Artikel-Schlagworte: „Waldorf Frommer“

- Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Firma Constantin Film Verleih GmbH – „Werner – Eiskalt!“

Mittwoch, 17. August 2011

Die Firma Constantin Film Verleih GmbH versendet Abmahnschreiben über die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.

In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die  Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 Euro gefordert.

Damit könne die Angelegenheit insgesamt erledigt werden.

 

Abmahnungs-Details:

Rechteinhaber:                         Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Werner – Eiskalt!“

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft- „Plan B für die Liebe“

Donnerstag, 14. Juli 2011

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft  verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnende Kanzlei:            Waldorf Frommer Rechtsanwälte 

Abgemahntes Werk:              Plan B für die Liebe – Film

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WALDORF FROMMER Rechtsanwälte – „Vision – Aus dem Leben der Hildegard von Bingen“

Freitag, 15. Oktober 2010

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt über die Kanzlei Waldorf Frommer aus München urherberrechtliche Abmahnungen versenden.

Gegenstand in einem hier vorgelegten Fall ist eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Vision – Aus dem Leben der Hildegard von Bingen”.

Neben der Abgabe einer dem Schreiben auch beigefügten und mit dem Hinweis “In Internetforen fälschlicherweise empfholene Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 120/02)” versehenen Unterlassungserklärung wird auch die Zahlug eines pauschalierten Betrages in Höhe von 956,- Euro vorgeschlagen, um damit sodann die Angelegenheit zu erledigen.

Sie solten sich VOR der Reaktion auf diese Abmahnung über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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SONY BMG Music – Waldorf Rechtsanwälte – Wiedersehen nach 2,5 Jahren

Montag, 11. Oktober 2010

Mancher wird in diesen Tagen vielleicht eine Überraschung und ein Wiedersehen mit den Waldorf Rechtsanwälten bzw. mit deren Schreiben haben.

Beispielsweise ist ein Mandant von uns angeschrieben worden, der im Januar 2008 von der SONY BMG Music Entertainment (Germany) GmbH wegen des Albums „Revolverheld“ von Revolverheld abgemahnt wurde. Vor kurzem – im September 2010  – kam dann ein neues Schreiben, mit dem eine Restforderung eingefordert wird.

Dieses Vorgehen zeigt, dass durchaus einige Rechteinhaber die Verjährungsfrist von drei Jahren ausnutzen.

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Waldorf Frommer mahnt weiter für Tele München ab

Donnerstag, 2. September 2010

Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.

Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.

Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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