Artikel-Schlagworte: „Zahlung“

WALDORF FROMMER RECHTSANWÄLTE – Sony Music Entertainment Germany GmbH- „The Promise” – Bruce Springsteen

Dienstag, 27. März 2012

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Kanzlei WALDORF FROMMER Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:         WALDORF FROMMER RECHTSANWÄLTE

Abgemahntes Werk:              The Promise – Bruce Springsteen

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Sasse & Partner Rechtsanwälte – Firma WVG Medien GmbH – „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 8“

Dienstag, 27. März 2012

Die Firma WVG Medien GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Sasse & Partner ab.

In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      WVG Medien GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Sasse & Partner Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 8“

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Zimmermann & Decker Rechtsanwälte – tonpool Medien GmbH – „Xavier Naidoo – Danke fürs Zuhören“

Dienstag, 27. März 2012

Die tonpool Medien GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker ab.

In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker wird der Abschluss eines Vergleichs nebst Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1005,40 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      tonpool Medien GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Xavier Naidoo – Danke fürs Zuhören“

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Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare – Michael Boden, durch DigiProtect – „Eisblume – Für immer (German Top 100 Single Charts)

Dienstag, 27. März 2012

Herr Michael Boden c/o DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt über Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare ab. In den Abmahnungen der Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 550,00 EUR, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen Schnellzahler-Rabatt 430,00 EUR, gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Michael Boden c/o DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnende Kanzlei:            Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare 

Abgemahntes Werk:              „Eisblume – Für immer (German Top 100 Single Charts – Neueinsteiger 06.02.2012)

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Kanzlei Schroeder – Gavin Bell – „zenawhole3“

Mittwoch, 21. März 2012

Herr Gavin Bell verschickt über die Kanzlei Schroeder Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Gavin Bell

Abmahnende Kanzlei:         Kanzlei Lutz Schroeder

Abgemahntes Werk:             „zenawhole3“

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Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – DBM Videovertrieb GmbH – „Junge Versaute Gören – Schul-Schwänzer-Schlampen“

Mittwoch, 21. März 2012

Die DBM Videovertrieb GmbH verschickt über die Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      DBM Videovertrieb GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:              „Junge Versaute Gören – Schul-Schwänzer-Schlampen“

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Abmahnung KASHRA Serversysteme – Wettbewerbsrecht – durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer

Montag, 19. März 2012

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, die von Rechtsanwalt Daniel Rühringer aus Aichtal-Grötzingen stammt und im Auftrage der KASHRA Serversysteme GmbH & Co KG versandt wurde.

Mit dem Schreibn werden Ansprüche der KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG gegen den Adressaten erhoben, die sich aus wettbewerbswidrigem Verhalten ergeben sollen.

Vorgeworfen werden unter anderem Verstöße gegen die Vorschriften betreffend der Erteilung einer Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern, mit der Folge, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso gefordert wird, wie die Zahlung auf die für das Ausbringen der Abmahnung entstandenen Anwaltskosten.

Wir raten davon ab, ohne vorherige Information und gegebenenfalls Beratung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da damit erhebliche Risiken verbunden sein können.

 

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Abmahnung Dr. Kroner und Kollegen, München… für EMI, Universal u.a. ist nicht ernst zu nehmen!?

Montag, 19. März 2012

Uns wurde ein Abmahnschreiben vorgelegt, welches scheinbar von einer Kanzlei “Kroner und Kollegen” München stammen soll. Im

In diesem Schreiben wird dem Adressaten vorgeworfen, dass er Urheberrechtsverletzungen begangen habe, die dann aber auch nicht näher spezifiziert werden.

In der Folge solle der Adressat eine Zahlung leisten, die einen Vergleichsbetrag in Höhe von 146,95 Euro betrifft.

Eine Auskunft bei der Rechtsanwaltskammer München hat aber ergeben, dass die scheinbare Absenderkanzlei dort nicht exisitiert.

 

Wir raten daher dringend davon ab, eine Zahlung zu leisten, demgegenüber aber gegebenenfalls dazu, Strafanzeige zu erstatten.

 

Bei Fragen zu den Themen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht erreichen Sie uns gerne unter der

0800 100 4104

oder per Email:

boenig@recht-freundlich.de

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Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte – Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek – „Culcha Candela: Hungry Eyes auf: German Top 100 Single Charts”

Mittwoch, 14. März 2012

Die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek mahnen über die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 400,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek

Abmahnende Kanzlei:            Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Culcha Candela: Hungry Eyes auf: German Top 100 Single Charts”

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Denecke – von Haxthausen & Partner – DigiRights Administration GmbH- „Ai Se Eu Te Pego” – Michel Telo

Montag, 12. März 2012

Die DigiRights Administration GmbH verschickt über die Kanzlei Denecke – von Haxthausen & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      DigiRights Administration GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Denecke – von Haxthausen & Partner

Abgemahntes Werk:             Ai Se Eu Te Pego – Michel Telo

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Schalast und Partner mahnt im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH für Herrn Marcel Uhde ab – “Farid Bang”

Montag, 12. März 2012

Die Kanzlei Schalast und Partner aus Berlin versendet Abmahnschreiben im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH, die diese Kanzlei demnach mit der Rechtewahrnehmung des Herrn Marcel Uhde beauftragt hat. Es geht um die Titel “Vom Dealer zum Rapstar feat. Summer Cem”, “Pusher”, “Ich bin drauf” und “Du fehlst mir feat. Zemine” von der Aufnahme “Farid Bang – Der Letzte Tag Deines Lebens”.

In den Schreiben geht es um den Vorwurf der Verletzung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz, die eine Unterlassungsforerung nach sich ziehen soll.

Daneben wird damit auch eine Zahlungsverpflichtung begründet, die mit einer Pauschale in Höhe von 950,- Euro bemessen wird, aber bezüglich derer eine Pauschale in Höhe von 750,- Euro noch ausreichen soll, sofern dieser Betrag kurzfristig gezahlt wird. Der Betrag in Höhe von 750,- Euro soll demnach mit einem “Schnellzahlerrabatt” versehen sein.

 

Wir raten davon ab, direkt eine Unterlassungserklärung wie von der abmahnenden Seite vorgelegt zu unterschreiben und/oder eine Zahlung entsprechend zu leisten.

Zuvor sollten Sie sich bezüglich etwaiger Reaktionsoptionen und damit verbundener Risiken und Chancen informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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OLG Hamm: “Verkauf nur an Unternehmer” kann wettbewerbswidrig sein

Freitag, 9. März 2012

Sicher ist es nicht wettbewerbswidrig per se, wenn nur an Unternehmer verkauft wird. Jedoch ist es nach einer Entscheidung des OLG Hamm nicht zulässig, den Eindruck zu erwecken, dass tatsächlich nur an Unternehmer verkauft werde, wenn dies andererseits nicht von dem Verkäufer geprüft und auch sichergestellt werden kann.

In der Entscheidung zum Aktenzeichen I-4 U 73/11, vom 20.09.2011 wurde klargestellt, dass es nicht zulässig ist, in einem Angebot Rechte vo Verbrauchern einzuschränken, vor dem Hintergrund, dass man nur an Unternehmer einen Vertragsschluss anbiete, wenn jedoch auch Verbraucher die Möglichkeit haben, tatsächlich die Verträge mit dem Anbietenden abzuschließen.

Dies ist nur konsequent. Bietet man einerseits an, Verträge und damit Leistungspflichten tatsächlich einzugehen, weist man aber andereseits auch noch darauf hin, dass jeder, der die Verträge abschließt auch Unternehmer sein “muss”, so verhält man sich zumindest irreführend, da das Gesetz definiert, wer Unternehmer und wer Verbraucher ist und nicht der Vertragspartner.

Erst recht muss es als unzulässig erachtet werden, wenn Angebote gegenüber Verbrauchern unterbreitet werden, unter Darstellung einer Widerrufsbelehrung, die dann gleichzeitig aber gar nicht gelten soll, weil ja nur mit Unternehmern Verträge geschlossen werden, für die kein Widerrufsrecht bestehe…

 

Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht?

Kontaktieren Sie uns!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Zenithink” durch Sandhage Rechtsanwälte, Berlin, für Stecker Kabel Adapter UG

Freitag, 9. März 2012

Markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte aus Berlin betreffen aktuell solche behaupteten Verletzungshandlungen, die sich auf die Kennzeichnung “Zenithink” beziehen. Die Schreiben werden im Auftrage der Firma Stecker Kabel Adapter UG versandt.

In den Abmahnungen, die durch die Kanzlei Sandhage versandt werden, wird der Adressat aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugegen und die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auf Basis eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,- Euro zu erstatten.

Wir raten davon ab, direkt und ohne vorherige eingehende Information eine Unterlassungserklärung abzugeben und/ oder die geforderten Beträge zu bezahlen.

Zunächst ist zu prüfen, ob tatsächlich ein Markenrechtsverstoß vorliegt und welche Optionen einer Reaktion stattdessen bestehen, um sich sodann informiert und überlegt zu einem weitere Vorgehen zu entscheiden.

Sollten Sie auch Adressat eines solchen Schreibens geworden sein, so können Sie uns gerne zunächst unverbindlich zum Zwecke einer ersten Information kontaktieren.

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Sasse & Partner Rechtsanwälte – Firma WVG Medien GmbH – „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 3“

Freitag, 9. März 2012

Die Firma WVG Medien GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Sasse & Partner ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      WVG Medien GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Sasse & Partner Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 3“

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Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – Falcom Investment AG – „The Caller – Anrufe Aus Der Vergangenheit“

Donnerstag, 8. März 2012

Die Falcom Investment AG mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 805,00 Euro gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Falcom Investment AG

Abmahnende Kanzlei:          Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:              „The Caller – Anrufe Aus Der Vergangenheit“

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Rechtsanwalt Rainer Munderloh – Firma RGF Productions Ltd. – „Private Teens“ (Film)

Mittwoch, 7. März 2012

Die Firma RGF Productions Ltd. verschickt über Herrn Rechtsanwalt Rainer Munderloh Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein (pauschal)Betrag von 780,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Firma RGF Productions Ltd.

Abmahnende Kanzlei:          Rechtsanwalt Rainer Munderloh

Abgemahntes Werk:              „Private Teens“

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Track by Track Records UG – „Michael Mind Project feat. Bobby Anthony & Rozette – Rio de Janeiro”

Mittwoch, 7. März 2012

Die Firma Track by Track Records UG verschickt über die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Track by Track Records UG

Abmahnende Kanzlei:          FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:             „Michael Mind Project feat. Bobby Anthony & Rozette – Rio de Janeiro”

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Klage nach Abmahnung durch Rechtsanwälte SKW Schwarz beim Amtsgericht München

Dienstag, 6. März 2012

Unserer Kenntnis nach klagt auch die Kanzlei SKW Schwarz im Auftrage dort vertretener Rechteinhaber.

Es wird scheinbar, wie bei Klagen der Kanzlei Waldorf und Frommer, auch das Amtsgericht München “gewählt”.

Wie man sieht, ist es nicht so, dass keinesfalls gerichtlich vorgegangen wird. Auch ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass man sich der Risiken und Möglichkeiten bewusst sein sollte, bevor man reagiert.

Gerne stehen wir zu Informationen zur Verfügung.

 

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Anwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner – DigiRights Administration GmbH – „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“

Dienstag, 6. März 2012

Die Firma DigiRights Administration GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       DigiRights Administration GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Denecke, von Haxthausen & Partner

Abgemahntes Werk:              „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Firma Warner Bros. Entertainment GmbH – „Sherlock Holmes: Spiel im Schatten“

Dienstag, 6. März 2012

Die Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt über Waldorf Frommer Rechtsanwälte ab. In den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Sherlock Holmes: Spiel im Schatten“

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