Artikel-Schlagworte: „Urherberrecht“

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – KSM GmbH- „Space Prey – Der Kopfgeldjäger“

Mittwoch, 15. Juni 2011

Die KSM GmbH verschickt über die Kanzlei BaumgartenBrandt Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                          KSM GmbH

Abmahnende Kanzlei:            BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:                Space Prey – Der Kopfgeldjäger  Film

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Kinostar Theater GmbH- „Survival of the Dead“

Mittwoch, 30. März 2011

Die Kinostar Theater GmbH verschickt über die Kanzlei FAREDS Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Kinostar Theater GmbH

Abmahnende Kanzlei:            FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              Survival of the Dead

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Anwaltskosten im Nachhinein fordern?

Freitag, 20. November 2009

In den allermeisten Fällen von urheberrechtlichen Abmahnungen erhält der Abgemahnte ein Schreiben, nach dem er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird und zugleich eine Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten leisten soll.

Wenn der Abmahnung keine Forderung über die Begleichung der Anwaltskosten beiliegt, heißt dies nicht, dass keine Forderung geltend gemacht werden soll. Oft wird die Anwaltsrechnung bewusst erst später verschickt, um den Abgemahnten „gefügiger“ zu machen, denn er wird eher dazu bereit sein, eine Unterlassungserklärung in dem Glauben, dass keine weiteren Kosten auf ihn zukommen, zu unterschreiben.

Es gilt hier bei jeder Reaktion gegenüber den abmahnenden Rechteinhabern vorsichtig zu sein, um nicht evtl. zuvor unbegründete Forderungen erst zu begründen.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten!

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Milows Ayo Technology…

Donnerstag, 24. September 2009

bzw. die Rechte an diesem Lied sind in der letzten Zeit vermehrt Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei von Kenne und Partner aus Berlin, die für die DigiProtect GmbH ausgesprochen werden.

Immer wieder müssen wir auch hinsichtlich dieser Abmahnungen dazu raten, sich vor einer Reaktion jedenfalls anwaltlich beraten zu lassen.

Gerne helfen wir Ihnen. Sie können sich über das Kontaktformular oder über die folgenden Wege mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten deutschlandweit und stehen zeitnah zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0511/ 47 39 06 01

Fax 0511/ 47 39 06 09

Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Abmahnung in Sachen “Baader Meinhof Komplex”

Montag, 14. September 2009

Den Film “Der Baader Meinhof Komplex”, an dem ausweislich der hier vorliegenden Abmahnung die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte hat, soll der Abmahnungsempfänger illegal zum Herunterladen angeboten haben.

Die Kanzlei Waldorf bezieht sich unter anderem darauf, dass der Streitwert für die Verletzung von Urheberrechten an einem Film auf mindestens 10.000,- Euro festzusetzen sei und verlangt in dieser Sache insgesamt eine Zahlung in Höhe von 956,- Euro, die sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,- und einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 450,- Euro zusammensetzt.

Das Abmahnopfer hat in diesem Fall die 15- seitige Abmahnung nebst einer Kopie einer Entscheidung des Landgerichts Köln und eines bereits ausgefüllten Überweisungsträgers von der Kanzlei Waldorf erhalten. Man müsste also nur noch unterschreiben und überweisen…

Wir raten jedoch sowohl von der nterschrift, als auch von der unbedachten Überweisung des geforderten Betrages dringend ab.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.

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3L Licensing GmbH & Co. KG durch RA Stefan Auffenberg

Montag, 10. August 2009

Uns liegt eine Abmahnung vor, mit der Herr Rechtsanwalt Stefan Auffenberg eine angebliche Urheberrechtsverletzung anzeigt und darauf basierend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 187,00 Euro gefordert hat.

Auf den Betrag kommt der Rechtsanwalt durch die Addition des “symbolischen” Schadensersatzbetrages in Höhe von 75,- Euro und dem “reduzierten Satz” der Kosten für die Ermittlungen der Daten des Abgemahnten.

In der Unterlassungserklärung selbst wird sodann aber nur noch die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 175,- Euro eingefordert. Da gab es dann wohl nochmals einen “Rabatt”..?

Der Abmahnung liegt ein Informationsblatt bei, mit dem der Abgemahnte einerseits auf die negativen Folgen der Urheberrechtsverletzung für die Volkswirtschaft hingewiesen wird, andererseits aber auch die evtl. weitergehende Geltendmachung von Ansprüchen für den Fall in Aussicht gestellt wird, dass der Abgemahnte nicht den in der Abmahnung selbst aufgestellten Forderungen nachkommt.

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