Die Kanzlei Waldorf versendet derzeit wieder/ immer noch Abmahnungen, in denen es um angebliche Verstöße gegen Urheber oder Nutzungsrechte an dem Filmwerk “Vorstadtkrokodile 2″ geht.
Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und eine Zahlugn in Höhe von insgesamt 956,- Euro leisten, die sich aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.
Wie immer bei derartigen Abmahnungen aus der Kanzlei Waldorf sind die Fristen zur Reaktion vergleichsweise kurz gehalten.
Wir raten dennoch bzw. gerade deshalb nicht dazu, sich mit der Kanzlei Waldorf in Verbindung zu setzen, bevor man sich nicht ausgiebig über die Möglichkeiten und etwaigen Folgen der Reaktion informiert hat.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte: 956, Abmahnung, Anwaltskosten, Euro, Schadensersatz, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Vorstadtkrokodile 2, Zahlung
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Auf welche Ideen die Leute nur kommen… Und da reagiert wirklich jemand drauf? DJ München
Man sollte sich sehr gut überlegen, ob man nicht tatsächlich darauf reagiert, jedoch ist die Frage des “Wie” entscheidend. Es gibt verschiedene Reaktionsalternativen, die unterschiedliche weitere Optionen des weiteren Verlaufs bieten…
Wie gesagt, sollte man sich hierzu VOR einer Reaktion informieren.
Feil Rechtsanwälte, 08001004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de