In einer uns vorgelegten Abmahnung geht es um das Filmwerk mit dem Titel “Wiesnmuschis Sperma Nr. 2″, an welchem die Firma Purzel- Video GmbH die zur Abmahnung berechtigenden Rechte halten soll.
Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Auffenberg ausgesprochen und beinhaltet neben der Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch das “Angebot” eines Vergleiches gegen eine Zahlung in Höhe von 495,- Euro, wobei ein Betrag in Höhe von 395,- Euro als Schadensersatzsume und ein Betrag in Höhe von 100,- Euro als “reduzierter Satz” für die Anwaltskosten ausgewiesen ist.
Es kann nicht empfohlen werden, die Unterlassungserklärung, die dieser Abmahnung im Entwurf beigefügt war, ohne weiteres zu unterzeichnen. Hiermit würde man sich auch direkt zur Zahlung des entsprechenden “Vergleichsbetrages” verpflichten bzw. auch ggf. weitere Ansprüche anerkennen.
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