Artikel-Schlagworte: „Urheberrecht“

kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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Abmahnungen der Kanzlei U+C für DBM Videovertrieb u.a.

Freitag, 3. September 2010

Derzeit scheint die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg wieder eine größere Menge an urheberrechtlichen Abmahnungen im Bereich der pornografischen Filme versandt zu haben. Teilweise erfolgt dies im Auftrage der Firma DBM Videovertrieb.

In den letzten Tagen haben wir eine recht große Anzahl an neuen Aufträgen in diesem Bereich erhalten.

Nähere Informationen finden sie unter anderem hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/?s=u%2Bc

und hier:

http://abmahnung-blog.de/?s=urmann

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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BB Video mahnt über U+C ab

Donnerstag, 2. September 2010

Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen im Auftrage der BB Video GmbH ab.

Weitere Details finden Sie hier.

Bitte reagieren Sie nicht, bevor Sie sich über die möglichen Risiken und Chancen informieren haben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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U+C mahnt für DigiProtect ab, “All Natural Titties”

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U+C versendet augenscheinlich gerade verstärkt Abmahnungen.

Aktuell ist auch der Film “All Natural Titties” Gegenstand von abgemahnten Rechtsverletzungen. An diesem Film soll die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die notwednigen Rechte halten.

Hier erfahren Sie mehr zu der Abmahnung:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-all-natural-titties-digiprotect-uc

Informieren Sie sich jedenfalls über die Möglichkeiten einer Reaktion sowie über die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung – Film, Na igre 2, Russkoe, Stschaste Houm Video GmbH durch Rechtsanwältin Kruse

Donnerstag, 19. August 2010

Wie wir erfahren haben, bewegt sich Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse bewegt sich weiterhin auf dem Feld der urheberrechtlichen Abmahnungen. Aktuell wird demnach das Filmwerk “Na igre 2″ zum Gegenstand der Behauptung angeblicher Rechtsverletzungen an diesbezüglichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten. Die Rechte sollen demnach bei der Stschaste Houm Video GmbH liegen.

Der in der konkreten Abmahnung geforderte Vergleichsbetrag beträgt € 980,00 und soll die entstandenen Kosten (Aufwendungsersatz) und den Schadensersatz abgelten. Hierbei soll es sich um ein außergerichtliches Vergleichsangebot handeln.

Bitte kontaktieren Sie nicht voreilig die abmahnende Seite. Prüfen Sie bitte eingehend Ihre Chancen und Möglichkeiten einer Reaktion. Der Erfahrung nach besteht das deutliche Risiko, dass man in dem Falle, dass man einmal eine Abmahnung erhalten hat, auch weitere Abmahnungen erhält. Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, nicht übereilt eine durch die abmahnende Seite vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner – Tanz in die Nacht – Rapsoul

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.

Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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John Rabe, Film, Waldorf Frommer und Majestic Filmverleih GmbH

Mittwoch, 18. August 2010

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt (wie auch hier schon einmal berichtet) derzeit wieder angebliche Rechtsverstöße bezüglich des Films “John Rabe“  ab, an dem die Majestic Filmverleih GmbH die notwendigen Rechte halten soll.

Mit der Abmahnung wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Weitergehend werden Zahlungsansprüche behauptet, die jedoch mit einer vergleichsweisen Einigung erledigt werden könnten. Dazu müsste der Abgemahnte jedoch die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschale Summe in Höhe von 956,- Euro bezahlen, die sich aus 506,- Euro Anwaltskosten (inklusive Auslagenpauschale) und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.

Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende Information die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung zu unterzeichnen und den in der Abmahnung benannten Betrag zu bezahlen.

Informieren Sie sich stattdessen über die Möglichkeiten der Reaktion und die diesbezüglichen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung “BABY ON BOARD”, für Telepool GmbH, durch Baumgarten Brandt

Montag, 9. August 2010

Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt im Auftrage der Telepool GmbH angebliche Rechtsverstöße an dem Filmwerk “BABY ON BOARD” ab.

Es geht dabei um das angebliche Verletzen von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch das Anbieten des Films zum Download in einem Peer-to-Peer- Netzwerk.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und es wird darüber hinaus angeboten, einen Vergleich abzuschließen. Mit dem Vergleich, nach dem der Abgemahnte einen Betrag in  Höhe von pauschal 850,- Euro bezahlen soll, sollen alle etwaigen weiteren Ansprüche des Abmahnenden abgegolten sein.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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So a schena Dag – Andreas Donauer – Nümann + Lang

Donnerstag, 17. Juni 2010

Bekannt sind Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang, die im Auftrage von Herrn Andreas Donauer versandt werden und das Werk “So ein schöner Tag (Fliegerlied)” betreffen bzw. auf angbelichen Verstößen gegen diesbezügliche Rechte basieren.

Nunmehr werden jedoch auch immer wieder solche Abmahnungen vorgelegt, die sich auf das Werk “So a schena Dag” beziehen sollen, an dem Herr Andreas Donauer ebenfalls die entsprechenden Rechte haben soll.

Interessant ist, dass diesen Abmahnungen eine Vollmacht beigefügt wird, die sich auf ein anderes Werk bezieht, nämlich auf das Lied “So ein schöner Tag”…

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich bezüglich der Möglichkeit, Chancen und Risiken einer Reaktion.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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C-S-R mahnt für Z-Faktor Medien ab – Sexy Ladies

Mittwoch, 16. Juni 2010

Das Filmwerk mit dem Titel “Sexy Ladies” ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei CSR im Auftrage der Firma Z-Faktor Medien ausbringt.

Mit der Abmahnung wird ein Verstoß gegen Rechte der benannten Firma behauptet, in dessen Folge der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben soll und zudem mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 650,- die weiterhin behaupteten Zahlungsansprüche der abmahnenden Seite abzugelten aufgefordert wird.

Wir weisen darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, sich nicht zunächst mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, sondern sich zunächst über die möglichen Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens ausführlich zu informieren.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email boenig@recht-freundlich.de

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Private Lustschweine – Mein erstes Mal mit Onkel Tom – Gröger MV

Freitag, 23. April 2010

Eine Abmahnung wegen angeblicher Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Private Lustschweine – Mein erstes Mal mit Onkel Tom”, an dem die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG die entsprechenden Rechte halten soll, wird aktuell von der Kanzlei C-S-R aus Ettlingen ausgebracht.

Herr Rechtsanwalt Schmietenknop fordert darin den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wobei eine vorformulierte Version der Abmahnung bereits beigefügt ist.

Weiterhin wird dem Adressaten angeboten, die Sache gegen eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro zu erledigen.

Es wird von der abmahnenden Seite darauf hingewiesen, dass  grundsätzlich wegen hoher Gegenstandswerte auch höhere Kosten auf den Abgemahnten zukommen könnten, unter andererm etwa Anwaltskosten in Höhe von 1.005.,40 Euro, wenn man das Verlgeichsangebot nicht annimmt.

Es ist trotzdem nicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung ohne weitere Beratung zu unterzeichnen, da man regelmäßig die weiteren Handlungsoptionen und die damit einhergehenden Chancen und Risiken nicht ohne tiefgehende Informationen direkt erkennen wird.

Wir geben Ihnen gerne zunächst weitere Informationen.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter

Mittwoch, 21. April 2010

Den Titel “Big Breast Amateur Girls 13″ trägt ein Werk, welches derzeit Gegenstand angeblicher Urheberrechtsverletzungen ist, die im Namen der XPLOR Media Group Inc. durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller geltend gemacht werden.

Nähere Informationen finden Sie unter anderem hier: http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/big-breast-amateur-girls-13

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Nümann + Lang für Tunnel Records – Zwei Musiktitel – 590,00 €

Dienstag, 13. April 2010

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, mit der die Kanzlei Nümann + Lang im Auftrag der Firma Tunnel Records GmbH angebliche Rechtsverletzungen bezüglich der Werke „Hamburg Rulez 09“ und „How can I save you“ anzeigt.

Der Adressat der Abmahnung soll bezüglich dieser beiden Werke eine Rechtsverletzung derart begangen haben, dass er die Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Zur Ausräumung der damit verbundenen Wiederholungsgefahr soll sodann eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese Unterlassungserklärung ist der Abmahnung bereits beigefügt.

Wir können nicht dazu raten, die beigefügte Unterlassungserklärung so zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Risiken und Folgen informiert zu haben.

Insbesondere betrifft dies die feste Vertragsstrafe, die hier mit 5.100,00 € bemessen wurde.

Zudem würde man die Verpflichtung anerkennen, die 590,00 € zahlen zu müssen.

Damit würde unweigerlich auch dem Rechteinhaber gegenüber signalisiert werden, dass man die Rechtsverletzung begangen hat. Auch bezüglich der Tatsache, dass es sich bei der Rechtsverletzung eventuell auch um eine Straftat handelt, sollte man sehr gut überlegen, welche Informationen man der abmahnenden Seite gibt.

Die Künstler, die die oben genannten Werke interpretieren, sind ausweislich der Abmahnung „DJ Dean Meets Barbarez“ und „Accuface“.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen unter der Rufnummer 0511/7390601 oder per E-Mail unter boenig@recht-freundlich.de.

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Abmahnung – Beyond Remedy – Jenseits der Angst

Dienstag, 30. März 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Beyond Remedy – Jenseits der Angst“ ab. Gegenstand dieser Abmahnungen soll konkret die unerlaubte Verwertung geschützter Bild- und Tonaufnahmen sein. Diese Aufnahmen sollen in einer Tauschbörse angeblich öffentlich zugänglich gemacht worden sein, ohne dafür notwendige Rechte zu haben.

Mit der Abmahnung wird für den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin fordert die abmahnende Seite von dem Adressaten des Schreibens einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt € 956,00.

Dieser Betrag soll sich zusammensetzen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie in Höhe von 450,00 € als Schadensersatzforderung.

Wir raten nicht dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Information zu unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurückzusenden. Es sollte zuvor eine hinreichende Information darüber erfolgen, welche Möglichkeiten und Risiken sich hinsichtlich verschiedener Handlungsalternativen ergeben.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de

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Abmahnung Top Job – Showdown im Supermarkt für Senator Film Verleih

Donnerstag, 11. März 2010

Es gibt Informationen darüber, dass die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH abmahnt. Gegenstand sind demnach Rechtsverletzungen bezüglich Urheber- oder Nutzungsrechten an dem Film “Top Job – Showdown im Supermarkt”.
NEben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird auch eine Zahlug in Höhe von 800,- Euro verlangt, mit der die Angelegenheit erledigt werden könnte.

Bitte unterschreiben Sie nicht vorschnell die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Sie sollten sich zunächst über die Chancen und Risiken einer Reaktion auf die Abmahnung informieren.

Erste Hinweise finden Sie beispielsweise auch hier.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: www.abmahnung-blog.de

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weitere Abmahnung VPS Film-Entertainment GmbH

Montag, 8. März 2010

Uns ist bekannt geworden, dass die VPS Film-Entertainment GmbH Verstoßhandlungen an verschiedenen Werken abmahnt.
Auch bezüglich angeblicher Verstöße, die den Film “The Private Life of Jessica Fiorentino” betreffen sollen, fordert die Kanzlei Schulenberg und Schenk die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1289,- Euro.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der VPS Film-Entertainment GmbH finden Sie auch hier
und hier.

Bitte unterschreiben Sie nicht voreilig die beigefügten Unterlassungserklärungen, sondern prüfen Sie zuvor genau, welche Auswirkungen dies haben kann und welche Möglichkeiten ggf. zur Verteidigung gegen die Inanspruchnahme Ihrer Person bestehen.

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Abmahnung – Resturlaub – Tommy Jaud – Argon Verlag GmbH

Freitag, 5. Februar 2010

Das Hörbuch mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand angeblicher Rechtsverletzungen, die aktuell durch die Kanzlei Waldorf abgemahnt werden. Rechteinhaber soll in dem Fall die Argon Verlag GmbH aus Berlin sein.

Der Adressat eines hier vorgelegten Schreibens in einer solchen Sache wird damit aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 806,- Euro an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen.

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können.

Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Guten Morgen Sonnenschein – Tobias Schulz – Superstar Entertainment GmbH & Co. KG

Mittwoch, 3. Februar 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnnung vorgelegt, die die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG ausgesprochen hat. In dem Schreiben wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe durch die Zugänglichmachung des oben genannten Musikwerks in einer Peer-to-Peer-Tauschbörse, also im Rahmen der Nutzung von Filesharing- Programmen, ohne Berechtigung hierzu vorgenommen.

Es wird von dem Abgemahnten gefordert, eine Unterlassugserklärung zu unterschreiben. In dieser Erklärung findet sich auch der Passus:

“Schuldner verpflichtet sich, Gläubigerin einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 450,- zu bezahlen.[...]”

Wir können nicht dazu raten, diese Erklärung so abzugeben.

Bitte lassen Sie sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens informieren/ beraten, BEVOR Sie auf die Abmahnung reagieren.

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Mahnbescheid nach Abmahnung

Freitag, 29. Januar 2010

Wie wir erfahren haben, werden von der Kanzlei Rasch in einigen Angelegenheiten, die bereits mehrere Jahre zurück liegen und bei denen die Verjährung von behaupteten Ansprüchen droht, gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Es empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der Situation, bevor man sich dafür oder dagegen entscheidet, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Hierbei ist auch die Eihaltung der Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Bescheides zu beachten, nach der die mahnende Partei ggf. direkt einen vollstreckbaren Titel erlangen könnte.

Aus unserer Erfahrung ist es – auch aufgrund des Umstands, dass es noch immer erhebliche Unsicherheiten in der rechtlichen Bewertung der potenziellen Folgen der abgemahnten Rechtsverletzungen gibt, sinnvoll, sich genau über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens zu informieren, BEVOR man mit den abmahnenden Kanzleien in Kontakt tritt.

Lassen Sie sich beraten:

Feil Rechtsanwälte
 
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei(at)recht-freundlich.de
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“Simones Hausbesuche 56 – Home Visits By Simone”; BB Video GmbH

Donnerstag, 28. Januar 2010

In einer hier vorgeelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter im Namen der BB Video GmbH ausgebracht wurde, wird eine angebliche Rechtsverletzung an dem oben genannten Filmwerk angezeigt.

Der Adressat der Abmahnung wird darin darauf hingewiesen, dass festgestellt worden sei, dass von seinem Anschluss aus das streitgegenständliche Werk verwertet wurde.

Es wird weitergehend ausgeführt, dass man die entsprechende IP- Adresse, nebst Datum und Uhrzeit der Rechtsverletzung beweissicher festgestellt und dokumentiert habe.

Nicht nur, aber auch deshalb, weil es durchaus Erkenntnisse darüber gibt, dass verschiedene Fehlerquellen existieren, die zur fälschlichen Annahme führen können, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung derart vom Anschluss einer bestimmten Person aus erfolgt sei, dass dies zur Abmahnung berechtigen würde, raten wir nicht dazu, die von Seiten der Abmahner vorgelegte Unterlassungserklärung ohne weitere Prüfung der möglichen Folgen zu unterzeichnen.

Im konkreten Fall soll eine Vertragsstrafe in fester Höhe von 10.000,- Euro vereinbart werden. Weiterhin erkennt man mit der Unterzeichnung der Erklärung auch direkt verschiedenste Geldforderungen der Gegenseite an und gibt letztlich zu, die vorgeworfene Verletzungshandlung begangen zu haben.

Es wird sodann angeboten, die Sache gegen eine einmalige Zahlug in Höhe von 705,- Euro zu erledigen.

Lassen Sie sich  V O R  einer Reaktion beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 /47 39 06 01, Fax: 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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