Den Film “Der Baader Meinhof Komplex”, an dem ausweislich der hier vorliegenden Abmahnung die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte hat, soll der Abmahnungsempfänger illegal zum Herunterladen angeboten haben.
Die Kanzlei Waldorf bezieht sich unter anderem darauf, dass der Streitwert für die Verletzung von Urheberrechten an einem Film auf mindestens 10.000,- Euro festzusetzen sei und verlangt in dieser Sache insgesamt eine Zahlung in Höhe von 956,- Euro, die sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,- und einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 450,- Euro zusammensetzt.
Das Abmahnopfer hat in diesem Fall die 15- seitige Abmahnung nebst einer Kopie einer Entscheidung des Landgerichts Köln und eines bereits ausgefüllten Überweisungsträgers von der Kanzlei Waldorf erhalten. Man müsste also nur noch unterschreiben und überweisen…
Wir raten jedoch sowohl von der nterschrift, als auch von der unbedachten Überweisung des geforderten Betrages dringend ab.
Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.