Artikel-Schlagworte: „Schulenberg und Schenk“

Secretary’s Day 4, Abmahnung von Schulenberg und Schenk für Smash Pictures Inc.

Montag, 4. Oktober 2010

Die Firma Smash Pictures Inc. aus den USA ist ausweislich einer hier vorgelegten Abmahnung Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Werk “Secretary’s Day 4″.

Im Auftrag der Rechteinhaberin wird demnach durch die Smaragd Service AG in der Schweiz hinsichtlich etwaiger Urheberrechtsverletzungen ermittelt, welche IP- Adresse sich am “Tausch” der Dateien im Internet beteiligt, um darüber an den Anschlussinhaber zu gelangen.

Wenn eine IP- Adresse festgestellt wurde, so erfolgt nach Erlangen eines gerichtlichen Beschlusses eine Auskunft darüber, wer zu dem fraglichen Feststellugszeitpunkt der Anschlussinhaber gewesen ist.

In der Folge erhält der Anschlussinhaber eine Abmahnung und wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung in Höhe von 1298,- Euro zu leisten, um damit die Sache zu erledigen.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information durch eine Unterschrift gegenüber den Abmahnern zu verpflichten.

Auch wenn es sinnvoll sein kann, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so sollte man regelmäßig nicht die von Seiten der Abmahner vorformulierte Variante wählen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Naughty Cheerleaders von Combat Zone, Schulenberg und Schenk

Donnerstag, 30. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt derzeit im Auftrage der Combat Zone Corp. Urheberrechtsverstöße betreffend des Werkes “Naughty Cheerleaders” ab.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Auftraggeberin “sehr empfindliche Einbußen” durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen ihrer Werke im Internet entstehen. Aus diesem Grund habe man die Smaragd Service AG in der Schweiz mit der Recherche solcher Verletzungshandlungen in Internettauschbörsen beauftragt.

Es wird von dem Adressaten der Abmahnung gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem eine Zahlungsverpflichtung zu erfüllen. Die Zahlugsforderung könnte allerdings durch eine pauschale Leistung von 1298,- Euro erledigt werden.

Wir raten davon ab, die mit der Abmahnung versandte Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information zu Ihren anderweitigen Möglichkeiten und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu unterzeichnen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Eail: boenig@recht-freundlich.de

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Schulenberg und Schenk mahnt für “Kick Ass Pictures Inc.” ab

Freitag, 24. September 2010

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, in der es um eine behauptete Urheberrechtsverletzung geht, die die Firma Smaragd AG aus der Schweiz recherchiert haben soll.

Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg im Auftrage der Kick Ass Pictures Inc. aus Glendale (USA) versandt.

Gegenstand der Urheberrechtsverletzung ist demnach das Filmwerk “Barefoot Confidential 65“.

Es wird ein Unterlassungsanspruch ebenso geltend gemacht, wie auch Ansprüche auf Aufwendungs- und Schadensersatz. Darüber hinaus wäre der Adressat der Abmahnung auch dazu verpflichtet, die rechtswidrig erlangten Kopien zu vernichten.

Während zur Erfüllung der Unterlassungsansprüche eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und abgegeben werden soll, soll eine Zahlung in Höhe von pauschal 1.298,- Euro die Zahlungsasprüche der Abmahnerseite insgesamt erledigen.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung, die mit der Abmahnung vorgelegt wird, zu unterzeichnen bzw. überhaupt zu reagieren, ohne sich zuvor eingehend über die Chancen und Risiken der Reaktion eingehend zu informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Girlfriends Film Inc. mahnt über Schulenberg und Schenk ab, Women Seeking Women 64

Mittwoch, 22. September 2010

Die Firma Girlfriends Film Inc. aus Kalifornien lässt Urheberrechtsverstöße in Deutschland verfolgen. Beauftgragt ist die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg.

So wurde uns eine Abmahnung vorgelegt, in der es darum geht, dass der Inhaber eines Internanschlusses das Filmwerk “Women Seeking Women 64” unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Weiterhin werden Ersatzansprüche behauptet, die allerdings mit einer pauschalierten Einmalzahlung erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt war, zu unterschreiben. Hintergrund ist, dass diese Erklärung unserer Ansicht nach zu weitgehende Verpflichtungen begründet.

Informieren Sie sich, bevor Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen bzw. bevor Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Schulenberg und Schenk mahnt für Combat Zone Corp. ab – Big Tit Cream Pie Filling

Dienstag, 7. September 2010

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für die Firma Combat Zone Corp. aus den USA ab.

Gegenstand ist hier eine behauptete Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Big Tit Cream Pie Filling”, an welchem die Combat Zone Corp. die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte halten soll.

Die abmahnende Seite fordert dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bietet darüber hinaus eine Einigung auch über die behaupteten Zahlungsansprüche in der Form an, dass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1298,- Euro bezahlt, womit weitergehende Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir raten dringend davon ab, die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hiermit verpflichtet man sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe und erkennt zudem eine zuvor nicht bestehnde Zahlungsverpflichtung an, ohne dass man sich danach noch über die Frage auseinadersetzen könnte, ob die Abmahnung richtig oder berechtigt war.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Schulenberg und Schenk für Musketier Media GmbH & Co. KG

Mittwoch, 10. März 2010

Die Musketier GmbH & Co. KG mahnt offenbar angebliche Rechtsverletzungen an dem Werk “Russische Schönheiten” ab.
Absender des Schreibens ist die Kanzlei Schulenberg und Schenk.
In der Abmahnung wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die zahlug eines Betrages in Höhe von 1298,- Euro verlangt, womit die Angelegenheit erledigt werden könnte.

Wir können nicht dazu raten, ohne vorherige eingehende Information die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Darüber hinaus gibt es Anzeichen dafür, dass man auch innerhalb kurzer Zeit mehrere Abmahnung von verschiedenen Rechteinhabern erhalten kann, die auch durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vertreten werden.
Diesbezüglich gibt es gute Möglichkeiten, sich gegen eine Inanspruchnahme auf Zahlung zur Wehr zu setzen, die aber im Einzelfall wohlüberlegt sein sollten.
Gerne beraten wir Sie.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, Fax 0511/47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Masturbation Nr. 20, Purzel-Video GmbH

Dienstag, 2. Februar 2010

Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung ist das Filmwerk “Masturbation Nr. 20″, welches ausweislich der Abmahnung aus dem Hause “Purzel-Video GmbH” stammt.

Der Adressat der Abmahnung wird damit aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der entsprechenden Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte sodann auch zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.298,- Euro, womit alle weiteren Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information oder Beratung zu unterschreiben.

Zunächst sollten Sie sich über die Chancen und Risiken einer Reaktion informieren.

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Ich bin jung und brauche das Geld und die Smaragd Service AG

Freitag, 18. September 2009

Unter dem oben genannten Titel hat angebilch die Purzel Video GmbH eine Filmwerk veröffentlicht. Die Rechte an diesem Filmwerk werden durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk geltend gemacht.

Wegen der angeblichen Verbreitung bzw. Verfügbarmachung im Internet hat ein Mandant eine Abmahnung erhalten.

Daraus geht hervor, dass die Firma Smaragd Service AG die IP Adresse und andere Details des Verstoßes festgestellt und beweissicher dokumentiert haben soll.

Sucht man einmal im Internet nach dem Namen dieses “Rechercheunternehmens”, so wird man in der Schweiz fündig, bei einem Unternehmen, dessen eingetragener Zweck wie folgt benannt ist: “Verkauf von Handelswaren sowie Betreuung von Kunden”. Zudem kann sich das Uternehmen unter anderem an anderen Unternehmungen beteiligen.

Nach einem “Rechercheunternehmen” klingt dies zwar nicht, aber anscheinend kann man auch damit Geld verdienen…

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