Artikel-Schlagworte: „Waldorf“

Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – „Der Adler der neunten Legion“

Freitag, 12. August 2011

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnende Kanzlei:          Waldorf Frommer Rechtsanwälte  

Abgemahntes Werk:              Der Adler der neunten Legion – Film

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John Rabe, Film, Waldorf Frommer und Majestic Filmverleih GmbH

Mittwoch, 18. August 2010

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt (wie auch hier schon einmal berichtet) derzeit wieder angebliche Rechtsverstöße bezüglich des Films “John Rabe“  ab, an dem die Majestic Filmverleih GmbH die notwendigen Rechte halten soll.

Mit der Abmahnung wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Weitergehend werden Zahlungsansprüche behauptet, die jedoch mit einer vergleichsweisen Einigung erledigt werden könnten. Dazu müsste der Abgemahnte jedoch die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschale Summe in Höhe von 956,- Euro bezahlen, die sich aus 506,- Euro Anwaltskosten (inklusive Auslagenpauschale) und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.

Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende Information die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung zu unterzeichnen und den in der Abmahnung benannten Betrag zu bezahlen.

Informieren Sie sich stattdessen über die Möglichkeiten der Reaktion und die diesbezüglichen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus! – Abmahnung für Constantin Film Verleih

Mittwoch, 9. Juni 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen das Urheber- bzw. Nutzungsrecht bezüglich des Films “Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus” ab. Rechteinhaber ist demnach der Constantin Film Verleih, der die Kanlei Waldorf in München beauftragt hat.

Mit der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung ebenso verbunden, wie die Zahlungsforderung bzw. der Vergleichsvorschlag mit einer Zahlung in Höhe von 956,- Euro.

Bitte geben Sie nicht ohne vorherige eingehende Information die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung ab, sonder prüfen Sie, was die Folgen sind und welche Alternativen des Vorgehens bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung – Beyond Remedy – Jenseits der Angst

Dienstag, 30. März 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Beyond Remedy – Jenseits der Angst“ ab. Gegenstand dieser Abmahnungen soll konkret die unerlaubte Verwertung geschützter Bild- und Tonaufnahmen sein. Diese Aufnahmen sollen in einer Tauschbörse angeblich öffentlich zugänglich gemacht worden sein, ohne dafür notwendige Rechte zu haben.

Mit der Abmahnung wird für den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin fordert die abmahnende Seite von dem Adressaten des Schreibens einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt € 956,00.

Dieser Betrag soll sich zusammensetzen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie in Höhe von 450,00 € als Schadensersatzforderung.

Wir raten nicht dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Information zu unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurückzusenden. Es sollte zuvor eine hinreichende Information darüber erfolgen, welche Möglichkeiten und Risiken sich hinsichtlich verschiedener Handlungsalternativen ergeben.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de

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The Grudge 3 – Constantin Film Verleih

Dienstag, 2. März 2010

Die Constantin Film Verleih, vertreten durch Waldorf Rechtsanwälte, geht zur Zeit offenbar Rechtsverletzungen nach, die Rechte an dem Filmwerk “The Grudge 3″ betreffen sollen. (siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-film-the-grudge-3)

In der diesbezüglichen Abmahnung findet sich sodann die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aber auch die Aufforderung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,- Euro.

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassugserklärung ohne Weiteres abzugeben, da dies ggf. als Anerkenntnis angesehen werden könnte.

Lassen Sie sich über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten informieren, bevor Sie entscheiden, was zu tun ist.

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Waldorf Rechtsanwälte für Constantin Film Verleih GmbH – “Wickie und die starken Männer”

Freitag, 29. Januar 2010

Im Rahmen von Beratungsmandaten liegen uns Abmahnungen vor, die die Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Rechtsanwälte ausgesprochen hat.

Es geht um den Film „Wickie und die starken Männer“. Dieser soll über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Die Constantin Film Verleih GmbH fordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und Schadensersatz in Höhe von 450,00 €, insgesamt also einen Gesamtbetrag von 956,00 €, mit dessen Zahlung – neben der abgegebenen Unterlassungserklärung – die Sache erledigt werden könne.

Wir raten dringend davon ab, vorschnell die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information über die möglichen Folgen abzugeben.

Sollte die Erklärung so unterzeichnet werden, kann man dem Zahlungsanspruch wohl nur noch schwerlich „entrinnen“. Daher empfiehlt es sich aus unserer Sicht, vor einer mit rechtlichen Konsequenzen verbundenen Unterschrift, zunächst anwaltliche Beratung und Anspruch zu nehmen.

Wir beraten Sie gerne: Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/ 47390601, Fax: 0511/ 47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Update: Baader Meinhof Komplex

Freitag, 29. Januar 2010

Aktuell scheinen wieder Abmahnungen bezüglich angeblicher Verletzungen der Rechte am Film “Der Baader Meinhof Komplex” ausgesprochen zu werden.

Hierüber hatten wir bereits im vergangenen Jahr berichtet:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/abmahnung-in-sachen-baader-meinhof-komplex

An der grundsätzlichen Einschätzung hat sich dazu bisher nichts geändert.

Wir empfehlen eine ausführliche Information/ Beratung, bevor Sie auf das Schreiben reagieren!

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Klage der Waldorf Rechtsanwälte auf Schadensersatz und Anwaltsgebühren

Dienstag, 19. Januar 2010

Uns liegt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 142 C 14130/09) vom 11.11.2009 vor. In diesem Verfahren haben Waldorf Rechtsanwälte für ein Verlagshaus nach einer Abmahnung die Anwaltsgebühren und einen pauschalen Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht. 

Das Amtsgericht München verurteilte die Abgemahnten zur Zahlung von 1.006,00 € nebst Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits musste der Abgemahnte tragen.

Unter der Internet-Tauschbörse eDonkey wurde ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Abgemahnten angeboten. Daraufhin erhielt er im Januar 2009 eine Abmahnung. Eine von dem Abgemahnten angestrengte negative Feststellungsklage war erfolglos. Im Gegenzug erhob die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte in Bezug auf das Hörbuch unmittelbar Klage beim Amtsgericht München. Interessant sind einige Ausführungen des Amtsgerichts im Detail.

Nach Auffassung des Münchener Richters besteht ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 €. Die angesetzte 1,0 Gebühr aus dem Gegenstandswert von 10.000,00 € zuzüglich Auslagenpauschale „stoßen auf keinerlei Bedenken“, so das Gericht. Eine Deckelung der Abmahnkosten gem. § 97 a Abs. 2 UrhG kommt vorliegend nicht in Betracht. Wörtlich heißt es:

„Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse, wie vorliegend eDonkey, stellt bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies ergibt sich daraus, dass die streitgegenständliche Rechtsverletzung im öffentlich Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werks liegt. Es kommt also für die Rechtsverletzung gerade nicht darauf an, wieviele Nutzer tatsächlich auf das angebotene Werk zugegriffen haben, sondern wieviele Nutzer der Internet-Tauschbörse auf das urheberrechtlich geschützte und öffentlich zugänglich gemachte Werk hätten zugreifen können. Es ist gerichtsbekannt, dass bei Internet-Tauschbörsen wie eDonkey regelmäßig mehrere 100.000 Nutzer gleichzeitig auf die zum Download bereitgestellten Dateien zugreifen können. In dieser Größenordnung kann nicht mehr von einer unerheblichen Rechtsverletzung ausgegangen werden, da einer breiten Öffentlichkeit völlig unkontrolliert und ohne Vorbehalt das urheberrechtlich geschützte Werk zugänglich gemacht wurde. Die insoweit beispielhaft genannten Fälle einer unerheblichen Rechtsverletzung (Einfügung eines Stadtplans auf einer privaten Internetseite, Verwendung eines Lichtbildes im Rahmen eines Verkaufsangebotes einer Internet-Auktionsbörse) betreffen völlig andres gelagerte Sachverhalte, da entweder ein deutlich geringerer, abgegrenzter Personenkreis angesprochen oder aber das geschütze Werk gerade nicht zur Vervielfältigung angeboten wird.“

Auch hinsichtlich des Schadensersatzanspruches sieht das Gericht einen Betrag von 500,00 € als „in jedem Fall angemessen“ an. Hier heißt es:

„Auch der Schadensersatzanspruch in so genannter Lizenzanalogie steht der Klägerin gemäß § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 500,00 € zu. Insoweit hat das Gericht den Schadensersatzanspruch gem. § 287 ZPO geschätzt.“

Dabei stellt das Amtsgericht auf die unbeschränkte und kostenlose Weiterverbreitung des geschätzten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse und angesichts der Erwerbskosten eines einzigen Vervielfältigungsstücks des Hörbuchs auf eine fiktive Lizenzgebühr ab. Diese Lizenzgebühr würde den eingeklagten Betrag von 500,00 € sogar um ein Vielfaches übersteigen, so das Gericht. Der hier gerichtlich geltend gemachte Betrag sei daher auf jeden Fall zu zahlen.

Uns liegen weitere Informationen über gerichtliche Verfahren vor, die Waldorf Rechtsanwälte unter anderem vor dem Münchener Amtsgericht für verschiedene Rechteinhaber angestrengt hat. Vielfach enden die Verfahren nach unserem Kenntnisstand durch ein Anerkenntnisurteil des Abgemahnten.

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The Album, Daniel Schuhmacher

Dienstag, 15. Dezember 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte ausgesprochen wurde und mit der behauptete Rechte der Sony Music Entertainment Germany GmbH geltend gemacht werden sollen.

Es geht dabei um das Musikwerk “The Album” des Interpreten Daniel Schuhmacher.

gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso, wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 856,- Euro.

Bitte agieren Sie nicht ohne anwaltliche Beratung gegenüber den Abmahnern!

Wir beraten Sie gerne:

Feil Rechtsanwälte

Tel.: 0511 / 47 39 06 01

Fax: 0511 / 47 39 06 09

Email: kanzlei (at) recht-freundlich.de

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“Black Ice” von AC/DC – Abmahnung an falsche Adresse?

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Das Album “Black Ice” der Musikgruppe AC/DC soll der Adressat einer Abmahnung durch das Einstellen in eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben.

So lautet der Vorwurf einer Abmahnung, die für die Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf aus München ausgesprochen wurde.

Interessant ist, dass die Abmahnung zunächst an eine deutlich andere Anschrift übersandt wurde, als sodann noch einmal mit einem weiteren Anschreiben, weil die erste Sendung an die Kanzlei Waldorf zurück übersandt worden sei.

Es stellt sich die Frage, wie sich die hier offenkundige Verwechslung von Anschriften in das Gesamtbild der angeblich technisch einwandfreien Feststellungen und Verarbeitungen der personenbezogenen Daten einfügen soll. Unser Eindruck ist eher, dass auch dort Fehler gemacht werden können, wo Menschen und/ oder Computer arbeiten.

Dennoch wird mit der üblichen Bestimmtheit ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 856,- Euro geltend gemacht.

Es bleibt abzuwarten, ob in diesem “Einzelfall” der Fehler eingesehen und die Forderung zurckgeommen wird.

Sollten auch Sie Zweifel an der Berechtigung einer erhaltenen Abmahnung haben, lassen Sie es uns wissen. Fehler werden mit Sicherheit auch mal auf Seiten der Abmahner gemacht. Um diese in den Fällen, in denen Abgemahnte “unschuldig” in Anspruch genommen werden auch darstellen zu können, erbitten wir entsprechende Informationen.

Davon abgesehen ist in jedem Fall dazu zu raten, sich nicht ohne Information durch einen Anwalt mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen.

Wir beraten Sie gerne und stehen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 – 47 39 06 01, Email kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Teilzeithippie – Annett Louisan

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Das in der Überschrift genannte Album ist – neben dem Hörbuch “Mutterschutz” Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandates vorgelegten Abmahnung.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München fordert für die Sony Music Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 1.206,- Euro. Die Summe setzt sich ausweislich einer der Abmahnung zu entnehmenden Tabelle aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 700,- Schadenseratz zusammen.

Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die nichts zu dem angeblichen Zahlungsanspruch sagt.

Dennoch sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Überlegungen unterzeichnet werden. Jede Äußerung gegenüber den abmahnenden Kanzleien ist genau zu prüfen.

Lassen Sie sich beraten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 – 47 39 06 01, Fax 0511 – 47 39 06 09, Email kanzlei(at)recht-freundlich.de

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“Mutterschutz, Atze Schröder”

Freitag, 20. November 2009

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit auch Verstöße gegen das Urheberrecht betreffend des oben genannten Werkes ab. Hierbei tritt die Kanzlei Waldorf für die Sony Music Entertainment Group GmbH auf.

Behauptet wird, dass der Adressat der Abmahnung die Rechte an dem Werk “Mutterschutz, Atze Schröder” durch unerlaubte Verwertung beeinträchtigt habe.

In der Folge soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und einen Betrag in Höhe von 856,- Euro zahlen. Der Betrag soll dabei Gegenstand eines Vergleichs sein. Es wird in Aussicht gestellt, dass die Kosten jedenfalls insgesamt höher ausfallen würden, wenn man sich nicht auf diesem Wege einlässt.

Bitte lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor Sie selbst auf irgendeine Weise mit der Seite der Abmahnenden in Kontakt treten. Leider haben wir es schon häufig erlebt, dass es um so schwerer wird, sich gegen Forderungen zu verteidigen, wenn der Abgemahnte selbst evtl. versehentlich Informationen an die Abmahner gibt, die evtl. unzutreffend sind.

Wir beraten deutschlandweit:

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0511 / 47 39 06 01

Email Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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“Horst Schlämmer – Isch kandidiere”…

Mittwoch, 11. November 2009

ist ein weiterer Film, der angeblich durch Rechtsverletzungen im Rahmen der Bereistellung in Tauschbörsen betroffen sein soll.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt diesbezügliche Verstöße ab und fordert zur Erledigung der Sache eine Unterlassungserklärung und einen Betrag in Höhe von 956,- Euro von den Adressaten der Abmahnungen.

Die Summe der Zahlung soll sich aus einem Betrag in Höhe von 506,00 Euro für Anwaltskosten und 450,00 Euro als Schadensersatz zusammensetzen.

Es ist jedenfalls nicht sinnvoll, die den Abmahnungen beigefügten Schreiben an die Abmahner oder deren Vertreter zu übersenden, ohne sich vorher beraten zu lassen. Zumeist bestehen Möglichkeiten, die aus der ohnehin schon misslichen Situation resultierenden Folgen einzugrenzen.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
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kurze Fristen bei Waldorf

Montag, 9. November 2009

Immer wieder wird uns davon berichtet, dass Abmahnschreiben erst über eine Woche nach deren Erstelldatum bei den Adressaten eingehen. Die in den Abmnahnungen gesetzten Fristen sind sodann nicht mehr oder jedenfalls nur noch schwer einzuhalten.

Bitte lassen Sie sich aber dadurch nicht derart verunsichern, dass Sie sich direkt an die Abmahner wenden. Vielmehr ist es gerade auch dann notwendig, sich über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens beraten zu lassen.

Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
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Waldorf bleibt hartnäckig

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Wiederholt haben uns Schreiben vorgelegen, mit denen die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte die zuvor bereits einmal ausgesprochenen Abmahnungen den Abgemahnten erneut zustellt. Grund sind unzutreffende Adressdaten, die in der ersten Abmahnung verwendet worden sind. Es lässt sich nach unserer Auffassung in diesem Zusammenhang nicht vermeiden, danach zu fragen, woher die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte genutzten Daten tatsächlich stammen, wie sie erhoben und verarbeitet wurden und aus welchem Grund letztlich eine fehlerhafte Zustellung an die falsche Adresse erfolgt ist.

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Abmahnung Waldorf

Mittwoch, 16. September 2009

Für folgende Rechteinhaber mahnen Waldorf Rechtsanwälte ab:

Masterfile Deutschland GmbH

Getty Images

EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Warner Music Group Germany Holding GmbH

AME hören GbR

Steinbach Sprechende Bücher

S. Fischer Verlag GmbH

Rowohlt Verlag GmbH

Drömer Knaur GmbH & Co KG

Randomhouse E-Book-Verlag

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Only by the night, Kings of Leon

Dienstag, 8. September 2009

Die Verletzung von Rechten an dem oben genannten Titel mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte für den in dem Schreiben benannten Rechteinhaber  Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.

Der Empfänger der Abmahnung soll das entsprechende Album zum illegalen Download für andere bereit gestellt haben.

Aus diesem Grund wird der Abmgemahnte zunächst dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zudem einen Betrag in Höhe von 856,- Euro an die Kanzlei Waldorf zu bezahlen.

Allein das Abmahnschreiben umfasst dabei 14 Seiten. Beigefügt ist aber neben dem Entwurf einer Unterlassungserklärung, bei der man sich allerdings nicht auch zur Zahlung des eingeforderten Geldbetrages mit verpflichten würde, auch der Ausdruck eines Ermittlungsdatensatzes, ein Beschluss des Landgerichts Köln und – freundlicherweise – direkt noch ein vorausgefüllter Überweisungsträger zur Zahung des geforderten Betrages…

Selbst wenn man hier eine solche Unterlassungserklärung verwendet, die – im Vergleich zu früher in der Praxis oftmals angetroffenen Varianten – relativ “harmlos” anmutet, so sollte dennoch anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor man sich mit einer Unterschrift auf 30 Jahre bindet…

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Abmahnung Verlagsgruppe Lübbe

Montag, 7. September 2009

Aus dem vergangenen Jahr liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte vor, mit der Forderungen für die Verlagsgruppe Lübbe aufgstellt werden, die sich auf die Unterlassung von Urherrechtsverletzungen und auf die Zahlung eines Betrages in Höhe von 606,- Euro beziehen.

Die Abgemahnte soll Urheber- oder Nutzungsrechte an den Hörbüchern “Die Hüter der Rose”, von Rebecca Gablé und “Diabolus”, von Dan Brown verletzt haben, indem sie diese Werke zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben soll.

Aufgrund des entsprechenden Verdachts wurde auch durch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Diese Ermittlungen wurden unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt.

Nachdem die Unterlassungserklärung abgegeben wurde, eine Zahlung jedoch nicht erfolgte, wurden die Zalungsansprüche weitergehend geltend gemacht.

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Software gegen Kopierschutz bei eBay angeboten…

Donnerstag, 3. September 2009

In einer uns vorliegenden Abmahnung hat die Kanzlei Waldorf für die Rechteinhaber edel entertainment GmbH, edelkids GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Hansa Music Entertainment GmbH, SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH eine eBay- Nutzerin abgemahnt, die dort Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zum Kauf angeboten haben soll.

Es fällt auf, dass hier zunächst mit der Abmahnung nur die Abgabe der Unterlassungserklärung eingefordert wurde und erst nach der entsprechenden Abgabe Kosten und Gebühren geltend gemacht worden sind.

Mit der Geltendmachung der Zahlungsforderung in Höhe von 1250,- Euro als Vergleichsbetrag wurde der abgemahnten eBay- Nutzerin ein Urteil des Amtsgerichts München vorgelegt, mit dem offensichtlich eine entsprechende Verurteilung in einem anderen Fall belegt werden sollte.

Dieses Beispiel zeigt, dass es um so wichtiger ist, nicht ohne Beratung mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zu reagieren, da dies evtl. von den Abmahnern als “Anerkenntnis” gewertet werden könnte.

Bitte lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren!

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511/ 47 39 06 01.

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