Die Kanzlei U+C ist mit ihren Abmahnungen inzwischen sehr zeitnah “unterwegs”.
Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, die auf den 16.08.2010 datiert und einen angeblichen Verstoß vom 05.08.2010 in Bezug nimmt.
Gegenstand soll eine Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Busty Lifeguards” (siehe auch hier) sein, der in em P2P- Netzwerk (peer-to-peer) “BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht worden sei.
In der Folge behauptet der dortige Rechteinhaber Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz, gerichtet auf Unterlassung und Zahlung.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung soll auch noch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro erfolgen, um die Angelegenheit schnellstmöglich und außergerichtlich zu erledigen.
Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Rekation darüber zu informieren, welche Chancen und Risiken bei welcher Reaktion bestehen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de