Artikel-Schlagworte: „Universal Music GmbH“

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH

Freitag, 13. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht bzw. gegen Leistungsschutzrechte betreffend des Werkes “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga ab.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/weiterhin-lady-gaga-the-fame-durch-rasch-rechtsanwaelte

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Rasch Rechtsanwälte verändert “Preispolitik”?

Montag, 9. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Alors On Danse” des Künstlers Stromae ab.

Es soll das entsprechende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sein, obgleich nicht die dazu notwendigen Rechte vorgelegen hätten.

In der Konsequenz sollen der Rechteinhaberin Universal Music GmbH Ansprüche auf Unterlassung und andere “Ersatzansprüche” zustehen, die allerdings durch Zahlung in Höhe von insgesamt 500,- Euro erledigt werden könnten.

Beachtlich ist, dass sich die bisher von Seiten der abmahnenden Kanzlei Rasch geforderten Beträge in sehr vielen hier bekannten Fällen auf mindestens 1.200,- Euro belaufen. Augenscheinlich wird zwischen den einzelnen Musikstücken oder auch hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Werke insgesamt differenziert. Zumindest dieser Ansatz ist nach hiesiger Ansicht auch angemessen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Kanzlei Rasch dazu übergeht, nunmehr tatsächlich nicht mehr nur umfangreichere Werke – wie ganze Alben oder eine Mehrzahl von einzelnen Titeln – als Gegenstand der Abmahnungen heranzuziehen.

Trotz des Umstands, dass die Forderung der Kanzlei Rasch nicht mehr “so hoch” scheint, ist davon abzuraten, ohgne weitere Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben und den Vergleichsbetrag zu bezahlen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 060 1, Fax, 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Humanoid”, “Tokio Hotel” durch Rasch Rechtsanwälte

Freitag, 5. Februar 2010

Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.

Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten UNterlassungserklärung.

Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.

Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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“The Fame” – Lady Gaga

Mittwoch, 27. Januar 2010

Bereits seit mehreren Monaten wird das oben angeführte Werk immer wieder Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die im Auftrage der Universal Music GmbH, Berlin, durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgebracht werden.

Weiterhin wird zur Erledigung der aus dem behaupteten Verstoß angeblich resultierenden Forderungen eine Zahlung in Höhe vo 1.200,- Euro gefordert, mit der, neben der auch abzugebenden Unterlassungserklärung, alle Ansprüche der abmahnenden Partei erledigt werden könnten.

Bevor Sie entscheiden, wie Sie auf die Abmahnung reagieren, sollten Sie sich genau über die Reaktionsmöglichkeiten und deren Folgen informieren.

Gerne beraten wir Sie:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax 0511/ 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Sportfreunde Stiller – MTV Unplugged in New York

Montag, 11. Januar 2010

Das Doppel- CD- Album mit dem Titel “MTV Unplugged in New York”, der Künstlergruppe Sportfreunde Stiller, ist Gegenstand einer weiteren hier vorgelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ausgebracht wurde.

Der Verstoß gegen die desbezüglichen Rechte der Universal Music GmbH soll sich am 23.10.2009 unter Verwendung eines Filesharingprogramms ereignet haben.

Gefordert wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,- Euro.

Auffällig ist, dass für die Übersendung der Unterlassungserklärung an die Abmahner eine Frist von nur einer Woche ab dem Tag der Erstellung des Abmahnschreibens eingeräumt wird. Es ist fraglich, ob eine solche Frist als angemessen angesehen werden kann, gerade wenn man unter anderem auch von verlängerten Postlaufzeiten aufgrund von schwierigen Wetterbedingungen ausgeht.

Es kann nicht dazu geraten werden, ohne eingehende Information oder Beratung die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder die geforderte Summe zu bezahlen.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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nochmals Abmahnung “Reamonn” durch Rasch Rechtsanwälte

Freitag, 8. Januar 2010

Auch aktuell sind wiederum Abmahnungen unterwegs, die das Werk Reamonn der Künstlergruppe Reamonn betreffen.

Wie bereits hier http://www.die-abmahnung.de/wordpress/reamonn-reamonn berichtet, wird durch die Kanzlei Rasch, im Auftrage der Universal Music GmbH, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,- Euro.

Wir raten dazu, sich vor einer Reaktion in jedem Fall eingehend zu informieren.

Gerne geben wir Ihnen erste Hinweise zu Chancen und Risiken und beraten Sie auf Wunsch auch weitergehend:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Invaders must die

Dienstag, 27. Oktober 2009

Das Musikwerk mit dem Titel “Invaders must die”, der Gruppe The Prodigy, ist Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Rasch aus Hamburg.

Vertreten wird ausweislich der vorliegenden Abmahnung die Universal Music GmbH, Berlin, die demnach Inhaberin von Leistungsschutzrechten an dem oben genannten Titel ist.

Für die angebliche Verletzungshandlung des “zum Herunterladen verfügbar machens” soll der Adressat der Abmahnung 1.200,- Euro bezahlen und selbstverständlich auch die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, die unter anderem den “zu entschärfenden Inhalt” hat, dass man im Falle einer Zuwiderhandlung einen Betrag in Höhe von 5.001,- Euro zu zahlen hat.

Über die Möglichkeiten der Beschränkung Ihrer Belastungen und Ihres Risikos in diesem Zusammenhang, beraten wir Sie gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite dieses Blogs oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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