Artikel-Schlagworte: „TOP 100“
Montag, 28. November 2011
Die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek mahnen über die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 400,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek
Abmahnende Kanzlei: Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: “Culcha Candela: „Berlin City Girl” auf: German Top 100 Single Charts”
Schlagworte:400, Abmahnung, Beratung, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, Lied, mod, modifizierte, Musik, Rechtsanwalt, Sampler, Single Charts, Song, Strafe, Tauschbörse, Titel, TOP 100, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Montag, 14. November 2011
Herr Thomas Olbrich lässt durch die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH über Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare Abmahnschreiben versenden.
In den Abmahnungen der Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 480,00 EUR, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen Schnellzahler-Rabatt 350,00 EUR, gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Thomas Olbrich c/o DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Abmahnende Kanzlei: Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare
Abgemahntes Werk: Andreas Bourani – Eisberg (German Top 100 Single Charts 10.10.2011) “Eisberg”
Schlagworte:350, 480, Abmahnung, Album, Beratung, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, Lied, mod, modifizierte, Musik, Rechtsanwalt, Sampler, Song, Strafe, Tauschbörse, TOP 100, Track, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Donnerstag, 6. Oktober 2011
Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH verschickt über die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 480,00 EUR, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen Schnellzahler-Rabatt 350,00 EUR, gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Abmahnende Kanzlei: Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare
Abgemahntes Werk: „Inna-Sun is Up (UK Top 40 Singles Chart 03.07.2011)”
Schlagworte:Abmahnung, Beratung, Charts, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, Lied, mehrere, mod, modifizierte, MP3, Musik, Rechtsanwalt, Sampler, Strafe, Tauschbörse, Titel, TOP 100, Top 40, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Mittwoch, 24. August 2011
Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Künstler Titel
Lady Gaga Born This Way
Lady Gaga The Edge Of Glory
Rihanna California King Bed
Rihanna S&M
Andreas Bourani Nur In Meinem Kopf
The Black Eyed Peas Don`t Stop The Party
The Black Eyed Peas Just Can`t Get Enough
Cascada San Francisco
Pigeon John The Bomb
Milow You And Me (In My Pocket)
als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”
Schlagworte:1.200, 1200, Abmahnung, Beratung, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, mod, modifizierte, Musik, Rechtsanwalt, Sampler, Single Charts, Strafe, Tauschbörse, Titel, TOP 100, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Freitag, 15. Juli 2011
Die Universal Music GmbH mahnt über die Kanzlei Rasch ab.
In den Abmahnungen der Kanzlei Rasch wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Künstler Titel
Lady Gaga Born this way
Lady Gaga Judas
Rihanna S&M
Andreas Bourani Nur In Meinem Kopf
Milow You And Me (In My Pocket)
The Black Eyed Peas Just Can`t Get Enough
The Black Eyed Peas The Time (Dirty Bit)
Sarah Engels Call My Name
Ell/Nikki Running Scared
Juli Süchtig
als Bestandteil der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts”
Schlagworte:1200, Abmahnung, Beratung, Charts, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hilfe, Hochladen, Internet, mod, modifizierte, Musik, Rechtsanwalt, Strafe, Tauschbörse, Titel, TOP 100, UE, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Veröffentlichen, Zahlung, Zugänglichmachen
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Mittwoch, 22. Juni 2011
Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen.
In den Abmahnungen, die immer wieder eine ganze Reihe von Msuikwerken in Bezug nehmen, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahnte Werke:
Künstler Titel
Lady Gaga Born This Way
The Black Eyed Peas The Time (Dirty Bit)
The Black Eyed Peas Just Can’t Get Enough
Rihanna Only Girl (In The World)
Rihanna What’s My Name
Take That The Flood
Jürgen Drews Ich Bau Dir Ein Schloss
I Blame Coco Self Machine
Ute Freudenberg & Christian Lais Auf Den Dächern Von Berlin
Schlagworte:1200, Abmahnung, Anbieten, Euro, Hochladen, Internet, Lieder, Musik, runterladen, Sampler, Single Charts, Tauschbörse, TOP 100, Unterlassung, Urheberrecht, Vergleich
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Dienstag, 5. Oktober 2010
Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main spricht Abmahnungen aufrgund von Urheberrechtsverletzungen im Auftrage der GSDR GmbH aus.
Konkret ist das Musikwerk “We No Speak Americano” der Künstlergruppe Yolanda Be Cool & Dcup betroffen.
Die Abmahnungen haben Unterlassungsforderugen ebenso zum Gegenstand, wie Zahlugsforderungen, die sich auf Aufwendungs- und Schadensersatz beziehen.
Hinsichtlich der Unterlassungsforderung hat die abmahnende Seite ihrem Schreiben eine Unterlassungserklärung beigefügt und darin auch gleich die Verpflichtung aufgenommen, dass der Abgemahnte einen pauschalierten Betrag in Höhe von 450,- Euro zu Gunsten der Kanzlei Kornmeier zahlt.
Wir raten davon ab, die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich zuvor eingehend über Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsoptionen informiert zu haben.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:-, Abmahnung, Charts, Euro, Kornmeier und Partner, Musik, Rechtsanwälte, TOP 100, Unterlassung, Vergleich, We No Speak Americano, Yolanda Be Cool & Dcup, Zahlung
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Mittwoch, 25. August 2010
Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.
Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.
Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido, Datei, Fackeln im Wind, Filesharing, Internet, Musik, Single Charts, Tauschbörse, TOP 100, Unterlassung, Zahluing
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Donnerstag, 12. August 2010
Immer wieder kommt es in der letzten Zeit vor, dass wir von Mandanten beauftragt werden, die nicht nur eine Abmahnung erhalten haben, sondern mehrfach wegen unterschiedlicher Verstöße (oder auch fälschlicherweise wegen nur eines einzelnen Verstoßes) abgemahnt werden. Besonder häufig trifft es die Konstellation, dass ein “Chartcontainer” oder ein sonstiger Sampler betroffen sein soll, auf dem mit mehreren Musikstücken entsprechend auch mehrere Rechteinhaber vertreten sind. Dabei sind die “Top 100″ oder die “Top 50″ ebenso Gegenstand, wie auch etwa “Bravo Hits”- oder andere aktuelle Sampler.
Zu beobachten ist, dass diejenigen, die eine Abmahnung erhalten, auch bis zu vier andere solcher Schreiben bekommen und jeweils mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und unterschiedlichen Geldforderungen (zumeist formuliert als “Vergleichsvorschlag” ) konfrontiert werden. Die geforderten Beträge variieren dabei von 290,- bis deutlich über 500,- Euro, soweit es um Musikstücke geht.
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, aus der sich ergibt, dass das angeblich rechtswidrig zugägnlich gemachte Werk Teil eines Samplers ist, so besteht die Gefahr, dass Sie auch weitere Abmahnungen erhalten. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass man sich schon in der ersten Reaktion richtig verhält. Eine solche “richtige” Reaktion ist der Erfahrung nach aber nur dann möglich, wenn man sich hinreichend über die Optionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert.
Gerade dan, wenn sich der Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist und ggf. die Vorwürfe nicht einmal nachvollziehen kann, ist es unserer Auffassung nach wichtig, sich so zu verhalten, dass auch für die abmahnende Seite nicht der Eindruck entsteht, dass der Anschlussinhaber den angeblichen Verstoß begangen hätte.
Für den Fall, dass eine Abmahnung berechtigt ist, ist immer zu prüfen, ob die erhobenen Unterlassungs- und Zahlungansprüche auch korrekt bemessen sind.
Gerne geben wir zunächst grundlegende bzw. allgemeine Informationen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Bravo Hits, Chancen, Chartcontainer, Merhfachabmahnungen, Musik, Reaktion, Risiko, Sampler, Singlecharts, TOP 100, Top 50, Unterlassung, Zahlung
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Montag, 7. Juni 2010
Angebliche Urheberrechtsverletzungnen sind Gegenstand von Abmahnungen, die die Rechtsanwaltskanzlei ra.meier derzeit versendet.
Hierbei geht es um ein angebliches öffentliches Zugägnlichmachen in dem peer-tp-peer- Netzwerk “ed2k”.
Der Adressat der Abmahnung soll demnach das Werk “Rock to the beat” der Interpreten “Darius & Finlay fest. Nicco” als Teil eines TOO 100 Single Chart- Samplers anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben.
Aufgrund dieses angeblichen Verstoßes wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Untrerlassungserklärung abzugeben und zudem einen Betrag in Höhe von 390,- Euro zu bezahlen, um damit die angeblichen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche abzugelten.
Sind sie auch Adressat eines solchen Schreibens geworden? Bitte reagieren Sie nicht übereilt.
Informieren Sie sich oder lassen Sie sich beraten.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:390, Abmahnung, Darius & Finlay feat Nicco, Marcus Meier, Österreiche, ra meier, Rock to the beat, Seekirchen, Single Charts, TOP 100, Trak Music GnbR, Unterlassung, Zahlung
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