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DigiProtect mahnt über Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach ab – Groove Coverage – Angeline

Mittwoch, 24. August 2011

Das Werk Angeline, von Groove Coverage, als Bestandteil der German TOP 100 Single Charts ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, die Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH versendet.

In dem Abmahnschreiben wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird eine Einigung angeboten, die vorsieht, dass die Angelegenheit bei Zahlung von 340,- Euro “aus zivilrechtlicher Sicht” erledigt würde.

Ob und inwieweit strafrechtliche Konsequenzen drohen, wird hier nicht gesagt.

 

Mit der Bezugnahme auf die TOP 100 geht der Erfahrung nach leider einher, dass weitere Abmahnungen von weiteren Rechteinhabern drohen, deren Werke auch auf dem Sampler vertreten sind.

Grundsätzlich hat jeder an einem solchen Werk Beteiligte die Möglichkeit, Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung geltend zu machen, weshalb wir Ihnen dringend empfehlen, sich

VOR EINER REAKTION anwaltlich beraten

zu lassen.

Gerne erreichen Sie uns telefonisch kostenfrei unter der Rufnummer 0800 1004104 für eine erste Einschätzung der Sache und erste Informationen zu möglichen Reaktionen und deren Risiken.

Sie sollten nicht uninformiert selbst reagieren, um nicht ungewollt Argumente zu begründen, weshalb Sie gegebenenfalls noch weitergehend in Anspruch genommen werden könnten.

Nebenbei sei erwähnt, dass die uns vorliegende Abmahnung des Rechtsanwalt Dr. Rübenach durchaus Ähnlichkeiten zu den von der Kanzlei Urmann und Collegen, ebenfalls in Regensburg ansässig, versandten Abmahnungen aufweist.

Im Detail kommen wir hierauf eventuell zu gegebener Zeit zurück.

Gerne informieren wir Sie!

Kontaktieren Sie uns:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie auch auf den Seiten:

www.recht-freundlich.de und www.abmahnung-blog.de

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Neuer Titel in der Abmahnerliste: “Magma swingt im Beachclub St. Tropez”

Donnerstag, 2. September 2010

Den Film mit dem sommerlich klingenden Titel greift die Kanzlei U+C derzeit in von dort ausgebrachten Abmahnungen auf.

Näheres finden Sie hier.

Wichtig:

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Round Latin Asses”- Abmahnung durch Urmann und Kollegen für DigiProtect

Montag, 14. Juni 2010

Im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Kanzlei U+C Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “ELAS – Round Latin Asses” ab.

In dem Schreiben der Kanzlei Urmann und Kollegen wird von dem Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Vrepflichtungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlug auf einen angebotenen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,- Euro.

Wir können nicht dazu raten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne ausführliche Information zu unterzeichnen. Lassen Sie sich zunächst über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken aufklären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Koch Media GmbH – Risen

Mittwoch, 27. Januar 2010

Im Auftrage der Koch Media GmbH ist eine Abmahnung erstellt worden, die die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg ausgebracht hat.

In dieser Abmahnung wird die angeblche Verletzung von Rechten an dem Werk “Risen” angezeigt. Diese Rechtsverletzung soll durch das unerlaubte Herunterladen und das gleichzeitige anbieten in einer Tauschbörse erfolgt sein.

In der Folge sei auf Grundlage eines Auskunftsverfahrens der Name und die Anschrift des jetzigen Abmahnungsempfängers in Erfahrung gebracht worden.

In der Abmahnung wird die Erledigung der Sache gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Es ist zu beachten, dass Unterlassungserklärungen den Unterzeichner zur Zahlug einer Vertragsstrafe verpflichten, die ohne Weiteres von dem Unterlassungsgläubiger gefordert werden kann, wenn es zu einem weiteren Verstoß kommen sollte.

Auch deshalb ist genau darauf zu achten, was man letztlich unterschreibt.

Informieren Sie sich vorher eingehend und lassen sich gegebenenfalls beraten.

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Gina Wild und kuw

Mittwoch, 5. August 2009

Für die PUAKA Video Production GmbH hat die Kanzlei kuw abgemahnt.

In der hier näher betrachteten Abmahnung wurde die angebliche Rechtsverletzung durch eine unerlaubte Verwertung des Films “Amateure zum ersten Mal gefilmt” angezeigt und daraufhin die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 250,- Euro verlangt.

Es fällt auch in dieser Abmahnung die sehr knapp bemessene Frist auf, die der Abgemahnte unbedingt einzuhalten aufgefordert wird.

Weswegen in diesem Bereich auch sonst so kurze Fristen gesetzt werden, kann man natürlich nicht endgültig klären, aber gewisse Ideen hat man dazu doch…

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