Artikel-Schlagworte: „U+C“

DigiProtect mahnt über Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach ab – Groove Coverage – Angeline

Mittwoch, 24. August 2011

Das Werk Angeline, von Groove Coverage, als Bestandteil der German TOP 100 Single Charts ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, die Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH versendet.

In dem Abmahnschreiben wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird eine Einigung angeboten, die vorsieht, dass die Angelegenheit bei Zahlung von 340,- Euro “aus zivilrechtlicher Sicht” erledigt würde.

Ob und inwieweit strafrechtliche Konsequenzen drohen, wird hier nicht gesagt.

 

Mit der Bezugnahme auf die TOP 100 geht der Erfahrung nach leider einher, dass weitere Abmahnungen von weiteren Rechteinhabern drohen, deren Werke auch auf dem Sampler vertreten sind.

Grundsätzlich hat jeder an einem solchen Werk Beteiligte die Möglichkeit, Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung geltend zu machen, weshalb wir Ihnen dringend empfehlen, sich

VOR EINER REAKTION anwaltlich beraten

zu lassen.

Gerne erreichen Sie uns telefonisch kostenfrei unter der Rufnummer 0800 1004104 für eine erste Einschätzung der Sache und erste Informationen zu möglichen Reaktionen und deren Risiken.

Sie sollten nicht uninformiert selbst reagieren, um nicht ungewollt Argumente zu begründen, weshalb Sie gegebenenfalls noch weitergehend in Anspruch genommen werden könnten.

Nebenbei sei erwähnt, dass die uns vorliegende Abmahnung des Rechtsanwalt Dr. Rübenach durchaus Ähnlichkeiten zu den von der Kanzlei Urmann und Collegen, ebenfalls in Regensburg ansässig, versandten Abmahnungen aufweist.

Im Detail kommen wir hierauf eventuell zu gegebener Zeit zurück.

Gerne informieren wir Sie!

Kontaktieren Sie uns:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 1004104, Email: Boenig@recht-freundlich.de

Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie auch auf den Seiten:

www.recht-freundlich.de und www.abmahnung-blog.de

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Party – Sekt und Rudelbumsen 42

Dienstag, 19. Oktober 2010

Der Film “Party – Sekt und Rudelbumsen 42″ aus dem Hause Purzel-Video GmbH ist Gegenstand aktueller Abmahnungen der Kanzlei U+C.

Hier erfahren Sie mehr.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Kommt U+C mit Vollmachten durcheinander?

Montag, 4. Oktober 2010

In hier vorgelegten Abmahnungen fällt auf, dass die in dem Schreiben genannten Rechteinhaber nicht die Vollmacht unterzeichnet haben.

Stattdessen bevollmächtigt etwa die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, obgleich etwa Ino Handel den Auftrag zur Abmahnung erteilt haben und vertreten sein soll.

Es stellt sich schon die Frage, für wen die entsprechenden Rechte behauptet werden, gegenüber welchem Rechteinhaber man die Unterlassungserklärung wohl abgeben soll und wer wie Rechte übertragen bekommen hat.

Informieren Sie sich vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C mahnt an einem Tag doppelt ab, “Lust Exzesse” und “Party Ficker”

Montag, 4. Oktober 2010

Uns liegen Abmahnungen an einen Adressaten vor, die augenscheinlich an einem Tag erstellt und versandt wurden und die von demselben Rechteinhaber in Auftrag gegeben wurden.

In den Schreiben findet sich sodann auch der gleiche Vorwurf, bezüglich unterschiedlicher Filmwerke der Silwa Filmvertriebs AG, die aber angeblich an einem Tag unberechtigt öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Interessant ist auch, dass den Abmahnungen Vollmachten beigefügt sind, die nicht von der Silwa Filemvertriebs AG unterzeichnet sind, sondern unter denen sich ein Stempel der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien finden lässt…

Hier stellt sich schon die Frage, wieso man nicht eine Abmahnung versendet, die dann auch nur einmal Anwaltskosten auslösen würde.

Weiterhin muss man sich wohl die Frage stellen, wer nun eigentlich welche Rechte behauptet und für wen und für welches Werk…

Informieren Sie sich zu den Reaktionsmöglichkeiten, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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“Blonde Biester” offenbar weiter hoch im Kurs…

Freitag, 24. September 2010

Pornographische Filme sind nach wie vor weiterhin Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.

Wie unter anderem hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/videorama-blonde-biester-uc-rechtsanwalte-fehler-in-der-abmahnung-unwirksam

bereits berichtet, werden Urheberrechtsverstöße durch die Kanzlei U+C im Auftrage der Silwa Filmvertriebs AG abgemahnt. Im konkreten Fall betrifft dies den Film “Blonde Biester”.

Es werden von dem Adressaten der Abmahnung neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlugsansprüche könnten jedoch gegen Leistung eines Betrages in Höhe von pauschal 650,- Euro erledigt werden.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende VORHERIGE Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Vengeance – Abmahnung durch U+C für Koch Media

Donnerstag, 23. September 2010

Dass die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg Abmahnungen versendet, ist bekannt. Zu den dortigen Mandanten zählt derzeit insoweit auch die Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich.

In den entsprechenden Abmahnungen wird der Adressat dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abuzgeben und darüber hinaus werden Zahlugsforderungen behauptet.

Die Erledigung der Zahlungsforderungen soll allerdings gegen eine pauschal mit 650,- Euro bezifferte Summe abgegolten werden können.

Wir raten davon ab, den scheinbar ansprechenden Vorschlag der Gegenseite ohne vorherige Information bezogen auf Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten anzunehmen.

Lassen Sie sich informieren:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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3 Days in June, DigiProtect mahnt durch U+C ab

Donnerstag, 23. September 2010

Abmahnungen aus der Kanzlei U+C aus Regensburg sind in der jüngeren Vergangenheit in großer Anzahl hier vorgelegt worden.

Unter anderem findet sich in den Abmahnungen der Titel “3 Days in June”. Den Film mit diesem Titel soll der Adressat des Schreibens an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit, die – wie üblich – ebenfalls in der Abmahnung benannt werden, über seinen Inernetanschluss öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die sich aus diesem Urheberrechtsverstoß laut Abmahnung ergebenden Unterlassungsansprüche werden ebenso geltend gemacht, wie auch Zahlungsansprüche.

Die Zahlugsansprüche könnten jedoch – wie ebenfalls in vergleichbaren Abmahnungen von U+C – gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro erledigt werden.

Wir raten dazu, sich zunächst über die Möglichkeiten der Reaktion zu informieren und die Chancen und Risiken einer Reaktion zu prüfen.

Eine erste allgemeine Einschätzung erhalten Sie gerne unter den nachstehenden Kontaktdaten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung von U+C für Puaka Video Production GmbH

Freitag, 17. September 2010

Die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg versendet Abmahnungen im Auftrage der Puaka Video Production GmbH.

Diese Abmahnungen betreffen u.a. das Werk “Orgasmus – Saue“. Gefordert wird – wie auch in den weiteren Abmahnungen der Kanzlei U+C die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird auch die Abgeltung weiterer behaupteter Ansprüche gegen eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Wir raten davon ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ohne sich zuvor darüber informiert zu haben, welche Risiken aus einer solchen Erklärung resultieren und welche anderweitigen Reaktionsoptionen gegebenenfalls bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C scheinbar sehr aktiv – für DigiProtect

Montag, 13. September 2010

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH lässt weiterhin Rechtsverstöße an Filmwerken auch über die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg abmahnen.

Gegenstand ist dabei unter anderem der Film “Group Sluts“, der über Filesharing- Netzwerke öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll, obgleich der entsprechende Tausch- Netzwerk- Nutzer nicht die hierfür notwendigen Rechte besitzt.

In der Folge bestehen – laut Abmahnung – Ansprüche auf Unterlassung und Zahlug gegen den Abgemahnten.

Wir raten nach wie vor davon ab, die von der Abmaherseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Auch vor einer Zahlug an die Gegenseite sollte man sich darüber informieren, ob diese tatsächlich von dort beansprucht werrden kann.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Confessions Of A Virgin 2010 – abgemahnt von U+C für DigiProtect

Freitag, 3. September 2010

Abmahnungen im Auftrage der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitlaer Medien mbH versendet nach wie vor die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen aus Regensburg).

Wir berichteten schon in den letzten tagen mehrfach von aktuellen, neuen Abmahnungen aus dem Hause U+C. Zu beobachten ist, dass die Bearbeitungszeiten bei U+C offenbar verringert werden. Häufig vergehen nur noch wenige Wochen zwischen dem angebichen Verstoßdatum und dem Versand der Abmahnung.

Aktuell wird auch der Film mit dem Titel “Confessions Of A Virgin” als Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hrangezogen.

Der Adressat dieser Schreiben wir zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und es wird eine Erledigung der Zahlugsansprüche gegen eine pauschale Zahlug in Höhe von 650,- Euro angeboten.

Bitte beachten Sie, dass es der Erfahrung mehr als sinnvoll ist, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite eingehend über Risiken und Chancen des Vorgehens zu informieren!

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800 100 410 4

Email: boenig@recht-freundlich.de

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kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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Abmahnungen der Kanzlei U+C für DBM Videovertrieb u.a.

Freitag, 3. September 2010

Derzeit scheint die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg wieder eine größere Menge an urheberrechtlichen Abmahnungen im Bereich der pornografischen Filme versandt zu haben. Teilweise erfolgt dies im Auftrage der Firma DBM Videovertrieb.

In den letzten Tagen haben wir eine recht große Anzahl an neuen Aufträgen in diesem Bereich erhalten.

Nähere Informationen finden sie unter anderem hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/?s=u%2Bc

und hier:

http://abmahnung-blog.de/?s=urmann

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Neuer Titel in der Abmahnerliste: “Magma swingt im Beachclub St. Tropez”

Donnerstag, 2. September 2010

Den Film mit dem sommerlich klingenden Titel greift die Kanzlei U+C derzeit in von dort ausgebrachten Abmahnungen auf.

Näheres finden Sie hier.

Wichtig:

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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BB Video mahnt über U+C ab

Donnerstag, 2. September 2010

Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen im Auftrage der BB Video GmbH ab.

Weitere Details finden Sie hier.

Bitte reagieren Sie nicht, bevor Sie sich über die möglichen Risiken und Chancen informieren haben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Kittens and Cougars 3 – abgemahnt durch Urmann und Collegen (U+C)

Mittwoch, 1. September 2010

Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) mahnt derzeit im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH auch angebliche Verstöße an dem Werk “Kittens and Cougars 3” ab. Dieser Film soll laut dem Vortrag in der Abmahnung in dem P2P-Netzwerk BitTorrent zum Herunterladen zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, von dem aus die Verletzung vorgenommen worden sein soll, angeschrieben und sowohl mit einer Unterlassungs- als auch mit einer Zahlugsforderung konfrontiert.

Sofern aber der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,- zahlen würde, so soll die Angelgenheit damit erledigt werden können.

Wir raten dazu, sich erst eingehend mit den Möglichkeiten der Rekation und mit den damit verbundenen Chancen und Risiken zu befassen, BEVOR man auf die Abmahnung reagiert!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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U+C versendet Anschreiben an Mdt. direkt, trotz Legitimation unserer Kanzlei

Montag, 30. August 2010

Trotz einer von hier aus an die Vertreter der Koch Media GmbH – die Kanzlei Urmann und Collegen – übersandten Stellungnahme, nebst Nachweises unserer Bevollmächtigung, passiert es, dass ein Mandat wiederum direkt von U+C kontaktiert wird.

Damit aber nicht genug: Das Schreiben wurde unserem Mandanten direkt zweimal an einem Tag zugestellt…

Vor dem Hintergrund, dass immer vorgetragen und unterstellt wird, dass die Abmahnrseite korrekt arbeiten und keine Fehler machen würde, stellt sich uns die Frage, ob man nach wie vor genau davon ausgehen kann oder gar sollte.

Unabhängig vom konkreten Fall:

Immer wieder fallen hier Fehler bei Abmahnungen verschiedenster Kanzleien auf, die teilweise auch schon der Abmahnerseite bei genauerer Betrachtung offenbar sein könnten.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich über Reaktionsmöglichkeiten und die damit verbindenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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U+C mahnt für DigiProtect ab, “All Natural Titties”

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U+C versendet augenscheinlich gerade verstärkt Abmahnungen.

Aktuell ist auch der Film “All Natural Titties” Gegenstand von abgemahnten Rechtsverletzungen. An diesem Film soll die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die notwednigen Rechte halten.

Hier erfahren Sie mehr zu der Abmahnung:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-all-natural-titties-digiprotect-uc

Informieren Sie sich jedenfalls über die Möglichkeiten einer Reaktion sowie über die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Fox Holes 2″ über U+C für DigiProtect

Donnerstag, 19. August 2010

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Abmahnungen im Bereich pornografischer Filme:

www.abmahnung-pornofilm.de

So wird aktuell beispielsweise im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg wegen angeblicher Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Fox Holes 2″ vorgegangen.

Informationen zu diesen Abmahnugen finden Sie hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-fox-holes-2-digiprotect-uc

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion über die möglichen Ansätze und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Busty Lifeguards – DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH – U+C

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U+C ist mit ihren Abmahnungen inzwischen sehr zeitnah “unterwegs”.

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, die auf den 16.08.2010 datiert und einen angeblichen Verstoß vom 05.08.2010 in Bezug nimmt.

Gegenstand soll eine Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Busty Lifeguards” (siehe auch hier) sein, der in em P2P- Netzwerk (peer-to-peer) “BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

In der Folge behauptet der dortige Rechteinhaber Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz, gerichtet auf Unterlassung und Zahlung.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung soll auch noch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro erfolgen, um die Angelegenheit schnellstmöglich und außergerichtlich zu erledigen.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Rekation darüber zu informieren, welche Chancen und Risiken bei welcher Reaktion bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung U + C Rechtsanwälte – Starlets 2010 – Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Derzeit wird im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH gegenüber den Adressaten der entsprechenden Schreiben behauptet, dass diese in Filesharing-Netzwerken/peer-2-peer-Netzwerken bzw. Tauschbörsen das Filmwerk Starlets 2010 angeboten bzw. Dritten unrechtmäßig zur Verfügung gestellt hätten. Hierin wäre eine unzulässige Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke zu sehen.

Aus dem Urheberrechtsgesetz könnten danach Ansprüche sowohl auf Auskunft als auch auf Zahlung und Unterlassung bestehen. Diese werden in dem Abmahnschreiben der Kanzlei U + C auch teilweise in Bezug genommen.

Namens der DigiProtect GmbH bietet die U + C Rechtsanwaltskanzlei jedoch eine vergleichsweise Lösung an. Gegen Zahlung in Höhe von € 650,00 insgesamt, neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, würde man demnach die Angelegenheit erledigen können.

Wir raten davon ab, die von der abmahnenden Seite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich vorab eingehend über die möglichen Reaktionswege informiert zu haben. Auch die diesbezüglichen Chancen und Risiken sollten Ihrerseits bekannt sein.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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