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KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Lappan Verlag GmbH – Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

Mittwoch, 27. Juli 2011

Die Firma Lappan Verlag GmbH verschickt über die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Forderungsschreiben.

In den Schreiben werden verschiedene Beträge von den Adressaten gefordert, jeweils wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, ohne die entsprechende Berechtigung.

In einem konkreten Fall wird ein Werk Heinz Erhardts in Bezug genommen, welches unberechtigt genutzt worden sein soll. In der Folge soll der Adressat des Schreibens 600,- Euro zahlen.

 

Ticker

 

Rechteinhaber:                      Lappan Verlag GmbH

vertretende Kanzlei:            KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

betroffenes Werk:                 Gedicht “Der Chor” von Heinz Erhardt

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Rechtsanwälte Nümann + Lang -Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeeckx- -Komposition und Liedtext “I’ve come to life”-

Donnerstag, 6. Januar 2011

Die Herren Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeeckx verschicken über die Rechtsanwälte Nümann + Lang Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden, der als Einigungsbetrag benannt wird.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Christoph Buseck, Florian Jakob, Raph Schillebeeckx

Abmahnende Kanzlei:             Nümann +Lang

Abgemahntes Werk:               “I’ve come to life”

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Darf ich Dateien tauschen?

Montag, 12. Oktober 2009

Es ist nicht verboten, Dateien (Filme, Bilder, Literaturwerke) im Internet mit anderen (Freunden/ Bekannten oder auch Fremden) zu tauschen.

Jedoch gilt das nur dann, wenn Sie die entsprechenden Rechte an dem jeweiligen Werk haben. Diese Rechte haben Sie regelmäßig dann, wenn Sie Urheber der Werke sind, also wenn Sie die Bilder, Filme oder Texte selbst erstellt haben.

Wenn Sie also nicht selbst Urheber sind, dann dürfen Sie auch nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Rechteinhabers mit den entsprechenden Dateien verfahren, sie also beispielsweise an andere weitergeben oder gar im Internet in Tauschbörsen bereit stellen.

Es ist daher jedes Mal genau zu prüfen, ob Sie auch tatsächlich die notwendigen Rechte an den Werken haben, die Sie Ihren Freunden, Bekannten oder anderen Dritten gegenüber zugänglich machen.

Im Zweifel sollten Sie sich hierzu beraten lassen, bevor Sie eine Abmahnung riskieren, die finanziell und strafrechtlich “teuer” werden kann…

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