Artikel-Schlagworte: „Unterlassungserklärung“
Donnerstag, 2. September 2010
Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt weiterhin im Auftrage der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab.
Gegenstand sind aktuell unter anderem behauptete Rechtsverstöße bezogen auf das Werk “Somma im Kiez“.
Die Kanzlei Nümann und Lang fordert von dem Angeschriebenen eine Unterlassungserklärung. Daneben wird auch eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche auf Basis einer Einmalzahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.
Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hintergrund ist, dass man sich damit direkt auch zur Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- Euro verpflichtet. Weiterhin ist zu überlegen, ob man die Unterlssungserklärung, so man überhaupt eine solche abgeben möchte, auf nur ein Werk bezieht.
Informieren Sie sich eingehend BEVOR Sie reagieren!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:-, Abmahnung, Euro, Nümann und Lang, Somma im Kiez, Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Dienstag, 31. August 2010
In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.
Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.
In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.
Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!
Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:850, Abmahnung, Anwalt, BaumgartenBrandt, Berlin, Cass Legend of a Hooligan, emule, Euro, Filesharing, Forderung, Internet, Kanzlei, kazaa, Netzwerk, Peer-to-peer, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 19. August 2010
Die Epix Media AG aus Berlin lässt durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Urheberrechtsverstöße abmahnen. In den Schreiben wird der Adressat darauf hingewiesen, dass von seinem Anschluss aus das Werk “Twilight Classic 02 Sundown – Rückzug der Vampire” öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Die hierzu notwendigen Rechte habe der Adressat nicht gehabt.
Es werden mit dem Schreiben Unterlassungs- und Zahlungsansprüche erhoben, die der Abgemahnte jedoch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlöassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 715,- Euro erledigen könne. Hierbei handele es sich um Vergelichsangebot. Das schriftliche Vergleichsangebot enthält jedoch auch die Verpflichtung, Aufwendungesersatz an die Abmahnerseite zu bezahlen, auf Basis eines sogenannten Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,- Euro. Dies entfällt nur bei Zahlung des Vergleichssumme.
Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Reaktionsalternativen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert zu haben.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:715, Abmahnung, Epix Media AG, Euro, Negele Zimmel Greuter Beller, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Donnerstag, 19. August 2010
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.
Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.
Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:290 Euro, Abmahnung, Denecke von Haxthausen und Partner, Information, Nutzungsrecht, Rapsoul, Tanz in die Nacht, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 11. August 2010
Weiterhin mahnt die Kanzlei rka Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Just Cause 2″ ab, an welchem die Fa. Eidos Interactive der Koch Media GmbH die hierzu erforderlichen Rechte eingeräumt habe.
Bemerkenswert ist, dass in der Abmahnung mehrere angebliche Verstoßezeitpunkte genannt sind. Zu vermuten steht aus unserer Sicht, dass die Rechteinhaber über die Erfassung mehrerer Verstoßzeitpunkte die Deckelung auf 100,- Euro, die nur in einfach gelagertern Fällen etc. greifen kann.
Weiterhin ist zu bemerken, dass die von der Kanzlei rka vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,- Euro vorsieht. Hier sollte in jedem Fall eine Abänderung vorgenommen werden, wenn man erwägt, die Unterlassungserklärung so abzugeben.
Immer ist aber die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung an sich und nach der Berechtigung der erhobenen Forderungen zu stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0800 / 100 41 04 oder per Email über boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:6000, Abmahnung, Beratung, eidos, Hilfe, Koch Media, Löschung, Prüfung, rka, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Vertragsstrafe, Zahlung
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Mittwoch, 11. August 2010
Es passiert immer wieder, dass Abmahner augenscheinlich auf nicht (mehr) korrekte Daten abstellen oder aber auch schlicht Abmahnungen versenden, die mit nicht nachvollziehbaren Vollmachten versehen sind… Letzteres betrifft etwa den angeblichen Verstoß an Rechten an dem Werk “Nachbarin Gerda – Fickt mich durch ihr geilen Böcke”, an dem einerseits die Silwa Filmvertrieb AG entsprechende halten soll, andererseits aber auch die Digiprotect. Dies trägt die Kanzlei U+C im Auftrag der dortigen Mandantschaft vor.
Hierüber hatten wir bereits berichtet. (vgl. http://www.die-abmahnung.de/wordpress/chaos-bei-der-erstellung-von-abmahnungen-genau-hinsehen)
Nunmehr scheinen solche Fehler auch bei anderen Kollegen aufzufallen, wie man hier http://www.recht-hat.de/allgemein/unterschiedliche-rechteinhaber-bei-einem-werk-chaos-bei-u-c/ sieht.
Es ist zwar bemerkenswert, dass die abmahnenden Rechteinhaber und Kanzleien sich bereits nicht einig darüber zu sein scheinen, wer nun tatsächlich die Rechte an dem entsprechenden Werk inne hat. Vorsicht ist aber jedenfalls geboten, wenn man bei der Beurteilung darauf abstellen möchte, ob eine Abmahnung aus besagten Gründen unwirksam ist.
Sie haben Fragen zum Thema Abmahnungen?
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Digiprotect, fehler, Rechteinhaber, Silwa AG, U+C, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Dienstag, 10. August 2010
Es kommt immer häufiger vor, dass offensichtliche Fehler bei der Erstellung oder Versendung von Abmahnungen geschehen.
Aktuell sind wir in einer Sache beauftragt, in der von einer Kanzlei, ein und derselbe Verstoß, zweimal abgemahnt wird, obgleich bereits nach der ersten Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.
Hinzu kommt, dass die abmahnende Kanzlei der zweiten Abmahnung eine Vollmacht beigefügt hat, die von einem anderen Unternehmen unterzeichnet wurde, als jenes, welches in der Abmahnung als Rechteinhaber (und in der Vollmacht selbst) benannt worden ist.
Wir raten dringend dazu, sich eingehend mit den Reaktionsoptionen zu befassen, bevor man eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und/oder eine Zahlung an die abmahnende Seite leistet.
Gerne nehmen wir auch Ihre Informationen entgegen, wenn auch Ihnen Fehler in Abmahnungen auffallen, wie beispielsweise falsche Adressangaben o.ä.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Anschrift, Antwort, Beratung, Fehler in Abmahnungen, Hilfe, Namen, Reaktion, Rechteinhaber, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Freitag, 2. Juli 2010
Die Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng mahnt im Auftrage der Firma Euro Video Bildprogramm GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “Knowing-Die Zukunft endet jetzt” ab.
Mit dem Abmahnschreiben wird behauptet, dass über den Internetanschluss des Adressaten rechtswidrig das geschützte Werk zum Download angeboten wurde. Dies wäre ein unberechtigtes öffentliches Zugägnlichmachen ud damit ein Verstoß gegen das Urheber- oder ein damit verbundenes Nutzungsrecht.
Als Konsequenz soll der Adressat der Abmahnung eine sogenannte strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und es wird angeboten, von der Verfolgung weitergehender Ansprüche abzusehen, wenn der angebliche Verletzer einen Betrag in Höhe von 650,- an die Kanzlei der abmahnenden Seite bezahlt.
Wir raten davon ab, ohne weitere Information und nähere Befassung mit den Chancen und Risiken der unterschiedlichen möglichen Vorgehensweisen die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Gerne geben wir Ihnen zunächst ein paar allgemeine Informationen zum Thema Abmahnungen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Beratung, Euro, Euro Video Bildprogramm GmbH, Information, Knowing, Lihl, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Donnerstag, 24. Juni 2010
Die Kanzlei BaumgartenBrandt versendet im Auftrage der Los Banditos Films GmbH Abmahnungen bezüglich angeblicher Verletzungen von Rechten an dem Filmwerk “Upstairs”.
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ebenso gefordert, wie auch die Zahlung von Schadensersatz. Weiterhin wird aber auch eine vergleichsweise Einigung angeboten, die dann möglich sein soll, wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt Die Höhe der vergleichsweise geforderten Zahlung beträgt 850,- Euro.
Wir raten davon ab, direkt die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor bewusst darüber zu sein, welche Flgen dies haben kann.
Informieren Sie sich hinsichtlich der Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:850 Euro, Abmahnung, Baumgarten Brandt, BaumgartenBrandt, Los Banditos, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Upstairs, Vergleich, Zahlung
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Montag, 14. Juni 2010
Im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Kanzlei U+C Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “ELAS – Round Latin Asses” ab.
In dem Schreiben der Kanzlei Urmann und Kollegen wird von dem Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Vrepflichtungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlug auf einen angebotenen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,- Euro.
Wir können nicht dazu raten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne ausführliche Information zu unterzeichnen. Lassen Sie sich zunächst über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken aufklären.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650 Euro, Abmahnung, ELAS, Rechtsanwälte, Round Latin Asses, U+C, Unterlassung, Unterlassungserklärung, urmann, Zahlung
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Freitag, 11. Juni 2010
Die Kanzlei Waldorf versendet derzeit wieder/ immer noch Abmahnungen, in denen es um angebliche Verstöße gegen Urheber oder Nutzungsrechte an dem Filmwerk “Vorstadtkrokodile 2″ geht.
Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und eine Zahlugn in Höhe von insgesamt 956,- Euro leisten, die sich aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.
Wie immer bei derartigen Abmahnungen aus der Kanzlei Waldorf sind die Fristen zur Reaktion vergleichsweise kurz gehalten.
Wir raten dennoch bzw. gerade deshalb nicht dazu, sich mit der Kanzlei Waldorf in Verbiundung zu setzen, bevor man sich nicht ausgiebig über die Möglichkeiten und etwaigen Folgen der Reaktion informiert hat.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:956, Abmahnung, Anwaltskosten, Euro, Schadensersatz, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Vorstadtkrokodile 2, Zahlung
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Mittwoch, 9. Juni 2010
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen das Urheber- bzw. Nutzungsrecht bezüglich des Films “Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus” ab. Rechteinhaber ist demnach der Constantin Film Verleih, der die Kanlei Waldorf in München beauftragt hat.
Mit der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung ebenso verbunden, wie die Zahlungsforderung bzw. der Vergleichsvorschlag mit einer Zahlung in Höhe von 956,- Euro.
Bitte geben Sie nicht ohne vorherige eingehende Information die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung ab, sonder prüfen Sie, was die Folgen sind und welche Alternativen des Vorgehens bestehen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:956, Abmahnung, Dinosaurier, Euro, Frist, Gegen uns seht ihr alt aus, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Waldorf, Zahlung
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Freitag, 4. Juni 2010
Aktuell werden wieder durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezogen auf das Filmwerk “Space Of The Living Dead” an zum Teil ahnungslose Anschlussinhaber verschickt.
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-mig-film-gmbh-space-of-the-living-dead
Aollten auch Sie Adressat eines solchen Schreibens geworden sein, so informieren Sie sich bitte unbedingt VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite hinsichtlich der Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens.
Sie erreichen uns wie folgt:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:850 Euro, Abmahnung, Baumgarten Brandt, Beratung, Reaktion, Space of the living dead, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 3. Juni 2010
Angebliche Rechtsverletzungn an Urheber- bzw. Nutzungsrechten bezüglich des Films “Das Massaker von Katyn” ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei Lihl ausspricht.
Neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wird eine Zahlung in Höhe von 475,- Euro gefordert.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen angeblichen “Filesharings” erhalten, so informieren Sie sich bitte unbedingt VOR einer Reaktion gegenüber den Abmahnern.
Sie ereichen uns telefonisch unter 0511/47390601 oder per Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:475, Abmahnung, Euro, Kurt Media, Lihl, Pandastorm Pictures, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Dienstag, 1. Juni 2010
Wie hier und hier bereits berichtet, wird mit der Änderung des Widerrufsrechts zum 11.06.2010 das Problem auftreten, dass in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen direkt zum Anspruch einer Vertragsstrafe führen können, wenn man die vormals abgegebene Unterlassungserklärung auch hinsichtlich der sich nunmehr ändernden Details im Widerrufsrecht abgegeben hat.
Aus diesem Grunde raten wir dringend dazu, zu prüfen, ob Sie in einem wettbewerbrechtlichen Abmahnverfahren eine Unterlassungserklärung abgegben haben und diese ggf. zu kündigen.
Auch wenn es nach einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Widerrufsrecht zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen sein sollte, so sollte geprüft werden, ob Sie die neue Gesetzeslage ab dem 11.06.2010 dazu zwingt, gegen diese gerichtliche Entscheidung zu verstoßen. Der Effekt wäre die Gefahr, dass aus der gerichtlichen Entscheidung ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt wird, sofern dies beantragt würde.
Wir raten daher noch einmal dazu, sowohl abgegebene Unterlassungserklärungen, als auch in Wettbewerbssachen gegen Sie ergangene gerichtliche Entscheidungen daraufhin zu prüfen, ob sie von den Neuregelungen im widerrufsrecht berührt werden und damit Gefahren hinsichtlich der weitergehenden Inanspruchnahme begründen.
Gerne stehen wir zu weiteren Informationen und zu Bertungen zur Verfügung:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax. 0511/ 47 39 06 09, Email boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:11.06.2010, 2010, Abmahnung, Anwaltszwang, Auflösung, Beratung, einstweilige Verfügung, Frist, gerichtliche Entscheidung, Hilfe, Kündigung, Landgericht, Neuregelung, Pflicht, Unterlassungserklärung, Unterwerfung, Vertragsstrafe, Widerruf, Widerrufsrecht, Zahlung, § 927 ZPO
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Freitag, 23. April 2010
Eine Abmahnung wegen angeblicher Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Private Lustschweine – Mein erstes Mal mit Onkel Tom”, an dem die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG die entsprechenden Rechte halten soll, wird aktuell von der Kanzlei C-S-R aus Ettlingen ausgebracht.
Herr Rechtsanwalt Schmietenknop fordert darin den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wobei eine vorformulierte Version der Abmahnung bereits beigefügt ist.
Weiterhin wird dem Adressaten angeboten, die Sache gegen eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro zu erledigen.
Es wird von der abmahnenden Seite darauf hingewiesen, dass grundsätzlich wegen hoher Gegenstandswerte auch höhere Kosten auf den Abgemahnten zukommen könnten, unter andererm etwa Anwaltskosten in Höhe von 1.005.,40 Euro, wenn man das Verlgeichsangebot nicht annimmt.
Es ist trotzdem nicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung ohne weitere Beratung zu unterzeichnen, da man regelmäßig die weiteren Handlungsoptionen und die damit einhergehenden Chancen und Risiken nicht ohne tiefgehende Informationen direkt erkennen wird.
Wir geben Ihnen gerne zunächst weitere Informationen.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Erotikfilm, Filmwerk, GMV, Gröger MV, Mein erstes Mal mit Onkel Tom, Pornofilm, private Lustschweine, Strafe, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Vergleich, Zahlung
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Dienstag, 23. März 2010
Auf verschiedenen Internetseiten wird berichtet, dass der unter anderem aufgrund der in seinem Namen versandten Abmahnungen bekannt gewordene Musiker “Bushido” zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden sein soll, da er Werke Dritter als seine eigenen ausgegeben habe.
Sofern sich dies als richtig herausstellen sollte, so wäre zu überlegen, ob man deshalb etwaig schon abgegebene Unterlassungserklärungen anfechten könnte, sofern sich diese auf streitgegenständliche Musikstücke beziehen.
Weiterhin müsste gegebenenfalls geprüft werden, ob bereits geleistete “Schadensersatzzahlungen” zurückgefordert werden können.
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, so unterschreiben Sie nicht die mit übersandte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich zuvor über Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten.
Feil Rechtsanwaälte: Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Anfechten, Bushido, Hamburg, Landgericht, Musik, Rückforderung, Schadensersatz, Unterlassungserklärung, verurteilt, Zahlung
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Montag, 22. März 2010
Der Film “Midnight Chronicles”, an dem die KSM GmbH Nutzungsrechte haben soll, ist Gegenstand von Abmahnungen, die durch die Kanzlei BaumgartenBrandt versandt werden.
Mit den Abmahnungen wird neben der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von pauschal 850,- Euro gefordert.
Es wird davon abgeraten, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Reaktionen und deren Folgen eingehedn informiert zu haben.
Bitte kontaktieren Sie als Abmahnungsempfänger auch NICHT zunächst die abmahnenden Anwälte – diese vertreten pflichtgemäß die Interessen der Rechteinhaber und nicht die, der Abgemahnten!
Wir beraten Sie gern:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Email: boenig(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:850, Abmahnung, Baumgarten, BaumgartenBrandt, Brandt, KSM GmbH, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Donnerstag, 11. März 2010
Die Kanzlei U+C versendet derzeit unter anderem Abmahnungen, die Rechtsverletzungen bezogen auf Filmwerke der Produktionsfirma Videorama zum Gegenstand haben.
Aufgefallen ist hier eine Abmahnung, die den Film “Blonde Biester” betrifft, wobei die zugänglich gemachte Datei mit dem Titel “Vivian.Schmitt.Blonde.Biester.German.2009.XXX.DVDRiP.XviD-WDE benannt gewesen sein soll.
Der Adressat der Abmahnung soll eine Zahlng in Höhe von 650,- Euro leisten und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Bitte unterschreiben Sie nicht ohne vorherige Beratung die von der Abmahnerseite vorgelegten Erklärungen!
Bei der in diesem Fall durch die abmanende Seite vorformulierten Unterlassungserklärung fällt auf, dass man sich zunächst zur Übernahme der Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000,- Euro, also insgesamt 911,80 Euro, verpflichtet, dass diese Zahlungspflicht jedoch entfällt, wenn man fristgerecht einen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezahlt. Dass die diesbezügliche Frist allerdings VOR dem Erstellugsdatum der Abmahnung liegt, kann man auch nicht mehr fristgerecht zahlen und würde mithin die Ansprüche insgesamt anerkennen und im Endeffekt ggf. auch hierauf leisten müssen.
Dass allerdings die gesamte Abmahnung aufgrund dieses Fehlers unwirksam wäre, kann wohl nicht angenommen werden. Schließlich liegt hier nur ein solcher Fehler vor, der die Abgeltung der behaupteten Ansprüche gegen eine geringere als die im Übrigen erhobenen Forderungen ermöglichen würde.
Bitte achten Sie daher genauestens darauf, was Sie ggf. zu unterschreiben bereit wären und prüfen dies im Zweifel noch einmal ganz genau.
Eine Reaktion binnen der in der Abmahnung genannten Frist bleibt auch in einem solchen Fall wohl sinvoll.
Lassen Sie sich beraten:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Anerkenntnis, Blonde Biester, Erotikfilm, Pornofilm, U+C Rechtsanwälte, Unterlassungserklärung, Videorama, Vivian Schmitt, Zahlung
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Mittwoch, 10. März 2010
Die Musketier GmbH & Co. KG mahnt offenbar angebliche Rechtsverletzungen an dem Werk “Russische Schönheiten” ab.
Absender des Schreibens ist die Kanzlei Schulenberg und Schenk.
In der Abmahnung wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die zahlug eines Betrages in Höhe von 1298,- Euro verlangt, womit die Angelegenheit erledigt werden könnte.
Wir können nicht dazu raten, ohne vorherige eingehende Information die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Darüber hinaus gibt es Anzeichen dafür, dass man auch innerhalb kurzer Zeit mehrere Abmahnung von verschiedenen Rechteinhabern erhalten kann, die auch durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vertreten werden.
Diesbezüglich gibt es gute Möglichkeiten, sich gegen eine Inanspruchnahme auf Zahlung zur Wehr zu setzen, die aber im Einzelfall wohlüberlegt sein sollten.
Gerne beraten wir Sie.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, Fax 0511/47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:1298, Film, Musketier Media GmbH & Co. KG, Russische Schönheiten, Schulenberg und Schenk, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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