Artikel-Schlagworte: „Simon und Partner“

License Keeper AG, Simon und Partner

Freitag, 2. Oktober 2009

In einer hier vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Simon und Partner, die für die License Keeper AG aus der Schweiz ausgesprochen wurde, verlangt die abmahnende Kanzlei neben der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 2743,00 Euro.

Dieser Betrag soll sich aus einer Anwaltsvergütung in Höhe von 543,00 Euro und einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 2200,- Euro zusammensetzen.

Wie allerdings der Schadensersatz hierbei genau bemessen wurde, ergibt sich nicht. Eine solche pauschale Forderung würde ein Gericht wohl kaum anerkennen.

In der Abmahnung ging es um drei Filme, unter anderem um den Titel Sexbox24.

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John Thompson: Wasser Marsch!

Montag, 17. August 2009

Eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk mit dem oben genannten Titel hat die Kanzlei Simon und Partner abgemahnt.

In dieser Abmahnung wurde ein betrag in Höhe von 1543,00 Euro gefordert, sowie selbstverständlich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Interessant ist insbesondere, dass die Höhe der geforderten Summe nicht durch den Abgemahnten überprüfbar ist. Es wird nicht erwähnt, woraus sich dieser Betrag im Detail zusammensetzen soll. Allein die Anwaltskosten sind – basierend auf einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000 Euro berechnet – mit 543,00 Euro angegeben. Die übrigen geforderten 1000,- stellen sich als “Pauschale” dar… Dass man hier doch ein wenig mehr an Hintergrundinformationen hinsichtlich der angeblichen Schadensposten benennen sollte, ist wohl nicht zu viel verlangt.

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