Artikel-Schlagworte: „Schulenberg Schenk“

Schulenberg & Schenk – Die Geschichte von Jade

Mittwoch, 3. März 2010

Das Filmwerk “Die Geschichte von Jade” ist Gegenstand von vermeintlichen Rechtsverletzungen, die die Kanzlei Schulenberg & Schenk derzeit auf dem Wege der Abmahnung verfolgt. Dabei wird die Rechtsanwaltskanzlei für die VPS Film-Entertainment GmbH tätig.

In dem Schreiben wird von dem Adressaten neben der Abgabe der Unterlassungserklärung – die ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,- Euro enthält – auch eine Zahlung in Höhe von 1.298,- Euro gefordert, um die Sache damit zu erledigen.

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion unbedingt beraten und verschaffen sich so einen Überblick über die möglichen Chancen und Risiken des weiteren Verfahrens.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: Boenig(at)recht-freundlich.de

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Masturbation Nr. 20, Purzel-Video GmbH

Dienstag, 2. Februar 2010

Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung ist das Filmwerk “Masturbation Nr. 20″, welches ausweislich der Abmahnung aus dem Hause “Purzel-Video GmbH” stammt.

Der Adressat der Abmahnung wird damit aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der entsprechenden Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte sodann auch zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.298,- Euro, womit alle weiteren Ansprüche abgegolten sein sollen.

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information oder Beratung zu unterschreiben.

Zunächst sollten Sie sich über die Chancen und Risiken einer Reaktion informieren.

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Eine Person, eine Datei, zwei Abmahnungen, innerhalb kürzester Zeit…

Dienstag, 13. Oktober 2009

So haben wir es kürzlich erlebt…

Zumindest muss man wohl – trotz des Umstandes, dass hier augenscheinlich fehlerhafte Schreibweisen und fehlerhafte Zuordnungen von Personen zu Internetanschlüssen stattgefunden haben – davon ausgehen, dass auch eine Person zweimal innerhalb von ein paar Tagen einen Urheberrechtsverstoß begangen haben soll. Dass man allerdings eine weitere Abmahnung vor Ablauf der gesetzten Frist verschickt, hierfür auch noch Kosten einfordert, obgleich die abgemahnte Person noch nicht einmal die Möglickeit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, sieht jedenfalls und vorsichtig formuliert “etwas merkwürdig” aus.

Dass die abmahnende Kanzlei Schulenberg & Schenk hier scheinbar einen (erheblichen) Fehler aus Versehen begangen hat, wird einfach mal unterstellt. Alles andere wäre noch weniger schön.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fehler “wieder gut gemacht” werden kann und wird.

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wieder Schulenberg & Schenk für Purzel

Montag, 12. Oktober 2009

Wieder einmal kommen Abmahnungen auf den Tisch, bei denen man sich die Frage stellt, wie diese erstellt bzw. bearbeitet wurden.

Neben falsch geschriebenen Namen scheint es auf der Abmahnerseite auch gelegentlich Schwierigkeiten bei der Verwertung von Anschlussinhaber- Informationen zu geben… Wer nun eigentlich abgemahnt werden sollte, woher die (falschen) Daten stammen und wie man sich erklärt, dass Verstoßzeitpunkte berücksichtigt werden, in denen der Anschluss nachweislich nicht genutzt wurde, wird nun zunächst zu eruieren sein.

Auch wie hier die Smaragd Service AG gearbeitet hat, wäre einmal mehr interessant zu erfahren.

Schnell dabei ist man aber auf Abmahnerseite damit, über 1200,- Euro für jeden der beiden behaupteten Verstöße zu fordern, neben der Abgabe der Unterlassungserklärung…

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Abmahnung John Thompson Productions

Donnerstag, 30. Juli 2009

Wir beraten einen Mandanten, der wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung bei eMule eine Abmahnung der John Thompson Productions e.K. erhalten hat. Inhaber der Firma ist Herr Raymund Louis Bacharach aus München. Dieser wird vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk. Es geht um den Film „Casting Girl 4-Thompson“.

So richtig Mühe haben sich die Kollegen Schulenberg & Schenk allerdings bei der Abmahnung nicht gegeben. In der als Entwurf beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird auf Filmwerke der Firma Purzel-Video GmbH verwiesen, obwohl hier angeblich ein Urheberrechtsverstoß gegenüber der Firma John Thompson Productions e.K. vorliegt.

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