier ein kleiner Einblick in die möglichen Abläufe “auf der anderen Seite”:
Die Rechteinhaber beauftragen Firmen, die den ganzen Tag selbst Filesharingprogramme o.ä. Software laufen lassen. Damit lassen die Rechteinhaber nach den Werken suchen, die sie unter Vertrag haben, also für die sie die Rechte geltend machen dürfen.
Wenn nun ein “Anbieter” im Netz gefunden wird, also jemand der ein Filesharing- Programm nutzt, der ein geschütztes Werk allen anderen Nutzern zugänglich macht, aber eben nicht das Recht dazu hat, dann wird dessen IP- Adresse gespeichert und zusätzlich das Datum und die Uhrzeit.
Mit diesen gespeicherten Daten geht der Rechteinhaber dann zum Gericht (vornehmlich zum Landgericht Köln) und lässt sich dort einen Beschluss geben, der den jeweiligen Internetanbieter des “geloggten” angeblichen Filesharers dazu auffordert oder es ihm zumindest erlaubt, Auskunft darüber an den Rechteinhaber zu erteilen, welcher Anschlussinhaber zu dem geloggten Zeitpunkt hinter der geloggten IP- Adresse gestanden hat.
Damit hat der Rechteinhaber den Namen und die Anschrift, die er benötigt, um eine Abmahnung zu versenden.
Schlagworte: Ablauf, Abmahner, Abmahnung, Filesharing, Hintergrund, IP- Adresse, Logdaten, technisch, wieso abmahnung
Link to this page
[...] http://www.die-abmahnung.de/wordpress/wie-kommt-es-zu-einer-abmahnung [...]