Artikel-Schlagworte: „Unterschrift“

Rechtsanwälte Rasch – Universal Music GmbH – „Exile On Main Street (Remastered)“ der Künstlergruppe The Rolling Stones

Donnerstag, 6. Januar 2011

Die Universal Music verschickt über die Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1200,00 Euro gezahlt werden, der als Vergleichsbetrag bezeichnet wird.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Rasch Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:          „Exile On Main Street (Remastered)“

der Künstlergruppe The Rolling Stones

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Rechtsanwälte Schutt, Waetke – Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG – „Twelve”

Dienstag, 21. Dezember 2010

Die Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG verschickt über die Rechtsanwälte Schutt, Waetke Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG

Abmahnende Kanzlei:           Rechtsanwälte Schutt, Waetke

Abgemahntes Werk:              „Twelve“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Unterlassungserklärungen nicht einfach unterschreiben – Vertragsstrafen werden tatsächlich gefordert

Freitag, 10. Dezember 2010

Es gilt weiterhin, dass Unterlassungserklärungen nicht ohne vorherige eingehende Prüfung der damit verbundenen Risken unterzeichnet werden sollten.

Hintergrund ist, dass auch Vertragsstrafen von den Berechtigten eingefordert werden.

Beispielhaft sei hier auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, vom 28.04.2010, zum Aktenzeichen 24 W 40/10 verweisen. In der Entscheidung ging es darum, dass trotz einer abgegebenen Unterlassungsverpflichtung eine Landkarte öffentlich zugänglich gemacht worden ist.

Das Gericht hat entschieden, dass es auch nicht darauf ankommt, ob das Zugänglichmachen aus Versehen erfolgte.

Bitte reagieren Sie daher nicht uninformiert auf eine Abmahnung.

Gerne stehen wir für eine erste allgemeine Information zur Verfügung.  Sie erreichen uns telefonisch unter der 0800 100 4104, oer per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Rasch, Universal Music GmbH wg. Schall und Wahn der Gruppe Tocotronic

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.

Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.

Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.

Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.

Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

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