Die Firma Smash Pictures Inc. aus den USA ist ausweislich einer hier vorgelegten Abmahnung Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Werk “Secretary’s Day 4″.
Im Auftrag der Rechteinhaberin wird demnach durch die Smaragd Service AG in der Schweiz hinsichtlich etwaiger Urheberrechtsverletzungen ermittelt, welche IP- Adresse sich am “Tausch” der Dateien im Internet beteiligt, um darüber an den Anschlussinhaber zu gelangen.
Wenn eine IP- Adresse festgestellt wurde, so erfolgt nach Erlangen eines gerichtlichen Beschlusses eine Auskunft darüber, wer zu dem fraglichen Feststellugszeitpunkt der Anschlussinhaber gewesen ist.
In der Folge erhält der Anschlussinhaber eine Abmahnung und wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung in Höhe von 1298,- Euro zu leisten, um damit die Sache zu erledigen.
Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information durch eine Unterschrift gegenüber den Abmahnern zu verpflichten.
Auch wenn es sinnvoll sein kann, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so sollte man regelmäßig nicht die von Seiten der Abmahner vorformulierte Variante wählen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de