Artikel-Schlagworte: „Zahlug“

U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – MJP GmbH & Co.KG – „Swingerorgien“

Montag, 20. Juni 2011

Die MJP GmbH & Co.KG verschickt über die Kanzlei U + C Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       MJP GmbH Co. KG

Abmahnende Kanzlei:          U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              Swingerorgien

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH “Die Päpstin“ (Film)

Donnerstag, 26. Mai 2011

Abmahnungs-Ticker

Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00  Euro gezahlt werden.

 

Rechteinhaber:                       Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:                       Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „ Die Päpstin“ (Film)

 

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH- „Hard Knocks “ – Joe Cocker

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Hard Knocks – Joe Cocker

 

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – „Shutter Island“

Dienstag, 17. Mai 2011

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Shutter Island“

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BaumgartenBrandt – Artgore Limited- „Days of Darkness“ – Film

Montag, 22. November 2010

Die Artgore Limited verschickt über die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Artgore Limited

Abmahnende Kanzlei:           BaumgartenBrandt

Abgemahntes Werk:              „Days of Darkness“ Film

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin für Universal Music ab

Mittwoch, 3. November 2010

„Alors On Danse“ von Stromae

„Der Himmel Soll Warten“ von Sido Feat. Adel Tawil

„Life Without You“ von Stanfour

“Song For Sophie” von Aura Dione

“Schland O Schland” von Uwu Lena

„Roots To Grow“ von Stefanie Heinzmann Feat. Gentleman

„Everyone Dance“ von Mihalis

Dieses sind die in einer Aktuellen Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg aufgeführten Titel, die in einer Tauschbörse im Internet unzulässigerweise öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen.

In der Folge soll der Adressat des Abmahnschreibens eine  Betrag in Höhe von 1200,- Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben, um die Ansprüche der Universal Music GmbH damit zu erledigen.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Rechtsanwälte U+ C Rechtsanwälte– DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH- „3 Days in June“

Montag, 25. Oktober 2010

Die DigiProtect GmbH versende nach wie vor Abmahnungen über die Rechtsanwälte U + C aus Regensbrug.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650,00 Euro gezahlt werden, um damit alle Zahlungsforderungen vegleihsweise erledigen zu können.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      DigiProtect GmbH

Abmahnende Kanzlei:           U + C

Abgemahntes Werk:              „3 Days in June“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Rechtsanwälte BaumgartenBrandt KSM GmbH – „Stadt der Gewalt“

Freitag, 22. Oktober 2010

Die KSM GmbH verschickt – wie vielfach berichtet – über die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      KSM GmbH

Abmahnende Kanzlei:           BaumgartenBrandt

Abgemahntes Werk:              „Stadt der Gewalt“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Rechtsanwälte U + C –Silwa Filmvertriebs AG- „Kleine Huren – hart genommen“ -

Freitag, 22. Oktober 2010

Die Silwa Filmvertriebs AG verschickt über die Rechtsanwälte U + C  Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:  Rechteinhaber ist die  Silwa Filmvertriebs AG; Vertreter der Rechteinhaber ist die Kanzlei U+C; der Name des betroffenen Werkes lautet: „Kleine Huren – hart genommen“

Gerade im Bereich der pornografischen Werke besteht vermutlich eine höhere “Hemmschwelle” bei dem Abgemahnten, einen Anwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen. Dies sollte aber nicht dazu führen, dass man seine Chancen und Risiken nicht kennt und nutzt.

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Zimmermann und Decker mahnt bzgl. Xavier Naidoo, “Ich Brauche Dich”, ab

Freitag, 15. Oktober 2010

Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker aus Hamburg sprechen Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerk im Auftrag der Firma tonpool Medien aus.

Konkret ist die Tonaufnahme „Ich Brauche Dich“ des Künstlers Xavier Naidoo betroffen.

Neben der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung soll auch die Zalung eines pauschalierten Betrages in Höhe von 425,- Euro zu  der Erledigung der Sache insgesamt führen.

Bitte informieren Sie sich, BEVOR Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, über die damit evtl. verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Rise of the Gargoyles – Winterstein Rechtsanwälte für IPforceOne GmbH

Freitag, 15. Oktober 2010

Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte versendet Abmahnungen im Auftrage der IPforceOne GmbH aus der Schweiz.

Die IPforce GmbH hat ausweislich des Schreibens die notwendigen Rechte an dem Film “Rise of the Gargoyles” von der I-ON NEW MEDIA GmbH eingeräumt bekommen, die ebenfalls bereits aus Abmahnfällen hier bekannt ist.

Gegenstand der aktuell vorgelegten Abmahnung ist zunächst der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, die der Adressat begangen haben soll.

Auch hier ist wieder interessant, dass die abmahnende Seite vorträgt, dass der Adressat der Abmahnung die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Ausweislich des hier vorliegenden Schreibens wurde herausgefunden, dass der Anschluss des Adressaten genutzt worden sei, nicht aber, welche Person hinter dem Anschluss tatsächlich gehandelt hat. Zwar gilt nach Aussage des BGH eine Vermutung dahingehend, dass der Anschlussinhaber die Verletzung begangen habe, jedoch kann man Vermutungen durch das beweisbare Vorliegen von Tatsachen widerlegen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit dies möglich ist.

Mit der Abmahnung wird auch eine Unterlassugserklärung vorgelegt, die neben der eigentlichen Unterlassungsverpflichtung auch gleich noch die Pflicht zur Zahlung von pauschliert angegebenen 850,- Euro vorsieht, womit alle Zahlugsansprüche der abmahnenden Seite erledigt sein sollen.

Unserer Ansicht nach ist es sinnvoll, sich zunächst über die Möglichkeiten der Reaktion, sowie über die damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken zu informieren, BEVOR man reagiert.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Zimmermann & Decker f. tonpool Medien – „In Meinem Leben“

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker aus Hamburg sprechen Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerk im Auftrag der Firma tonpool Medien GmbH aus.

Konkret ist die Tonaufnahme „In Meinem Leben“ der Künstlerin Nena betroffen.

Wegen einer Urheberrechtsverletzung, die über den Internetanschluss des Angeschriebenen vorgefallen sein soll, soll dieser nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Daneben wird angeboten, die behaupteten Zahlugsforderungen gegen einen pauschalen Betrag in Höhe von 425,- Euro zu erledigen.

Interessant ist, dass in dem Ermittlungsdatensatz, der in der Abmahnung zu finden ist, nicht das eigentliche Werk genannt wird, sondern ein Sampler, nämlich “Bravo Hits 69 2010 (split tracks + covers) barney s rg”.

Es stellt sich daher nach unserer Auffassung die Frage, wie von der Abmahnerseite festgestellt werden kann, welches einzelne Werk tatsächlich zum Herunterladen angeboten worden sein soll.

Jedenfalls aber sollte man sich VOR einer Reaktion über die Chancen und Risiken verschiedener Alternativen informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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BaumgartenBradt mahnt für die Firma Cinema Management Group LLC. ab

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt mahnen für die Firma Cinema Management Group LLC. wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab. Die Abmahnung ist bezogen auf den Film

The Collector“ und enthält neben der Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch ein Angebot, die Angelegenheit gegen eine zusätzlich pauschalierte Zahlung in Höhe von 1.000,- Euro zu erledigen.

Man sollte nicht direkt die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Jedenfalls sollte man sich über die Chancen und die Risiken verschiedener Reaktionsalternativen informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-frenudlich.de

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3 Days in June, DigiProtect mahnt durch U+C ab

Donnerstag, 23. September 2010

Abmahnungen aus der Kanzlei U+C aus Regensburg sind in der jüngeren Vergangenheit in großer Anzahl hier vorgelegt worden.

Unter anderem findet sich in den Abmahnungen der Titel “3 Days in June”. Den Film mit diesem Titel soll der Adressat des Schreibens an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit, die – wie üblich – ebenfalls in der Abmahnung benannt werden, über seinen Inernetanschluss öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die sich aus diesem Urheberrechtsverstoß laut Abmahnung ergebenden Unterlassungsansprüche werden ebenso geltend gemacht, wie auch Zahlungsansprüche.

Die Zahlugsansprüche könnten jedoch – wie ebenfalls in vergleichbaren Abmahnungen von U+C – gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro erledigt werden.

Wir raten dazu, sich zunächst über die Möglichkeiten der Reaktion zu informieren und die Chancen und Risiken einer Reaktion zu prüfen.

Eine erste allgemeine Einschätzung erhalten Sie gerne unter den nachstehenden Kontaktdaten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Nochmals Girlfriends Film Inc. über Schulenberg Schenk betreffend Road Queen 17

Mittwoch, 22. September 2010

Auch das Filmwerk “Road Queen 17″ ist Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die die Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrage der “Girlfriends Film Inc.” aus Kalifornien versendet.

Bei den Abmahnungen fällt auf, dass die Kanzlei Schulenberg und Schenk die dortige Mandantschaft einmal mit dem Namen “Girlfriends Film Inc.” bezeichnet und einmal mit dem Namen “Girl Friends”.

Auch hier wird wiederum die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, ebenso wie ein Anspruch auf Schadensersatz behauptet wird.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich VORHER darüber informiert zu haben, welche Möglichkeiten der Reaktion bestehen und welche Risiken damit gegebenenfalls verbundne wären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnkosten müssen lt. gerichtlicher Entscheidung nicht getragen werden

Donnerstag, 19. August 2010

Internetveröffentlichungen ist folgendes zu entnehmen:

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Rottweil vom 10.12.2009, Az. 2 C 447/09, müssen die Abmahnkosten im konkreten Fall nicht getragen werden. Hintergrund war, dass Kosten, die aufgrund einer Abmahnung im Auftrage der Firma Farbfilmverleih GmbH entstanden sein sollen, beim Abgemahnten geltend gemacht wurden. Der Abgemahnte wurde in Anspruch genommen, da er Filesharing bezüglich des Films “Khadak” betrieben haben sollte.

Aus der Abmahnung wurden Kosten in Höhe von € 781,00 als Aufwendungsersatz bzw. Schadensersatz sowie weitere € 200,00 geltend gemacht. Die Gesamtforderung belief sich damit auf € 981,00. Die Abmahnung wurde dabei durch die Kanzlei Schutt Waetke ausgesprochen.

In dem Urteil heißt es demnach:

„Es ist mittlerweile selbst dem Amtsgericht Rottweil bekannt, dass sich auf Nutzer-PCs fremde Programme einnisten können, ohne dass der Nutzer dies bemerken kann.“

Weiterhin wies das Gericht darauf hin, dass in dem konkreten Fall die Beklagte nicht rechtlich dazu verpflichtet sei, eine Firewall zu installieren ohne einen Virenschutz vorzuhalten. Dies sei im konkreten Fall jedoch geschehen.

Auch der Umstand, dass die IP-Adresse der Beklagten festgestellt worden sein soll, beweist nicht den Umstand, dass tatsächlich das in der Abmahnung benannte Filmwerk über bzw. von der Beklagten angeboten worden wäre.

Interessant sind weiterhin die Ausführungen zur Frage der Abmahnkosten. Die Geschäftsgebühr in Höhe von € 781,00, die die abmahnende Kanzlei als begründet angesehen hatte, wurde vom befindenden Gericht als überhöht angesehen. Der angenommene Gebührenwert von € 25.000,00 sei „maßlos übersetzt“. Hierzu kommt man, da in dem vorliegenden Fall noch nicht einmal dargelegt worden ist, ob und wie häufig tatsächlich der streitgegenständliche Film über die IP-Adresse der Beklagten heruntergeladen worden sei. Allenfalls sei ein Gebührenwert in Höhe von € 300,00 anzusetzen. Insgesamt wurde daher die erhobene Klage als unbegründet abgewiesen.

unsere Einschätzung

Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Rechteinhaber bzw. deren beauftragte Inkassokanzleien weitergehend derartige Ansprüche auch einklagen. Bekannt ist durchaus, dass es auch anderweitige Entscheidungen gibt, die derartige Ansprüche als begründet erachten. Dennoch ist durchaus bemerkenswert, dass diese Entscheidung deutlich sagt, dass eine pauschale Behauptung durch eine Abmahnung und die darauf basierende Klage nicht hinreichend sein kann, um derart hohe Zahlungsansprüche gegen einen Abgemahnten zu begründen, der nichts von der angeblichen Rechtsverletzung weiß.

Es gilt nach wie vor, dass Sie sich im Falle einer Abmahnung durchaus informieren sollten, welche möglichen Reaktionen Ihnen offenstehen. Auch die Chancen und Risiken sollten Sie definitiv prüfen, bevor Sie sich mit der abmahnenden Seite in Verbindung setzen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/14104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Gilt § 97a UrhG auch beim Filesharing? Amtsgericht Frankfurt, 30 C 2353/09, 01.02.2010

Dienstag, 17. August 2010

AG Frankfurt für Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 01.02.2010 (Az.: 30 C 2353/09) entschieden, dass die Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG nicht schon dann ausgeschlossen ist, wenn ein landgerichtlicher Beschluss hinsichtlich der Beauskunftung über den Anschlussinhaber bei Benennung der IP-Adresse vorliegt. Dies ist vor dem Hintergrund eine interessante Entscheidung, als dass die abmahnende Seite regelmäßig darauf abstellt, dass in einem landgerichtlichen Beschluss hinsichtlich der Beauskunftung auch die Frage geprüft worden wäre, ob es sich um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handelt. Regelmäßig wird genau darauf abgestellt, wenn auch die Einschlägigkeit der Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG von der verteidigenden Seite herangezogen wird.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main urteilt:

„Das Übertragen der Grundsätze hätte nun aber zur Folge, dass in den Fällen, in denen die Auskunft über § 101 UrhG erteilt wird, grundsätzlich auch die Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG ausgeschlossen wäre, was nicht gewollt gewesen sein kann, […]“.

Dies stellt genau die hiesige Ansicht dar, denn sehr wohl ist im Einzelfall zu prüfen, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich ein solches Ausmaß hat, welches die Einschlägigkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG ausschließen würde.

Information

Auch vor diesem Hintergrund raten wir Ihnen dringend dazu, Ihre Situation zu prüfen, ebenso wie die erhaltene Abmahnung.

Jedenfalls sollten Sie sich über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens eingehend informieren, BEVOR Sie reagieren.

Feil Rechtsanwälte – Tel. 0800/14104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung durch Kanzlei Kruse, Düsseldorf, für Studija Monolit

Donnerstag, 15. Juli 2010

Der Rechteinhaber Studija Monolit lässt derzeit wohl angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Gluhar v Kino” abmahnen.

Es wird ein Vergleich gegen Zahlung in Höhe von 980,- Euro und Übersendung der Unterlassungserklärung angeboten.

Weitere Informationen gibt es auch hier: http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/abmahnung-fuer-studija-monolit-durch-rechtsanwaltskanzlei-kruse

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben und sich damit gegebenenfalls zu weitgehend verpflichten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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“Evil-Angel Fucked On Sight 8″, DigiProtect, U+C

Dienstag, 15. Juni 2010

Die Kanzlei U+C, Urmann und Collegen, Regensburg, spricht Abmahnungen für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus. Grundlage sollen angebliche Rechtsverletzungshandlugen sein, die im unerlaubten öffentlich Zugänglichmachen des Werkes “Evil Angel – Fucked On Sight 8″ bestehen.

Danach soll der Empfänger Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weiterhin wird die Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung in Höhe von pauschal 650,- Euro angeboten.

Mit den 650,- Euro sollen die Kosten der Abmahnung einschließlich der Geltendmachung der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die Anwalts- und Gerichtskosten im Auskunftsverfahren, die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung und die Aufwendungen die dem beauskunftenden Provider entstanden sind abgegolten sein.

Wir raten davon ab, vorschnell die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den “angebotenen” Betrag zu bezahlen. Es ist regelmäßig sinnvoll, sich zunächst hinsichtlich der bestehenden Reaktionsmöglichkeiten und der damit jeweils verbundenen Risiken und Chancen zu informieren.

Feil Rechtsanwaälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Masturbation Nr. 20, Purzel-Video GmbH

Dienstag, 2. Februar 2010

Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung ist das Filmwerk “Masturbation Nr. 20″, welches ausweislich der Abmahnung aus dem Hause “Purzel-Video GmbH” stammt.

Der Adressat der Abmahnung wird damit aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der entsprechenden Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte sodann auch zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.298,- Euro, womit alle weiteren Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information oder Beratung zu unterschreiben.

Zunächst sollten Sie sich über die Chancen und Risiken einer Reaktion informieren.

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