Artikel-Schlagworte: „Was tun“

Wissenwertes zum Thema “Abmahnung wg. Filesharings”

Dienstag, 6. September 2011

HIer finden Sie ausführliche Informationen zum Themengebiet Abmahnung wegen Urheberrrechtsverstoß bzw. Abmahnung wegen Filesharings, sowohl hinsichtlich Abmahnschreiben der Kanzleien Waldorf und Frommer aus München, Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg und Urmann und Collegen (U + C) aus Regensburg, wie auch beispielsweise in Bezug auf urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/wissenswertes-zum-thema-filesharing-abmahnung

Bei weiteren Fragen oder Beratungswünschen können Sie uns gerne kostenfrei unter der Nummer

0800 / 100 41 04

kontaktieren

Sie erreichen uns natürlich auch gerne per Email an

Boenig@recht-freundlich.de

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kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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Was sollte ich bedenken?

Montag, 12. Oktober 2009

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls in Panik verfallen.

Bitte denken Sie daran, dass ein überlegtes Handeln Ihnen sehr viel Ärger und Kosten ersparen kann.

Andererseits sollte aber auch nicht unbeachtet bleiben, dass man die in einer Abmahnung gesetzte Frist nicht tatenlos verstreichen lassen sollte. Dadurch würde man den Erlass einer einstweiligen Verfügung riskieren, die hohe Kosten mit sich bringen kann.

Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, soltlen Sie sich zur Vorbereitung einer guten verteidigung im extremen Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung über folgende Punkte Gedanken und möglichst Aufzeichnungen machen:

-Waren Sie im Zeitpunkt des Verstoßes zuhause?

- War Ihr PC eingeschaltet?

- Wer hat Zugang zu Ihrem PC und/ oder zu Ihrem Internetanschluss?

- Betreiben Sie ein W- LAN? Wenn ja, war dieses mit der aktuellen Verschlüsselungstechnik gegen Nutzung durch Dritte gesichert?

Bitte machen Sie sich hierzu möglichst detaillierte Notizen, geben allerdings keine derartigen Informationen an die Abmahner, die ihre Ansprüche damit evtl. sogar noch weiter begründen könnten.

Lassen Sie sich stattdessen beraten.

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