Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke vor, mit der Rechte an dem Computerspiel “Conflict: Global Storm” geltend gemacht werden.
Mit dieser Abmahnung wird auch die Bezahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 300,- Euro eingefordert, der sich aus 250,- Euro für die Abmahnung selbst und weitere 50,- Euro als pauschalen Schadensersatz zusammensetzt.
Interessanter Weise wird in der Abmahung selbst darauf hingewiesen, dass das strafrechtliche Verfahren bereits eingestellt wurde. Damit hat man hier einmal nicht die dem Betroffenen Angst machende strafrechtliche Komponente mehr im Raum stehen.
Allerdings erklärt sich dieser Hinweis direkt danach mit der sachlich richtigen Ergänzung, dass die strafrechtliche Verfolgung der behaupteten Verletzung nichts mit der Geltendmachung der zivilrechtlichen Forderung zu tun hat.