Artikel-Schlagworte: „Studija Monolit“

Rechtsanwältin Kruse weiß mehr…

Freitag, 13. August 2010

An den bekannten Abmahnungen der Kanzlei Kruse fällt auf, dass darin die Behauptung aufgestellt und nicht weiter ausgeführt wird, dass von dem Computer des Abgemahnten das jeweilige Werk angeboten worden sei.

Es stellt sich schon die Frage, welche Daten die Kanzlei Kruse, die Firma Studija Monolit oder der dort beauftragte Sicherheitsdienstleister hat, wenn man schon nicht mehr nur die “Spur des Täters” bis zum Anschluss, sondern sogar bis zum Computer sicher verfolgen kann…

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich bzgl. der weiteren Möglichkeiten und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung durch Kanzlei Kruse, Düsseldorf, für Studija Monolit

Donnerstag, 15. Juli 2010

Der Rechteinhaber Studija Monolit lässt derzeit wohl angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Gluhar v Kino” abmahnen.

Es wird ein Vergleich gegen Zahlung in Höhe von 980,- Euro und Übersendung der Unterlassungserklärung angeboten.

Weitere Informationen gibt es auch hier: http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/abmahnung-fuer-studija-monolit-durch-rechtsanwaltskanzlei-kruse

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben und sich damit gegebenenfalls zu weitgehend verpflichten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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