Artikel-Schlagworte: „Urheberrecht“

YouTube durch GEMA zur Löschung von Musik veranlasst

Freitag, 20. April 2012

Das Urheberrecht zeigt seine Wirkung nicht nur im “Kleinen”, sondern auch im “Großen”, wenn man sich anschaut, dass eine Verwertungsgesellschaft gegen das Handeln von YouTube angeht.

Im aktuell durch die Presse gehenden Fall wird YouTube gezwungen, 7 Musiktitel aus seinem Portal zu löschen.

Hier zeigen sich die Möglichkeiten, die die Rechteinhaber in Bezug auf die Löschung von Inhalten aus dem Internet haben, sofern zuvor nicht der Nutzungsrechte erworben wurden.

Im Hinblick auf 5 weitere Titel hat das Landgericht Hamburg, welches mit dem Streit derzeit befasst ist, nach Pressemeldungen entschieden, dass diese nicht gelöscht werden müssten.

 

In dem Zusammenhang taucht auchhier immer wieder die Frage auf, ob das Herunterladen (Filtern) von Musik aus bei Youtube hinterlegten Werken legal sei.

Aus anwaltlicher Sicht kann man allerdings nur davon abraten, da es leicht sein kann, dass man mit diesem Vorgehen eine nicht legale Kopie/ Vervielfältigung eines geschützten Werkes herstellt.

Viele Bereiche der Anwendung des Urheberrechts sind noch nicht derart “beleuchtet”, dass man allgemeingültig und für alle Nutzer verständlich sagen könnte, welche Handlungsweisen zulässig und welches es weshalb nicht sind.

 

 

Sollten Sie Fragen zum Bereich des Urheberrechts haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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„Datenschutz- und Urheberrechte bei Facebook“

Dienstag, 20. März 2012

Wieder um der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat zur Klärung von rechtlichen Fragestellungen beigetragen.

 

Dies betrifft im vorliegenden konkreten Fall das Datenschutzrecht wie auch das Urheberrecht. In einer aktuellen gerichtlichen Entscheidung hat das Landgericht ausgeführt, dass das Datenschutzrecht in Europa durch Facebook & Co. respektiert werden müsse.

 

Hintergrund ist der Umstand, dass bei dem Import durch Adressen durch den „Freundefinder“ das gesamte Adressbuch des jeweils importierenden Nutzers zu Facebook übertragen wird. Freundeseinladungen werden sodann an alle entsprechenden Adressaten versandt.

 

Der Nutzer hingegen wird nicht darüber aufgeklärt, welche Daten genutzt werden. Insbesondere der Umstand, dass alle Kontakte umworben werden, wird nicht an den Nutzer mitgeteilt.

 

Auch wenn Facebook die entsprechenden Funktionalitäten derzeit aktualisiert, stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dadurch erfolgt.

 

Des Weiteren hat das Gericht entschieden, dass Facebook sich nicht innerhalb Allgemeiner Geschäftsbedingungen ein umfassendes, weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen dürfe, die von den Facebooknutzern jeweils in ihrem Profil verwendet werden.

 

Hintergrund ist hier der Umstand, dass das Urheberrecht beispielsweise an eigens hergestellten Bildern oder auch Texten sowie Musikstücken bei dem Urheber liegt. Eine generelle Übertragung von Rechten ohne genaue Bezeichnung ist daher jedenfalls problematisch. Sofern dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschieht, sind weitergehende Anforderungen an die Transparenz der entsprechenden Regelungen zu stellen.

 

Haben Sie Fragen zum Bereich des Datenschutzrechts oder zum Urheberrecht?

 

Kontaktieren Sie uns!

 

Feil Rechtsanwälte

Tel.: 0800 100 14104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Dr. Kroner und Kollegen, München… für EMI, Universal u.a. ist nicht ernst zu nehmen!?

Montag, 19. März 2012

Uns wurde ein Abmahnschreiben vorgelegt, welches scheinbar von einer Kanzlei “Kroner und Kollegen” München stammen soll. Im

In diesem Schreiben wird dem Adressaten vorgeworfen, dass er Urheberrechtsverletzungen begangen habe, die dann aber auch nicht näher spezifiziert werden.

In der Folge solle der Adressat eine Zahlung leisten, die einen Vergleichsbetrag in Höhe von 146,95 Euro betrifft.

Eine Auskunft bei der Rechtsanwaltskammer München hat aber ergeben, dass die scheinbare Absenderkanzlei dort nicht exisitiert.

 

Wir raten daher dringend davon ab, eine Zahlung zu leisten, demgegenüber aber gegebenenfalls dazu, Strafanzeige zu erstatten.

 

Bei Fragen zu den Themen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht erreichen Sie uns gerne unter der

0800 100 4104

oder per Email:

boenig@recht-freundlich.de

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Verbraucherzentrale nimmt Google auf Unterlassung in Anspruch

Mittwoch, 7. März 2012

Die Datenschutzhinweise von Google sind immer wieder für Diskussionen gut.

 

Aktuell hat der Verbraucherzentralenbundesverband Google abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Hintergrund ist der zum 01.03.2012 in Kraft tretende Datenschutzhinweis, den Google verwenden möchte. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen durch das Vorgehen von Google hinsichtlich der Datenschutzerklärung deutsches Recht verletzt sieht, wurde nun zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, bis zum 23.03.2012.

 

Viel zu vage Begriffe und zu weitgehender Umschreibungen möglicher oder eventuell erfolgender Datennutzungen seien nicht hinnehmbar. Weiterhin ergäbe sich aus den Datenschutzerklärungen, dass auch solche personenbezogenen Daten verwendet würden, die vom Nutzer nicht hierfür „hergegeben würden“. Dies bedeutet, dass der Nutzer keine entsprechende Einwilligung erteilt habe.

 

Das deutsche Datenschutzrecht sieht allerdings vor, dass der Nutzer wissen muss, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. nur unter diesem Gesichtspunkt ist auch eine Einwilligung überhaupt rechtswirksam möglich. Sofern also der Kunde da nicht weiß, welche personenbezogenen Daten von ihm erhoben werden oder auch nur nicht weiß, wozu diese verwendet werden, kann eine Einwilligung nicht wirksam erfolgen. Ausnahmsweise sieht das Gesetz an dieser Stelle nur anderweitige Möglichkeiten einer legitimen Datennutzung vor.

 

Ob und inwieweit Google hier reagieren wird, und ob es zu einer gerichtlichen Klärung der aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragen kommt, wird abzuwarten sein.

 

Haben sie Fragen zum Datenschutzrecht? Wir informieren Sie gern!

 

Feil Rechtsanwälte,

Telefon: 0800 1004104,

Email: boenig@recht-freundlich.de

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Haftung des Anschlussinhabers bei unzureichend gesichertem WLAN- Netz, auch durch AG Hamburg entschieden

Montag, 19. September 2011

Viele Adressaten von urheberrechtlichen Abmahnungen werden sich fragen, weshalb sie derartige Forderungsschreiben erhalten. Oftmals könnte aber der Grund ein unzureichend geschütztes WLAN sein, ein drahtloses Netzwerk, welches von vielen modernen Routern inzwischen schon quasi von selbst mit aufgebaut wird, wenn man diese Geräte installiert.

Jeder Anschlussinhaber sollte sich ein wenig Zeit nehmen und kontrollieren, ob und wie sein Anschluss auch gegebenenfalls durch Dritte ungewünscht genutzt werden kann.

Hintergrund st, dass nicht nur der BGH, sondern inzwischen auch die Amtsgerichte augenscheinlich dazu übergehen, die Haftung des Anschlussinhabers für die über den Anschluss begangenen Rechtsverletzungen zu bejahen, wenn diese durch ein nicht hinreichend gesichertes Netz ermöglicht werden. nicht hinreichend bedeutet im Sinne der Rechtsprechung inzwischen wohl, dass die zu dem Zeitpunkt der Installation des Netzes marktüblichen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssten. Inzwiwschen dürfte dies bei neuen Routerinstallationen die Einrichtung der WPA 2- Verschlüsselung sein.

Sofern der Anschlussinhaber selbst nicht die notwendige Fachkenntnis besitzt, so sollte er sich nach dieser Rechtsprechung wohl dringend kundiger Hilfe bedienen, damit sich nicht die Gefahr realisiert, dass er in Anspruch genomen wird, weil Dritte unerwünscht den Anschluss nutzen…

Dennoch sollte man nie den Kopf in den Sand stecken, da man regelmäßig mit “richtigem Vorgehen” eigene Risiken verringern und eigene Chancen verbessern kann.

 

Sofern Sie weitergehende Fragen im Bereich des Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrechts oder Datenschutzrehcts haben, so kontaktieren Sie uns gerne einfach direkt:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47390601, Email: Boenig@recht-freundlich.de

 

 

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Wissenwertes zum Thema “Abmahnung wg. Filesharings”

Dienstag, 6. September 2011

HIer finden Sie ausführliche Informationen zum Themengebiet Abmahnung wegen Urheberrrechtsverstoß bzw. Abmahnung wegen Filesharings, sowohl hinsichtlich Abmahnschreiben der Kanzleien Waldorf und Frommer aus München, Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg und Urmann und Collegen (U + C) aus Regensburg, wie auch beispielsweise in Bezug auf urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/wissenswertes-zum-thema-filesharing-abmahnung

Bei weiteren Fragen oder Beratungswünschen können Sie uns gerne kostenfrei unter der Nummer

0800 / 100 41 04

kontaktieren

Sie erreichen uns natürlich auch gerne per Email an

Boenig@recht-freundlich.de

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Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach und Urmann und Collegen mahnen für DigiProtect ab – zufällige Namensgleichheit eines jeweils dort tätigen Anwalts?

Freitag, 26. August 2011

Hintergrund: Abmahnungen der Kanzlei Rübenach häufen sich

Wie berichtet, sind in den letzten Tagen in recht großer Zahl Abmahnungen der Kanzlei Dr. Johanens Rübenach aus Regensburg im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH versandt worden.

 

Detailinformation:

Wie nunmehr bekannt wurde, scheint es eine Verbindung zwischen der Kanzlei Urmann und Collegen und det Kanzlei Dr. Rübenach über die örtliche Nähe hinaus zu geben, da ein sachbearbeitender Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Rübenach namensgleich ist, mit einem Rechtsanwalt, der in der Kanzlei Urmann und Collegen beschäftigt ist.

 

Wir werden diesbezüglich weiterhin recherchieren.

Hier finden Sie weitere Informationen:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/verbindung-dr-johannes-ruebenach-und-u-c-rechtsanwaelte

 

Grundsätzliches:

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, wenn Sie nicht sicher sind, welche Verpflichtung Sie damit eingehen. Dies gilt auch für die im Internet veröffentlichten “Muster”. Ein Muster ist selten auf den einzelnen Fall bezogen sinnvoll, wenn man als Betroffener nicht weiß, was der Effekt einer Unterschrift genau ist.

Informieren Sie sich zum Thema urheberrechtlicher Abmahnungen, zu den Chancen und Risiken einer Verteidigung gegen mit einer Abmahnung erhobene Forderungen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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datenschutzrechtliche Auskunft bei “Gefahr” weiterer Abmahnungen

Mittwoch, 24. August 2011

Adressaten von Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen wissen, dass die Internetprovider die Namen und Adressdaten der Anschluissinhaber herausgeben müssen, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt und die Daten zu dem Zeitpunkt der Zustellung an dn Provider noch vorhanden sind.

 

Es stellt sich immer wieder die Frage, wie man gegebenenfalls weiteren Abmahnungen vorbeugen kann.

Gerade dann, wenn man selbst als Anschlussinhaber keine Erklärung dafür hat, ob es tatsächlich und wie es zu der behaupteten Rechtsveretzung gekommen sein soll, hat man sicher ein Interesse daran, zu wissen, welche Auskunftsersuchen noch an den Provider herangetragen worden sind.

Bei der Aufklärung kann eine Anfrage beim Provider helfen.

Aus der Praxis ist bekannt, dass durchaus nicht alle Provider gemäß des geltenden Datenschutzrechts Auskunft erteilen, über die Vorgänge und die Herausgabe von Daten im Detail.

Man kann sich aber bei Kenntnis der herausgegebenen Daten gegebenenfalls vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen.

 

Sprechen Sie uns an!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Lappan Verlag GmbH – Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

Mittwoch, 27. Juli 2011

Die Firma Lappan Verlag GmbH verschickt über die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Forderungsschreiben.

In den Schreiben werden verschiedene Beträge von den Adressaten gefordert, jeweils wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, ohne die entsprechende Berechtigung.

In einem konkreten Fall wird ein Werk Heinz Erhardts in Bezug genommen, welches unberechtigt genutzt worden sein soll. In der Folge soll der Adressat des Schreibens 600,- Euro zahlen.

 

Ticker

 

Rechteinhaber:                      Lappan Verlag GmbH

vertretende Kanzlei:            KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

betroffenes Werk:                 Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

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Rasch Rechtsanwälte mahnt auch im Monat Juni 2011 für die Universal Music GmbH ab

Mittwoch, 22. Juni 2011

Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen, die immer wieder eine ganze Reihe von Msuikwerken in Bezug nehmen, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Rasch Rechtsanwälte

Abgemahnte Werke:

Künstler Titel

Lady Gaga                                                                            Born This Way

The Black Eyed Peas                                                     The Time (Dirty Bit)

The Black Eyed Peas                                                     Just Can’t Get Enough

Rihanna                                                                                 Only Girl (In The World)

Rihanna                                                                                 What’s My Name

Take That                                                                              The Flood

Jürgen Drews                                                                      Ich Bau Dir Ein Schloss

I Blame Coco                                                                        Self Machine

Ute Freudenberg & Christian Lais                        Auf Den Dächern Von Berlin


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Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – diverse Titel in einer Abmahnung

Montag, 20. Juni 2011

Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:                        Rasch Rechtsanwälte

Abgemahnte Werke:

Künstler Titel

Lady Gaga                                                                            Born This Way

The Black Eyed Peas                                                    The Time (Dirty Bit)

The Black Eyed Peas                                                    Just Can’t Get Enough

Pietro Lombardi                                                             Call My Name

Rihanna                                                                                 S&M

Sarah Engels                                                                       Call My Name

Milow                                                                                      You And Me (In My Pocket)

Juli                                                                                           Süchtig

Bullmeister                                                                        Girls Beautiful

Stefan Raab                                                                          Satellite

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Rechtsanwalt Marcus Meier – Trak Music GnbR- „Till Morning“ Darius & Finlay(Album)

Montag, 20. Juni 2011

Die Trak Music GnbR mahnt über die Kanzlei Marcus Meier ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Marcus Meier wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 390,00  EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                                    Trak Musik GnbR

Abmahnende Kanzlei:                       Rechtsanwalt Marcus Meier

Abgemahntes Werk:                           Till Morning – Darius & Finlay

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH – „Zeiten ändern Dich“

Montag, 20. Juni 2011

Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                         Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:               „Zeiten ändern Dich“

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BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – KSM GmbH – „The Hooligan Club – Fear and Fight”

Donnerstag, 16. Juni 2011

Die KSM GmbH mahnt über BaumgartenBrand Rechtsanwälte ab.

In den Abmahnungen der BaumgartenBrandt Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 850,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                         KSM GmbH

Abmahnende Kanzlei:            BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „The Hooligan Club – Fear and Fight”

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte – Great Stuff GmbH – Rah Band „Clouds Across The Moon“, Rainer Weichhold “Tango For Noemi”, LÜTZENKIRCHEN “Till I Come To Your Rescue”, Ramon Tapia “Colorz” , Jean Claude Ades “Vallée De Larmes”, Vincent Thomas “Music Of Yourself”, Anil Chawla “Do It”, Alec Chizhik & Markus Mehta “Tactile”, Jean Claude Ades (JCA) vs. Lenny Fontana ft. Tyra Juliette “Nite Time”, TAI “Never been to Ibiza”, Luomo “Tessio”, Vincent Thomas “If I Had Know This Before”, Tomcraft “Room 414 (Can’t get away)”

Mittwoch, 15. Juni 2011

Die Firma Great Stuff GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Schutt, Waetke Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                                                         Great Stuff GmbH

Abmahnende Kanzlei:                                                    Schutt, Waetke

Abgemahnte Werke:

Rah Band                                                      „Clouds Across The Moon“

Rainer Weichhold                                        “Tango For Noemi”

LÜTZENKIRCHEN                                       “Till I Come To Your Rescue”

Ramon Tapia                                                “Colorz”

Jean Claude Ades                                        “Vallée De Larmes”

Vincent Thomas                                           “Music Of Yourself”

Anil Chawla                                                  “Do It”

Alec Chizhik & Markus Mehta                    “Tactile”

Jean Claude Ades (JCA) vs. Lenny Fontana ft. Tyra Juliette “Nite Time”

TAI                                                                 “Never been to Ibiza”

Luomo                                                           “Tessio”

Vincent Thomas                                           “If I Had Know This Before”

Tomcraft                                                       “Room 414 (Can’t get away)”

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Baek Law Anwaltskanzlei – Erich Öxler als Inhaber der Firma Hitmix Musikagentur – „So ein schöner Tag“ – Tim Toupet

Dienstag, 7. Juni 2011

Herr Erich Öxler, als Inhaber der Firma Hitmix Musikagentur verschickt über die Kanzlei Baek Law Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 350,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Erich Öxler als Inhaber der Firma Hitmix Musikagentur

Abmahnende Kanzlei:            Baek Law Anwaltskanzlei

Abgemahntes Werk:               So ein schöner Tag – Tim Toupet

 

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Kanzlei Schroeder – Kevin McLeod – „Big Tits Fucks Harder #1“

Dienstag, 7. Juni 2011

Herr Kevin McLeod verschickt über die Kanzlei Lutz Schroeder Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                         Kevin McLeod

Abmahnende Kanzlei:            Kanzlei Lutz Schroeder

Abgemahntes Werk:              „Big Tits Fucks Harder #1“

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Daniel Eisenlohr- „Bullmeister – Girls Beautiful“

Montag, 6. Juni 2011

Der Herr Daniel Eisenlohr verschickt über die Kanzlei FAREDS Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Daniel Eisenlohr

Abmahnende Kanzlei:         FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              - Bullmeister – Girls Beautiful

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Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – Ino Handel & Vertriebs GmbH – „Amateur Sex-Party 01“

Montag, 6. Juni 2011

Die Ino Handel & Vertriebs GmbH verschickt über die Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 835,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Ino Handel & Vertriebs GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:              „Amateur Sex-Party 01“

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Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „Rock Symphonies“ – David Garrett -

Dienstag, 31. Mai 2011

Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Rasch Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              “Rock Symphonies“ – David Garrett” -

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