Artikel-Schlagworte: „Vergleich“
Donnerstag, 2. September 2010
Den Film mit dem sommerlich klingenden Titel greift die Kanzlei U+C derzeit in von dort ausgebrachten Abmahnungen auf.
Näheres finden Sie hier.
Wichtig:
Informieren Sie sich VOR einer Reaktion:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Euro, Film, Magma, Porno, U+C, Unterlassung, urmann, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 2. September 2010
Über akteulle Abmahnungen aus dem Hause Tino Media, die durch die Kanzlei Negele Zimme Greuter Beller versandt werden, wird unter anderem hier berichtet.
Es gilt auch in diesen Fällen:
Informieren Sie sich über mögliche Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten BEVOR Sie reagieren!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@oenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:710, Abmahnung, Brief, Euro, mahnt ab, Negele Zimmel Greuter Beller, Tino Media, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 2. September 2010
Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.
Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.
Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.
Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.
Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:einstweilige Verfügung, Frist, Gefahr, Information, kurz, mahnt ab, München, Reaktion, Rechtsanwälte, Risiko, Shutter Island, Tele München, Unterlassung, Vergleich, Waldorf Frommer, Zahlung
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Mittwoch, 1. September 2010
Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) mahnt derzeit im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH auch angebliche Verstöße an dem Werk “Kittens and Cougars 3” ab. Dieser Film soll laut dem Vortrag in der Abmahnung in dem P2P-Netzwerk BitTorrent zum Herunterladen zugänglich gemacht worden sein.
In der Folge wird der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, von dem aus die Verletzung vorgenommen worden sein soll, angeschrieben und sowohl mit einer Unterlassungs- als auch mit einer Zahlugsforderung konfrontiert.
Sofern aber der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,- zahlen würde, so soll die Angelgenheit damit erledigt werden können.
Wir raten dazu, sich erst eingehend mit den Möglichkeiten der Rekation und mit den damit verbundenen Chancen und Risiken zu befassen, BEVOR man auf die Abmahnung reagiert!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, BitTorrent, Digiprotect, Euro, Film, Porno, U+C, Unterlassung, Urmann und Collegen, Vergleich, xxx, Zahlung
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Dienstag, 31. August 2010
In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.
Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.
In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.
Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!
Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:850, Abmahnung, Anwalt, BaumgartenBrandt, Berlin, Cass Legend of a Hooligan, emule, Euro, Filesharing, Forderung, Internet, Kanzlei, kazaa, Netzwerk, Peer-to-peer, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 27. August 2010
Hier wird über Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner berichtet, die für die Roadrunner Records GmbH ausgebracht werden und das Werk Korn III – Remember Who You Are betreffen:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-roadrunner-records-gmbh-korn-iii-remember-who-you-are
BEVOR Sie eine Unterschrift oder gar eine Zahlung an die Abmahnerseite leisten, sollten Sie sich darüber informieren, welche Reaktionsmöglichkeiten und welche damit verbundenen Chancen und Risiken bestehen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:abgemahnt, Mahnungsschreiben, Roadrunner Records, Sasse und Partner, Unterlasung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 27. August 2010
Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg und Berlin mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Splice” ab, die von dem Anschluss des Abmahnungsempfängers aus vorgefallen sein sollen.
Mit dem Schreiben wird behauptet, dass die Firma Senator Film Verleih GmbH ausschließliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte habe. Um diese Rechte zu schützen wurde demnach die Firma Guardaley Ltd. damit beauftragt, in Filesharing- Netzwerken nach Rechtsverletzungen zu suchen. Das Unternehmen stellt sodann auch Daten der unberechtigten Nutzungen fest und dokumentiert diese.
Die Kanzlei Sasse und Partner bietet namens der dortigen Mandantschaft einen Vergleich an, durch den die Angelegenheit endgültig ihre Erledigung finden könne. Dazu müsse der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlasusngs- und Verpflichtungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 800,- Euro bezahlen. Sodann sollen die Zahlungsansprüche der Abmahnerseite abgegolten sein.
Wir raten grundsätzlih davon ab, die Unterlassungserklärung der Abmahner direkt zu unterschreiben und die geforderten Pauschalbeträge zu bezahlen.
Informieren sie sich unbedingt über Ihre Möglichkeiten und die damit verbundenen Chancen und Risiken, BEVOR Sie reagieren!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:800, Datei Download, Euro, Filesharing, Sasse und Partner, Senator Film Verleih GmbH, Splice, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 26. August 2010
Die aktuell von der Kanzlei Grethler Rechtsanwälte, im Auftrage von Herrn Daniel Sluga, firmierend als “La Cosa Mia”, ausgebrachten Abmahnungen weisen aus, dass der Auftraggeber der abmahnenden Kanzlei als einer der führenden Musikproduzenten unter anderem das Werk “Die Firma: Das sechste Kapitel” produziert habe.
Dieses Werk soll der Adressat der Abmahnung in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und damit einer unbegrenzten Anzahl von anderen Tauschbörsennutzern angeboten haben.
Es wird dann von Seiten des Abmahners zugegeben, dass ein reguläres Tauschbörsenprogramm genutzt wird. Vor dem Hintergrund dieser Information stellt sich die Frage, wie auf Seiten der Abmahner verhindert werden kann, dass das sodann eruntergeladenen Werk auch wieder öffentlich zugänglich gemacht wird, insbesondere dann, wenn evtl. ein anderes als das eigentlich gesuchte Werk heruntergeladen wird, etwa aufgrund einer falschen Dateibezeichnung…
Auf diese Frage haben wir bis jetzt leider noch keine Antwort erhalten. Wir bleiben aber dran…
Jedenfalls empfehlen wir, nicht die Unterlassungserklärung in der von der Abmahnerseite vorgelegten Form zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich VOR einer Reaktion!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:250 Euro, 506 Euro, 756 Euro, Abmahnung, Daniel Sluga, Das Sehcste Kapitel, Die Firma, Frist, Grethler Rechtsanwälte, Köln, La Cosa Mia, Schadensersatz, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 26. August 2010
Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnt aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Beim Klauen erwischt“ im Auftrage der Mick-Haig Productions e.K. ab. Es geht darum, dass über den Anschluss des Adressaten der Abmahnung das entsprechende pornografische Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sei.
Von der Abmahnerseite wird danach – auf Basis des Urheberrechtsgesetzes – geefordert, dass der Angeschriebene eine Unterlassungserklärung abgibt und die Kosten der Abmaherseite (Mick-Haig Productions e.K.) trägt.
Man könne sich jedoch darauf verständigen, dass der Abgemahnte eine Einmalzahlung in Höhe von 600,- bezahlt, womit alle weitergehenden Zahlugsansprüche erledigt würden.
Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktoin über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken genauer zu informieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:600, Abmahnung, Beim Klauen erwischt, Euro, Mick Haig Productions e.K., Pornofilm, Schutt Waetke, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 25. August 2010
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.
Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.
Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.
Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.
Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte
Schlagworte:1200, Abmahnung, Download, Euro, Filesharing, Frist, Information, Musik, Rasch Rechtsanwälte, Schall und Wahn, Tocotronic, Unterlassung, Unterschrift, Upload, Vergleich, Zahlung
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Dienstag, 24. August 2010
Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.
Interessanter Weise beauftragt die DigiProtect in dem konkreten Fall die Kanzlei Schalast und Partner im Namen von Herrn Erich Öxler und nicht in eigenem Namen…
Gegenstand ist aktuell unter anderem das Musikwerk “Peter Wackel – Ladioo“, welches der Abmahnung zufolge Teil des Samplers Fetenhits Fussball WM 2010 ist.
Wir raten davon ab, ohne weitere Information das “Angebot” der abmahnenden Seite anzunehmen und die Unterlassungserklärung wie vorgelegt zu unterzeichnen und den benannten Betrag in Höhe von 290,- Euro zu bezahlen.
Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie auch hier: www.abmahnung-blog.de
oder telefonisch: 0800 / 100 41 04, Feil Rechtsanwälte
Schlagworte:290, Abmahnung, Digiprotect, Euro, Information, Ladioo, Peter Wackel, Schalast und Partner, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Montag, 23. August 2010
Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Verstöße gegen das Urheberrecht ab.
Gegenstand ist aktuell unter anderem das Werk “Armin van Buuren – A State of Trance 2010“.
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Ebenso wird das Angebot einer gütlichen Einigung bei Zahlung eines Betrages in Höhe von 290,- angeboten.
Wir raten davon ab, ohne weitere Prüfung die Erklärung der Kanzlei Schalast und Partner zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich eingehend über Chancen und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:290, A State of Trance 2010, Abmahnung, Armin van Buuren, Euro, Information, Schalast und Partner, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 19. August 2010
Wie wir erfahren haben, bewegt sich Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse bewegt sich weiterhin auf dem Feld der urheberrechtlichen Abmahnungen. Aktuell wird demnach das Filmwerk “Na igre 2″ zum Gegenstand der Behauptung angeblicher Rechtsverletzungen an diesbezüglichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten. Die Rechte sollen demnach bei der Stschaste Houm Video GmbH liegen.
Der in der konkreten Abmahnung geforderte Vergleichsbetrag beträgt € 980,00 und soll die entstandenen Kosten (Aufwendungsersatz) und den Schadensersatz abgelten. Hierbei soll es sich um ein außergerichtliches Vergleichsangebot handeln.
Bitte kontaktieren Sie nicht voreilig die abmahnende Seite. Prüfen Sie bitte eingehend Ihre Chancen und Möglichkeiten einer Reaktion. Der Erfahrung nach besteht das deutliche Risiko, dass man in dem Falle, dass man einmal eine Abmahnung erhalten hat, auch weitere Abmahnungen erhält. Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, nicht übereilt eine durch die abmahnende Seite vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:980, Abmahnung, Doreen Kruse, Euro, Film, Information, Rechtsanwältin, Stschaste Houm Video GmbH, Unterlassung, Urheberrecht, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 19. August 2010
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.
Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:290 Euro, Abmahnung, Denecke von Haxthausen und Partner, Information, Nutzungsrecht, Rapsoul, Tanz in die Nacht, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 18. August 2010
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt (wie auch hier schon einmal berichtet) derzeit wieder angebliche Rechtsverstöße bezüglich des Films “John Rabe“ ab, an dem die Majestic Filmverleih GmbH die notwendigen Rechte halten soll.
Mit der Abmahnung wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Weitergehend werden Zahlungsansprüche behauptet, die jedoch mit einer vergleichsweisen Einigung erledigt werden könnten. Dazu müsste der Abgemahnte jedoch die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschale Summe in Höhe von 956,- Euro bezahlen, die sich aus 506,- Euro Anwaltskosten (inklusive Auslagenpauschale) und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.
Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende Information die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung zu unterzeichnen und den in der Abmahnung benannten Betrag zu bezahlen.
Informieren Sie sich stattdessen über die Möglichkeiten der Reaktion und die diesbezüglichen Chancen und Risiken.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:956, Abmahnung, Brief, Euro, Filesharing, Film, Frommer, John rabe, Majestic Filmverleih GmbH, München, Nutzungsrechte, Unterlassung, Urheberrecht, Vergleich, Waldorf, Zahlung
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Montag, 16. August 2010
Uns wurde eine weitere Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden vorgelegt.
Hier wird die abmahnende Kanzlei für die Ersguterjunge GmbH tätig, deren Geschäftsführer der als “Bushido” bekannte Anis Mohamed Ferchichi ist, den die Kanzlei Bindhardt daneben auch in Abmahnsache vertritt.
In der Abmahnung wird von dem Adressaten gefordert, weine Unterlassungserklärung abuzgeben und zudem werden Zahlungsanspüche behauptet, die aber mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 700,- abgegolten werden könnten.
Gegenstand der Verletzungshandlug soll das Werk “Fler: Flersguterjunge” sein.
Bemerkenswert ist, dass die Kanzlei Bindhardt den Weg geht, dem Abgemahnte eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der gegebenenfalls Fragen beantwortet werden könnten. Andere Kanzleien legen eher Wert darauf, dass man sich möglichst nicht mit ihnen in Verbindung setzt, außer durch die Übersendung der Unterlassungserklärung und durch Zahlung.
Es sollte aber jedenfalls darauf geachtet werden, dass man nicht mit der abmahnenden Seite in Kontakt tritt, ohne zu wissen, dass selbstverständlich dort die Interessen des Abmahnenden vertreten werden und daher auch damit zu rechnen ist, dass man gerne genau die Informationen abfragen wird, welche dort auch zum Erfolg verhelfen können.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich definitiv zunächst eingehend über Chancen und Risiken zum weiteren Vorgehen zu informieren.
Allgemeine Informationen erteilen wir auch telefonisch oder per Email.
Feil Rechtsanwälte: 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido, ersguterjunge, fler, Flersguterjunge, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 13. August 2010
Frank Bülles und Jens Kindervater haben ausweislich hier vorliegender Schreiben die Kanzlei FAREDS, Hamburg, dieselbe mit der Verfolgung von Ansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.
Gegenstand ist im Speziellen eine behauptete Verletzung bezüglich des Werkes “Michael Mind Project – Feel Your Body”.
Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weiterhin wird eine außergerichtlihe Einigung auf Basis einer Zahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-michael-mind-project-feel-your-body
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:-, Abmahnung, Bülles, Euro, Fareds, Feel Your Body, Hamburg, Kindervater, Michael Mind, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 13. August 2010
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht bzw. gegen Leistungsschutzrechte betreffend des Werkes “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga ab.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/weiterhin-lady-gaga-the-fame-durch-rasch-rechtsanwaelte
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:1200, Abmahnung, Euro, Lady Gaga, Musik, Rasch Rechtsanwälte, The Fame, Universal Music GmbH, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 12. August 2010
Das Filmwerk Kokoda soll von Adressaten einer Abmahnung aus der Kanzlei Baumgarten Brandt, die im Auftrage der KSM GmbH tätig ist, unrechtmäßig in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Baumgarten Brandt die Abgabe einer strafbewerhten Unterlassungserklärung und “bietet einen Vergleich an”, nach dem der Abgemahnte eine Zahlung in Höhe von 850,- Euro leisten soll, um damit alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz der Verfahrenskosten zu erfüllen.
Der Vorteil der pauschalen Forderung liegt sicherlich darin, dass sich die abmahnende Seite nicht dazu festlegen muss, welche Kosten für was angefallen sind und wie hoch der eigentlich behauptete Schaden im Detail ist.
Auf Seiten des Abgemahnten raten wir nicht dazu, die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den “reduzierten und pauschalierten2 Betarg in Höhe von 850,- Euro zu bezahlen, ohne sich zuvor eingehend über die Optionen der Reaktion und der diesbezüglichen Chancen und Risiken informiert zu haben.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:850, Abmahnung, BaumgartenBrandt, Euro, Film, Kokoda, KSM GmbH, Pauschal, Peer-to-peer, reduziert, Tauschbörse, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 11. August 2010
Weiterhin mahnt die Kanzlei rka Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Just Cause 2″ ab, an welchem die Fa. Eidos Interactive der Koch Media GmbH die hierzu erforderlichen Rechte eingeräumt habe.
Bemerkenswert ist, dass in der Abmahnung mehrere angebliche Verstoßezeitpunkte genannt sind. Zu vermuten steht aus unserer Sicht, dass die Rechteinhaber über die Erfassung mehrerer Verstoßzeitpunkte die Deckelung auf 100,- Euro, die nur in einfach gelagertern Fällen etc. greifen kann.
Weiterhin ist zu bemerken, dass die von der Kanzlei rka vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,- Euro vorsieht. Hier sollte in jedem Fall eine Abänderung vorgenommen werden, wenn man erwägt, die Unterlassungserklärung so abzugeben.
Immer ist aber die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung an sich und nach der Berechtigung der erhobenen Forderungen zu stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0800 / 100 41 04 oder per Email über boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:6000, Abmahnung, Beratung, eidos, Hilfe, Koch Media, Löschung, Prüfung, rka, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Vertragsstrafe, Zahlung
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