Artikel-Schlagworte: „Urheberrechtsverletzung“

Gilt § 97a UrhG auch beim Filesharing? Amtsgericht Frankfurt, 30 C 2353/09, 01.02.2010

Dienstag, 17. August 2010

AG Frankfurt für Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 01.02.2010 (Az.: 30 C 2353/09) entschieden, dass die Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG nicht schon dann ausgeschlossen ist, wenn ein landgerichtlicher Beschluss hinsichtlich der Beauskunftung über den Anschlussinhaber bei Benennung der IP-Adresse vorliegt. Dies ist vor dem Hintergrund eine interessante Entscheidung, als dass die abmahnende Seite regelmäßig darauf abstellt, dass in einem landgerichtlichen Beschluss hinsichtlich der Beauskunftung auch die Frage geprüft worden wäre, ob es sich um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handelt. Regelmäßig wird genau darauf abgestellt, wenn auch die Einschlägigkeit der Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG von der verteidigenden Seite herangezogen wird.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main urteilt:

„Das Übertragen der Grundsätze hätte nun aber zur Folge, dass in den Fällen, in denen die Auskunft über § 101 UrhG erteilt wird, grundsätzlich auch die Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG ausgeschlossen wäre, was nicht gewollt gewesen sein kann, […]“.

Dies stellt genau die hiesige Ansicht dar, denn sehr wohl ist im Einzelfall zu prüfen, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich ein solches Ausmaß hat, welches die Einschlägigkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG ausschließen würde.

Information

Auch vor diesem Hintergrund raten wir Ihnen dringend dazu, Ihre Situation zu prüfen, ebenso wie die erhaltene Abmahnung.

Jedenfalls sollten Sie sich über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens eingehend informieren, BEVOR Sie reagieren.

Feil Rechtsanwälte – Tel. 0800/14104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Frauenarzt – Manny Marc – Das geht ab

Freitag, 26. März 2010

Weiterhin wierden angebliche Urheberrechtsvestöße bezüglich des Werks “Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab” abgemahnt, welches sich auf einem Top- 100 Sampler befunden haben soll, als es unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-digiprotect-%e2%80%93-frauenarzt-manny-marc-%e2%80%93-das-geht-ab

Reagieren Sie nicht voreilig. Lassen Sie sich beraten oder informieren Sie sich zumindest eingehend über die Risiken und Möglichkeiten, die mit verschiedenen Reaktionen verbunden wären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Humanoid”, “Tokio Hotel” durch Rasch Rechtsanwälte

Freitag, 5. Februar 2010

Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.

Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten UNterlassungserklärung.

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.

Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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cum and gone

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Die Kanzlei U+C mahnt derzeit unter anderem auch Urheberrechtsverstöße an dem pornografischen Filmwerk “cum and gone” ab.

Neben der Unterlassungserklärung wird auch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro gefordert, um die Sache zu erledigen.

Wir sind skeptisch, ob die behaupteten Ansprüche in der Form bestehen und raten dazu, sich nicht unbedacht gegenüber den Abmahnern zu äußern, um nicht evtl. gar nicht bestehende Ansprüche zu begründen.

Lassen Sie sich jedenfalls über die Möglichkeiten des Vorgehens und der Reaktion beraten.

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Gegenstandswert bei einem Filmwerk 15.000,-

Montag, 5. Oktober 2009

Uns liegt eine Entscheidung vor, nach der es nicht zu beanstanden ist, wenn im Rahmen eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Verfügung nach einem behaupteten Urheberrechtsverstoßes ein Gegenstandswert in Höhe von 15.000,- Euro angenommen wird.

Es ging dabei um ein einzelnes Filmwerk.

Im Ergebnis kann und muss man auch dieser Entscheidung wohl die Information entnehmen, dass tatsächlich einstweilige Verfügungen beantragt werden, um Rechtsverstöße durch das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material in Tauschbörsen zu unterbinden.

Allerdings sollte man auch genau darauf achten, welchen Anspruch der Abmahner jeweils hat und wie weit dieser Anspruch im Detail geht, bevor man eine Unterlassungserklärung unterschreibt.

Wir beraten Sie gerne unter der Rufnummer 0511 / 47 39 06 01.

Oder schreiben Sie uns eine Email an kanzlei@recht-freundlich.de

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Mehrfachabmahnungen

Donnerstag, 1. Oktober 2009

Immer wieder kommt es leider in der letzten Zeit vor, dass uns Mandanten erneut beauftragen, weil sie neuerliche Schreiben von Anwälten bekommen, mit denen Rechtsverletzungen durch die Nutzung von Filesharingsystemen angezeigt und Unterlassungserklärungen und Geldzahlungen gefordert werden.

Auch hier ist genau darauf zu achten, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt sein kann und wie man sinnvoll in der jeweiligen Situation handelt. Auch wenn man also mehrfach in der Situation sein sollte, dass man das Opfer im Falle einer Abmahnung geworden ist, so lassen Sie sich auf jeden Fall beraten und vertrauen Sie auf einen Anwalt, der gerade auch für diese Sachverhalte eine entsprechende Erfahrung besitzt.

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