Artikel-Schlagworte: „Schöne neue Welt“

doppelt “schöne neue Welt”

Mittwoch, 13. Januar 2010

Wie bereits mehrfach berichtet, werden bzw. wurden angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Schöne neue Welt” der Interpreten Culcha Candela abgemahnt.

Zum einen findet sich dieser Titel in Abmahnungen, die die Kanzlei Nümann und Lang für Herrn David Vogt ausgebracht hat. Zum anderen wird aber auch das Album mit diesem Titel durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH zum Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.

Naheliegend ist, dass hier die Gefahr besteht, dass ein Adressat wegen eines urheberrechtlich geschützten Werkes mehrfach abgemahnt wird. Diese Gefahr besteht aus unserer Sicht um so mehr, als dass die Abmahner die entsprechenden personenbezogenen Daten derjenigen Personen, die eine Unterlassungserklärung abgeben, regelmäßig nicht ohne Weiteres weitergeben und mit anderen Rechteinhabern und/oder Kanzleien abgleichen dürfen.

Aus unserer Sicht ist die Folge dieser Umstände, dass also mehrere Personen eine Abmahnung wegen eines Verstoßes aussprechen können, in der Folge noch nicht geklärt. Wir werden selbstverständlich weiterhin hierüber berichten, sofern neue Informationen vorliegen.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? –> Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 /47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang wegen weiterer Verstöße bzgl. eines Samplers

Dienstag, 12. Januar 2010

Offenbar mahnt die Rechtsanwaltskanzlei nunmehr weitere angebliche Verstöße gegenüber denjenigen ab, die bereits im vergangenen Jahr Adressaten einer Abmahnung hinsichtlich eines Liedes auf einem Sampler (beispielsweise “Top100″ oder “Bravo Hits”) gewesen sind.

Es ist jedenfalls dazu zu raten, sich nicht direkt mit den Abmahnern in Verbindung zu setzen. Auch wenn Sie bei der ersten Abmahnung eine Zahlung geleistet haben, etwa um die Sache schlicht zu beenden, obgleich Sie den Verstoß nicht begangen haben, so sollte nunmehr jedenfalls genau gerüft werden, ob hier eine Inanspruchnahme überhaupt möglich ist. Dies ist nach unserer Auffassung grundsätzlich zumindest dann teilweise zu verneinen, wenn Sie den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 051 /47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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“Schöne neue Welt”… Nümann + Lang

Dienstag, 17. November 2009

Das Musikwerk mit dem Titel “Schöne neue Welt”, an dem ausweislich einer Abmanung der Kanzlei Nümann und Lang Herr David Vogt die entsprechenden Rechte besitzen soll, ist Gegenstand einer Abmahnung.

Dem Adressaten wird vorgeworfen, einen Tonträger bzw. ein Datenarchiv mit dem Titel “German Top 100 Single- Charts (“Chart Container”)” öffnetlich zugänglich gemacht zu haben, auf dem das entsprechende Musikstück auch vertreten sein soll.

Daraus resultieren soll also auch eine Urheberrechtsverletzung an dem streitgegenständlichen Werk.

Inder Folge wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, ebenso wie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 450,- Euro.

Es sollte hier ganz genau darauf geachtet werden, welcher Vorwurf eigentlich erhoben und worauf in der Abmahnung Bezug genommen wird.

Lassen Sie sich jedenfalls VOR einer Reaktion gegenüber den Abmahnern beraten!

Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
unser Ziel: Sie zahlen nichts an die Abmahner!
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