Artikel-Schlagworte: „TOP 100“

Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte – Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, Künstlername: „Culcha Candela“ – „Culcha Candela: „Berlin City Girl” auf: German Top 100 Single Charts“

Montag, 28. November 2011

Die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek mahnen über die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 400,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek

Abmahnende Kanzlei:            Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              “Culcha Candela: „Berlin City Girl” auf: German Top 100 Single Charts”

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Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare – Thomas Olbrich c/o DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH – Andreas Bourani – Eisberg (German Top 100 Single Charts 10.10.2011) “Eisberg“

Montag, 14. November 2011

Herr Thomas Olbrich lässt durch die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH über Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare Abmahnschreiben versenden.

In den Abmahnungen der Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 480,00 EUR, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen Schnellzahler-Rabatt 350,00 EUR, gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Thomas Olbrich c/o DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnende Kanzlei:            Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare 

Abgemahntes Werk:              Andreas Bourani – Eisberg (German Top 100 Single Charts 10.10.2011) “Eisberg”

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Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare – DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH – „Inna-Sun is Up (UK Top 40 Singles Chart 03.07.2011)”

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH verschickt über die Kanzlei  Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 480,00 EUR, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen Schnellzahler-Rabatt 350,00 EUR, gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnende Kanzlei:           Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare  

Abgemahntes Werk:              „Inna-Sun is Up (UK Top 40 Singles Chart 03.07.2011)”

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Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH- „Lady Gaga – Born This Way; Lady Gaga – The Edge Of Glory; Rihanna – California King Bed; Rihanna – S&M; Andreas Bourani – Nur In Meinem Kopf; The Black Eyed Peas – Don`t Stop The Party; The Black Eyed Peas – Just Can`t Get Enough; Cascada – San Francisco; Pigeon John – The Bomb; Milow – You And Me (In My Pocket)“ als Teil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”

Mittwoch, 24. August 2011

Die Universal Music GmbH  verschickt über die Kanzlei Rasch Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Rasch Rechtsanwälte 

Abgemahntes Werk:              Künstler                                Titel

Lady Gaga                             Born This Way

Lady Gaga                             The Edge Of Glory

Rihanna                                  California King Bed

Rihanna                                  S&M

Andreas Bourani                    Nur In Meinem Kopf

The Black Eyed Peas            Don`t Stop The Party

The Black Eyed Peas            Just Can`t Get Enough

Cascada                                 San Francisco

Pigeon John                           The Bomb

Milow                                      You And Me (In My Pocket)

als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”

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Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH- „Lady Gaga – Born this way; Lady Gaga – Judas; Rihanna – S&M; Andreas Bourani – Nur In Meinem Kopf; Milow – You and Me (In My Pocket); The Black Eyed Peas – Just Can`t Get Enough; The Black Eyed Peas – The Time (Dirty Bit); Sarah Engels – Call My Name; Ell/Nikki – Running Scared; Juli – Süchtig“ – als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”

Freitag, 15. Juli 2011

Die Universal Music GmbH  mahnt über die Kanzlei Rasch  ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Rasch  wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Rasch Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Künstler                                Titel

Lady Gaga                            Born this way

                                                       Lady Gaga                             Judas

                                                       Rihanna                                 S&M

                                                      Andreas Bourani                  Nur In Meinem Kopf

                                                      Milow                                           You And Me (In My Pocket)

                                                     The Black Eyed Peas           Just Can`t Get Enough

                                                     The Black Eyed Peas           The Time (Dirty Bit)

                                                      Sarah Engels                            Call My Name

                                                      Ell/Nikki                                     Running Scared

                                                      Juli                                                 Süchtig

als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”

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Rasch Rechtsanwälte mahnt auch im Monat Juni 2011 für die Universal Music GmbH ab

Mittwoch, 22. Juni 2011

Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen.

In den Abmahnungen, die immer wieder eine ganze Reihe von Msuikwerken in Bezug nehmen, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Rasch Rechtsanwälte

Abgemahnte Werke:

Künstler Titel

Lady Gaga                                                                            Born This Way

The Black Eyed Peas                                                     The Time (Dirty Bit)

The Black Eyed Peas                                                     Just Can’t Get Enough

Rihanna                                                                                 Only Girl (In The World)

Rihanna                                                                                 What’s My Name

Take That                                                                              The Flood

Jürgen Drews                                                                      Ich Bau Dir Ein Schloss

I Blame Coco                                                                        Self Machine

Ute Freudenberg & Christian Lais                        Auf Den Dächern Von Berlin


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“Yolanda Be Cool & Dcup – We No Speak Americano” – Kornmeier mahnt für GSDR GmbH ab

Dienstag, 5. Oktober 2010

Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main spricht Abmahnungen aufrgund von Urheberrechtsverletzungen im Auftrage der GSDR GmbH aus.

Konkret ist das Musikwerk “We No Speak Americano” der Künstlergruppe Yolanda Be Cool & Dcup betroffen.

Die Abmahnungen haben Unterlassungsforderugen ebenso zum Gegenstand, wie Zahlugsforderungen, die sich auf Aufwendungs- und Schadensersatz beziehen.

Hinsichtlich der Unterlassungsforderung hat die abmahnende Seite ihrem Schreiben eine Unterlassungserklärung beigefügt und darin auch gleich die Verpflichtung aufgenommen, dass der Abgemahnte einen pauschalierten Betrag in Höhe von 450,- Euro zu Gunsten der Kanzlei Kornmeier zahlt.

Wir raten davon ab, die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich zuvor eingehend über Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsoptionen informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Fackeln im Wind” für Bushido, durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.

Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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mehrere Abmahnungen, ohne dass man irgendetwas heruntergeladen hat..?

Donnerstag, 12. August 2010

Immer wieder kommt es in der letzten Zeit vor, dass wir von Mandanten beauftragt werden, die nicht nur eine Abmahnung erhalten haben, sondern mehrfach wegen unterschiedlicher Verstöße (oder auch fälschlicherweise wegen nur eines einzelnen Verstoßes) abgemahnt werden. Besonder häufig trifft es die Konstellation, dass ein “Chartcontainer” oder ein sonstiger Sampler betroffen sein soll, auf dem mit mehreren Musikstücken entsprechend auch mehrere Rechteinhaber vertreten sind. Dabei sind die “Top 100″ oder die “Top 50″ ebenso Gegenstand, wie auch etwa “Bravo Hits”- oder andere aktuelle Sampler.

Zu beobachten ist, dass diejenigen, die eine Abmahnung erhalten, auch bis zu vier andere solcher Schreiben bekommen und jeweils mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und unterschiedlichen Geldforderungen (zumeist formuliert als “Vergleichsvorschlag” ) konfrontiert werden. Die geforderten Beträge variieren dabei von 290,- bis deutlich über 500,- Euro, soweit es um Musikstücke geht.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, aus der sich ergibt, dass das angeblich rechtswidrig zugägnlich gemachte Werk Teil eines Samplers ist, so besteht die Gefahr, dass Sie auch weitere Abmahnungen erhalten. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass man sich schon in der ersten Reaktion richtig verhält. Eine solche “richtige” Reaktion ist der Erfahrung nach aber nur dann möglich, wenn man sich hinreichend über die Optionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert.

Gerade dan, wenn sich der Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist und ggf. die Vorwürfe nicht einmal nachvollziehen kann, ist es unserer Auffassung nach wichtig, sich so zu verhalten, dass auch für die abmahnende Seite nicht der Eindruck entsteht, dass der Anschlussinhaber den angeblichen Verstoß begangen hätte.

Für den Fall, dass eine Abmahnung berechtigt ist, ist immer zu prüfen, ob die erhobenen Unterlassungs- und Zahlungansprüche auch korrekt bemessen sind.

Gerne geben wir zunächst grundlegende bzw. allgemeine Informationen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Rechtsanwalt Meier mahnt für Trak Music GnbR ab

Montag, 7. Juni 2010

Angebliche Urheberrechtsverletzungnen sind Gegenstand von Abmahnungen, die die Rechtsanwaltskanzlei ra.meier derzeit versendet.

Hierbei geht es um ein angebliches öffentliches Zugägnlichmachen in dem peer-tp-peer- Netzwerk “ed2k”.

Der Adressat der Abmahnung soll demnach das Werk “Rock to the beat” der Interpreten “Darius & Finlay fest. Nicco” als Teil eines TOO 100 Single Chart- Samplers anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben.

Aufgrund dieses angeblichen Verstoßes wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Untrerlassungserklärung abzugeben und zudem einen Betrag in Höhe von 390,- Euro zu bezahlen, um damit die angeblichen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche abzugelten.

Sind sie auch Adressat eines solchen Schreibens geworden? Bitte reagieren Sie nicht übereilt.

Informieren Sie sich oder lassen Sie sich beraten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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