Artikel-Schlagworte: „Straftat“
Mittwoch, 22. Juni 2011
Die Fraserside Holdings Ltd. (“Private”) verschickt über die Kanzlei C-S-R Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.175,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Fraserside Holdings Ltd. (“Private”)
Abmahnende Kanzlei C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
Abgemahntes Werk Italian Milfs Mamma Mia
Schlagworte:1175, Abmahnung, Beratung, Euro, Filesharing, Formulierung, Hilfe, Hochladen, Internet, Peer-to-peer, Pornofilm, runterladen, Strafe, Straftat, Tauschbörse, Unterlassung, Vergleich, Zahlung, Zugänglichmachen
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Mittwoch, 27. April 2011
Die BB Video GmbH verschickt über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 840,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: BB Video GmbH
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft
Abgemahntes Werk: Nur Ein Haus Weiter…(Filmwerk)
Schlagworte:-, Abmahnung, Download, Euro, Filesharing, Internet, Straftat, tauschörse, Unterlassung, Upload, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 16. März 2011
Die Ino GmbH mahnt über die Kanzlei U + C (Urmann und Collegen) ab.
In den Abmahnungen der Kanzlei U + C wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 650,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Ino GmbH
Abmahnende Kanzlei: U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Abgemahntes Werk: „Gang Bang Casting 5“
Schlagworte:650, Abmahnung, Euro, Filesharing, Herunterladen, Hochladen, Pornofilm, Straftat, Tauschbörse, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 25. Februar 2011
Uns ist ein Abmahnschreiben vorgelegt worden, welches augenscheinlich nur laut des darüber stehenden Namens, nicht aber tatsächlich von Rechtsanwalt Clemens Rasch versandt wurde.
Offenbar handelt es sich um einen Betrugsversuch, bei dem Schreiben, welches ein Unternehmer von einem noch unbekannten Dritten erhalten hat und mit dem angebliche Wettbewerbsverstöße gerügt werden.
Der Versender des Schreibens ist gerde nicht Herr Rechtsanwalt Clemens Rasch, dessen Name hier dazu missbraucht wird, die Adressaten der “Abmahnung” dazu aufzufordern und dazu zu drängen, eine Unterlassungsverpflichtung einzugehen und einen Betrag in Höhe von immerhin 489,45 Euro zu bezahlen.
Im Detail finden sich an einigen Stellen Hinweise darauf, dass es sich jedenfalls nicht um ein Abmahnschreiben eines schwerpunktmäßig im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätigen Rechtsanwalts handelt.
So wird beispielsweise bereits im Briefkopf darauf hingewiesen, dass der Absender des Schreibens “Fachanwalt für Internetrecht” sei. Diese Fachanwaltschaft gibt es jedoch nicht.
Die geforderte Zahlung soll auf das angegebene Konto bei der Commerzbank Ulm erfolgen, wobei der Sitz des angeblich mit dem Schreiben abmahnenden Rechtsanwalts in Hamburg sei.
Interessant ist, dass die Anschrift in dem Schreiben in der Tat die der Kanzlei Rechtsanwälte Rasch ist, ebenso wie die in der Abmahnung angegebenen Telefonnummer.
Auch der Inhalt des Schreibens entbehrt an einigen Stellen jeglicher Grundlage.
WICHTIG:
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, reagieren Sie nicht unbedacht. Informieren Sie sich zunächst eingehend, BEVOR Sie reagieren.
Gerne können Sie uns kontaktieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Strafe, Straftat, Unterlassung, Wettbewerbsrecht, Zahlung
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Donnerstag, 17. Februar 2011
Die Wolfgang Embacher Filmproduktion verschickt über die Rechtsanwälte Auffenberg Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weiterhin soll ein Betrag von 460,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Wolfgang Embacher Filmproduktion
Abmahnende Kanzlei: Auffenberg
Abgemahntes Werk: „Inzest – Hilfe, Papa fickt uns alle“
In solchen Abmahnfällen, in denen es um pornografische Werke geht, ist immer mit zu bedenken, dass es neben der etwaigen Strafbarkeit nach dem Urheberrechtsgesetz auch um eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch gehen kann, wegen der Verbreitung pornografischer Schriften. Auch aus diesem Grund sollte man übereilte Reaktionen vermeiden und sich zunächst einen Überblick über die mit unterschiedlichen Reaktionen verbundenen Chancen und Risiken verschaffen.
Schlagworte:Abmahnung, Erotikfilm, Filesharing, Herunterladen, Hochladen, Internet, Pornofilm, Strafe, Straftat, Tauschbörse, Unterlassung, Verbreiten, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 29. September 2010
Das Filmerk “Sex Therapy” ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, die die Kanzlei U+C im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH versendet.
Zunächst einmal fällt auf, dass die Kanzlei U+C sich für die “DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH” legitimiert, jedoch gleichzeitig eine Vollmacht vorlegt, die von der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausgestellt wurde.
In dem Schreiben wird – wie üblich – eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert und darüber hinaus auch das Angebot einer Einigung insgesamt angeboten, wenn der Abgemahnte einen pauschalen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezhalt, der auch die Aufwendungs- und Schadensersatzforderungen abgelten soll.
Unserer Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, die Unterlassungserklärung ohne vorherige Information darüber zu unterzeichnen, welche Folgen sich ergeben und welche alternativen Möglichkeiten grundsätzlich offen stehen.
Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Digiprotect, Euro, Film, Porno, Rechtsverletzung, Sex Therapy, Straftat, Unterlassung, Urheberrecht, Urmann und Collegen, Zahlung
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Mittwoch, 22. September 2010
Auch das Filmwerk “Road Queen 17″ ist Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die die Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrage der “Girlfriends Film Inc.” aus Kalifornien versendet.
Bei den Abmahnungen fällt auf, dass die Kanzlei Schulenberg und Schenk die dortige Mandantschaft einmal mit dem Namen “Girlfriends Film Inc.” bezeichnet und einmal mit dem Namen “Girl Friends”.
Auch hier wird wiederum die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, ebenso wie ein Anspruch auf Schadensersatz behauptet wird.
Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich VORHER darüber informiert zu haben, welche Möglichkeiten der Reaktion bestehen und welche Risiken damit gegebenenfalls verbundne wären.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Beratung, Film Inc., Girlfriend, Hilfe, Information, Pornofilm, Schadensersatz, Strafe, Straftat, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Verpflichtung, Warnung, Zahlug
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Montag, 26. April 2010
Die KSM GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen.
In der hier diesbezüglich bekannt gewordenen Abmahnung geht es um den Film “Der Fall Ted Bundy” und der Adressat soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Weiterhin wird dem Abgemahnten angeboten, die Angelegenheit gegen eine Zahlug in Höhe von 850,- Euro zu erledigen.
Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information gegenüber der abmahnenden Seite zu äußern.
Gerne informeiren wir Sie zunächst über die möglichen Handlungsalternativen und die potenziellen Folgen allgemein unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:850 Euro, Abmahnung, BaumgartenBrandt, Beratung, Der Fall Ted Bundy, Erledigung, Geldbetrag, Hilfe, Information, KSM GmbH, Rechtsverletzung, Straftat, Urheerrecht, Vergleich, Zahlung
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Dienstag, 16. März 2010
Ein angeblicher Filesharer hat Besuch der Ermittlungsbehörden erhalten, die eine Hausdurchsuchung vorgenommen haben.
Hintergrund ist wohl eine Strafanzeige, die sich auf nur eine angeblich “getausschte” Datei bezogen hat, nämlich Autodata aus dem Hause Autodata Ltd.
Die Kanzlei Nümann und Lang ist für den Rechteinhaber tätig.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist durchaus nichts neues, aber unserer Einschätzung nach doch eher unüblich. Letztlich ist es auch für die Ermittlungsbehörden schwierig, herauszufinden, wer letztlich hinter einer “IP- Adresse” gestanden hat, als es zu der angeblichen Rechtsverletzung gekommen ist.
Dennoch ist eine Urheberrechtsverletzung, wie sie regelmäßig in einer Abmahnung dargestellt und angezeigt wird, auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz. Sollten Sie entsprechend betroffen sein, so sollten Sie sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.
Schlagworte:Abmahnung, Anzeige, Autodata, Filesharing, Hausdurchsuchung, Nümann und Lang, Software, Straftat, Strafverfahren
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Freitag, 29. Januar 2010
Im Rahmen von Beratungsmandaten liegen uns Abmahnungen vor, die die Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Rechtsanwälte ausgesprochen hat.
Es geht um den Film „Wickie und die starken Männer“. Dieser soll über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Die Constantin Film Verleih GmbH fordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und Schadensersatz in Höhe von 450,00 €, insgesamt also einen Gesamtbetrag von 956,00 €, mit dessen Zahlung – neben der abgegebenen Unterlassungserklärung – die Sache erledigt werden könne.
Wir raten dringend davon ab, vorschnell die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information über die möglichen Folgen abzugeben.
Sollte die Erklärung so unterzeichnet werden, kann man dem Zahlungsanspruch wohl nur noch schwerlich „entrinnen“. Daher empfiehlt es sich aus unserer Sicht, vor einer mit rechtlichen Konsequenzen verbundenen Unterschrift, zunächst anwaltliche Beratung und Anspruch zu nehmen.
Wir beraten Sie gerne: Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/ 47390601, Fax: 0511/ 47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:956, Abmahnung, Beratung, Constantin, Euro, Hilfe, Straftat, Unterlassung, Vergleich, Waldorf, Wickie und die starken Männer, Zahlung
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Dienstag, 8. Dezember 2009
- Geiler Sexxx! In Aller Öffentlichkeit”
So lautet der Titel eines Filmwerks, an welchem asweislich einer hier vorliegenden Abmahnung die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH die für eine Abmahnung legitimierenden Rechte hat.
Von dem Adressaten der Abmahnung, die über die Kanzlei Negele – Zimmel – Kremer – Greuter ausgesprochen wurde, wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 705,- Euro gefordert.
Unterschreibt man die dre Abmahnung beigefügte Unterlassungerklärung, so erkennt man damit sogar ausdrücklich die Kostentragungspflicht an.
Auch aus diesem Grund raten wir dazu, nicht vorschnell die von den Abmahnern vorgelegten Erklärungen zu unterschreiben.
Lassen Sie sich zuvor beraten!
Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01
oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Schlagworte:705, Abmahnung, Best Of Public Sex, Highlights, Negele Zimmel Greuter Beller, Pornofilm, Straftat, Unterlassung, Zahlung
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Donnerstag, 13. August 2009
Uns liegt ein Schreiben vor, mit dem die Vertreter des Urhebers Bushido auf eine modifizierte Unterlassungserklärung eines Abgemahnten reagieren.
In diesem Schreiben werden Forderungen geltend gemacht, die die der Abmahnung übersteigen. Durch die Erhöhung der geforderten Kosten könnte sich der Abgemahnte evtl. davon abhalten lassen, weitere Korrespondenz mit der abmahnenden Kanzlei zu führen und stattdessen den Forderungen nachzukommen.
Im Ergebnis wurde hier ein im Vergleich zu der in der Abmahnung und danach geforderten Geldsumme erheblich verringerter Betrag gefordert, da der Abgemahnte wohl darlegen konnte, dass schlicht keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in höherem Maß gegeben war.
Auch wenn es hier so scheint, dass man in eigenen Verhandlungen mit den Abmahnern einen wirtschaftlichen “Erfolg” erzielen kann, so ist aus unserer Sicht jedenfalls davon abzuraten, selbst mit den Abmahnern in Kontakt zu treten!
Davon abgesehen, dass dort natürlich das Vertreten der Interessen der jeweiligen Urheberrechtsinhaber im Fordergrund stehen muss und damit alles daran gestezt werden wird, diese Interessen auch weitestgehend durchzusetzen, kann man sich mit einer unbedachten Äußerung evtl. mit einer Straftat belasten. Das ist auf jeden Fall zu vermeiden, kann es doch für die Zukunft erhebliche Probleme mit sich bringen.
Weiteres finden Sie hier und hier.
Schlagworte:Abmahnanwalt, Abmahnung, Bushido, Rixen Zerbe, Straftat, Urheberrecht, Vergleich, Zahlung
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Mittwoch, 12. August 2009
Uns liegen Texte von Schreiben vor, mit denen die Rechteinhaber durch Ihre anwaltlichen Vertreter die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Strafanzeigen angeschrieben haben.
In diesen Schreiben wird direkt darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Daten der Anschlussinhaber erbeten wird, auch wenn die strafrechtliche Verfolgung eingestellt werden sollte. Es geht aus diem Schreiben nach hiesiger Auffassung hervor, dass eine Strafverfolgung auf Seiten der Rechteinhaber nicht wirklich als notwendig erachtet würde.
Vielmehr liest sich der Text so, als habe man die Staatsanwaltschaften – wie in der Vergangenheit schon häufiger vermutet – allein zu Zwecken der Informationsbeschaffung benutzt, da man sonst nicht an die Daten der Anschlussinhaber gelangen konnte.
Diese Problematik ist heute zum Vorteil der Rechteinhaber so gelöst, dass die Auskunftsersuchen durch die Rechteinhaber direkt bei den Telekommuniaktionsanbietern eingereicht werden können und zumeist auch positiv beantwortet werden. Die Abmahner können damit “effizienter” und jedenfalls schneller vorgehen.
Ob dies dazu führt, dass die erteilten Auskünfte immer richtig sind, könnte man evt. bezweifeln…
Allgemeine Informationen zu Abmahnungen finden Sie auch hier.
Schlagworte:Abmahnung, Anschlussinhaber, Auskunft, Daten, Datenschutz, IP, Staatsanwaltschaft, Strafanzeige, Straftat, Telekommunikationsanbieter
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Mittwoch, 29. Juli 2009
Wir möchten aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hinweisen, dass es in den meisten Fällen nicht sinnvoll ist, aus einem ersten Schock heraus oder auch aus eigenen Erwägungen, ohne vorherige Beratung Kontakt zu den abmahnenden Kanzleien aufzunehmen.
In den Telefonaten wird meist genau das erfragt, was die abmahnenden Anwälte zur Begründung von Ansprüchen nutzbar machen können.
Ausführungen zu tatsächlichen Umständen, zu Einkommen und Ausgaben, zum Familienstand und auch zu der Frage, ob man sich “einer Schuld” bewusst sei, sollte man tunlichst vermeiden!!
Lassen Sie sich bitte nicht darauf ein, sich über Ihre Abmahnung mit den Anwälten zu unterhalten, die diese Abmahnung geschrieben haben!
Lassen Sie sich stattdessen anwaltlich beraten!
Schlagworte:Abmahnanwalt, Abmahnung, anrufen, Gegenanwalt, Kontakt, Straftat, Telefonat, Vorsicht
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