In einer uns vorliegenden Abmahnung hat die Kanzlei Waldorf für die Rechteinhaber edel entertainment GmbH, edelkids GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Hansa Music Entertainment GmbH, SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH eine eBay- Nutzerin abgemahnt, die dort Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zum Kauf angeboten haben soll.
Es fällt auf, dass hier zunächst mit der Abmahnung nur die Abgabe der Unterlassungserklärung eingefordert wurde und erst nach der entsprechenden Abgabe Kosten und Gebühren geltend gemacht worden sind.
Mit der Geltendmachung der Zahlungsforderung in Höhe von 1250,- Euro als Vergleichsbetrag wurde der abgemahnten eBay- Nutzerin ein Urteil des Amtsgerichts München vorgelegt, mit dem offensichtlich eine entsprechende Verurteilung in einem anderen Fall belegt werden sollte.
Dieses Beispiel zeigt, dass es um so wichtiger ist, nicht ohne Beratung mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zu reagieren, da dies evtl. von den Abmahnern als “Anerkenntnis” gewertet werden könnte.
Bitte lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren!
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511/ 47 39 06 01.