Artikel-Schlagworte: „Schadensersatz“

Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – The Fame –

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:          Rasch Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              The Fame – Lady Gaga

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH “Wickie und die starken Männer”

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt auch aktuell im Monat Mai über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:          Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „ Wickie und die starken Männer“ (Film)

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Nümann + Lang Rechtsanwälte – Matthew Tasa- „Listen “ – Komposition und Liedtext

Mittwoch, 25. Mai 2011

Herr Matthew Tasa verschickt über die Kanzlei Nümann + Lang Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Matthew Tasa

Abmahnende Kanzlei:           Nümann + Lang Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Listen (Komposition und Liedtext)

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Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort – Triple X Entertainment Ltd.- „Hamburger Privatamateure Vol. 3

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die Triple X Entertainment Ltd. verschickt über die Kanzlei Marquort Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Triple X Entertainment Ltd.

Abmahnende Kanzlei:            Rechtsanwaltkanzlei Philipp Marquort

Abgemahntes Werk:              Hamburger Privatamateure Vol. 3 – Film

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A ׀ P ׀ W Rechtsanwälte & Notar – Universal Pictures International Germany GmbH – „Der Plan“

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die Universal Pictures International Germany GmbH mahnt über die Kanzlei A ׀ P ׀ W ab. In den Abmahnungen der Kanzlei A ׀ P ׀ W wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                       Universal Pictures International Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:            A ׀ P ׀ W  Rechtsanwälte & Notar

Abgemahntes Werk:              Der Plan – Film

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – „IRON MAN 2“

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt über die Kanzlei Waldorf Frommer ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                       Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnende Kanzlei:            Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              IRON MAN 2 – Film

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH- „Hard Knocks “ – Joe Cocker

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Hard Knocks – Joe Cocker

 

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Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH- „Good News “ – Lena (Album)

Donnerstag, 19. Mai 2011

Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Univesal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:          Rasch Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Good News – Lena (Album)

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH- „Come Around Sundown“ – Kings of Leon

Mittwoch, 4. Mai 2011

Die  Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt über die Kanzlei Waldorf Frommer ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                       Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnende Kanzlei:          Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              Come Around Sundown  – Kings of Leon

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U+C klagt auf Unterlassung und Zahlung

Montag, 21. März 2011

Uns liegt eine Entscheidung vor, die die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg für die dortige Mandantschaft, einen Produzenten und Vertreiber von pornografischen Filmen, erstritten hat.

Interessant ist, dass die Verteidigung augenscheinlich sowohl vorgerichtlich als auch im Verfahren selbst in der Hauptsache darauf ausgerichtet war, das “Geschäftsmodell” des Abmahnens anzugreifen.

Das Landgericht Köln verurteilte danach den Beklagten dazu, es zukünftig zu unterlassen, den näher benannten Film im Internet oder auf sonstige Weise öffentlich zugänglich zu machen oder zugänglich machen zu lassen, dies insbesondere im Rahmen der Teilnahme an sogenannten Peer-to-peer- Netzwerken.

Weiterhin wurde der Beklagte dazu verurteilt, eine “Lizenzgebühr” in Höhe von 300,- Euro zu zahlen.
Der Streitwert des Verfahrens wurde am Ende auf 12.300,- Euro festgesetzt, woraus sich für den Beklagten Kosten in Höhe von etwa 3.800,- Euro ergeben.

 

VOR einer Reaktion auf eine Abmahnung solltem an Chancen und Risiken kennen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Verlagsgruppe Random House GmbH – „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ – Thilo Sarrazin

Montag, 13. Dezember 2010

Die Verlagsgruppe Random House GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 806 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Verlagsgruppe Random House GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ von Thilo Sarrazin (Buch)

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Nochmals Girlfriends Film Inc. über Schulenberg Schenk betreffend Road Queen 17

Mittwoch, 22. September 2010

Auch das Filmwerk “Road Queen 17″ ist Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die die Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrage der “Girlfriends Film Inc.” aus Kalifornien versendet.

Bei den Abmahnungen fällt auf, dass die Kanzlei Schulenberg und Schenk die dortige Mandantschaft einmal mit dem Namen “Girlfriends Film Inc.” bezeichnet und einmal mit dem Namen “Girl Friends”.

Auch hier wird wiederum die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, ebenso wie ein Anspruch auf Schadensersatz behauptet wird.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich VORHER darüber informiert zu haben, welche Möglichkeiten der Reaktion bestehen und welche Risiken damit gegebenenfalls verbundne wären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung aus dem Hause “La Cosa Mia”, Daniel Sluga, durch Grethler Rechtsanwälte

Donnerstag, 26. August 2010

Die aktuell von der Kanzlei Grethler Rechtsanwälte, im Auftrage von Herrn Daniel Sluga, firmierend als “La Cosa Mia”, ausgebrachten Abmahnungen weisen aus, dass der Auftraggeber der abmahnenden Kanzlei als einer der führenden Musikproduzenten unter anderem das Werk “Die Firma: Das sechste Kapitel” produziert habe.

Dieses Werk soll der Adressat der Abmahnung in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und damit einer unbegrenzten Anzahl von anderen Tauschbörsennutzern angeboten haben.

Es wird dann von Seiten des Abmahners zugegeben, dass ein reguläres Tauschbörsenprogramm genutzt wird. Vor dem Hintergrund dieser Information stellt sich die Frage, wie auf Seiten der Abmahner verhindert werden kann, dass das sodann eruntergeladenen Werk auch wieder öffentlich zugänglich gemacht wird, insbesondere dann, wenn evtl. ein anderes als das eigentlich gesuchte Werk heruntergeladen wird, etwa aufgrund einer falschen Dateibezeichnung…

Auf diese Frage haben wir bis jetzt leider noch keine Antwort erhalten. Wir bleiben aber dran…

Jedenfalls empfehlen wir, nicht die Unterlassungserklärung in der von der Abmahnerseite vorgelegten Form zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Vorstadtkrokodile 2 – Constantin Film Verleih GmbH

Freitag, 11. Juni 2010

Die Kanzlei Waldorf versendet derzeit wieder/ immer noch Abmahnungen, in denen es um angebliche Verstöße gegen Urheber oder Nutzungsrechte an dem Filmwerk “Vorstadtkrokodile 2″ geht.

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und eine Zahlugn in Höhe von insgesamt 956,- Euro leisten, die sich aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.

Wie immer bei derartigen Abmahnungen aus der Kanzlei Waldorf sind die Fristen zur Reaktion vergleichsweise kurz gehalten.

Wir raten dennoch bzw. gerade deshalb nicht dazu, sich mit der Kanzlei Waldorf in Verbindung zu setzen, bevor man sich nicht ausgiebig über die Möglichkeiten und etwaigen Folgen der Reaktion informiert hat.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung – Beyond Remedy – Jenseits der Angst

Dienstag, 30. März 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Beyond Remedy – Jenseits der Angst“ ab. Gegenstand dieser Abmahnungen soll konkret die unerlaubte Verwertung geschützter Bild- und Tonaufnahmen sein. Diese Aufnahmen sollen in einer Tauschbörse angeblich öffentlich zugänglich gemacht worden sein, ohne dafür notwendige Rechte zu haben.

Mit der Abmahnung wird für den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin fordert die abmahnende Seite von dem Adressaten des Schreibens einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt € 956,00.

Dieser Betrag soll sich zusammensetzen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie in Höhe von 450,00 € als Schadensersatzforderung.

Wir raten nicht dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Information zu unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurückzusenden. Es sollte zuvor eine hinreichende Information darüber erfolgen, welche Möglichkeiten und Risiken sich hinsichtlich verschiedener Handlungsalternativen ergeben.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de

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Bushido verurteilt? Abmahnungen korrekt?

Dienstag, 23. März 2010

Auf verschiedenen Internetseiten wird berichtet, dass der unter anderem aufgrund der in seinem Namen versandten Abmahnungen bekannt gewordene Musiker “Bushido” zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden sein soll, da er Werke Dritter als seine eigenen ausgegeben habe.

Sofern sich dies als richtig herausstellen sollte, so wäre zu überlegen, ob man deshalb etwaig schon abgegebene Unterlassungserklärungen anfechten könnte, sofern sich diese auf streitgegenständliche Musikstücke beziehen.
Weiterhin müsste gegebenenfalls geprüft werden, ob bereits geleistete “Schadensersatzzahlungen” zurückgefordert werden können.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, so unterschreiben Sie nicht die mit übersandte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich zuvor über Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten.

Feil Rechtsanwaälte: Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Axel Fischer mit dem Titel “Amsterdam”

Dienstag, 2. März 2010

Der Künstler Axel Fischer singt das Lied Amsterdam, welches ausweislich einer hier bekannt gewordenen Abmahnung auch Teil eines “TOP 100 Samplers” (gewesen) sein soll. (siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-hitmix-music-agentur-axel-fischer-feat-cora)

Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem entsprechenden Werk.

In der Folge soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 500,- bezahlen, um die Sache zu erledigen.

Um das “Angebot” des Rechteinhabers “Hitmix Music Agentur” noch mehr hervorzuheben, wird in der Abmahnung darauf verwiesen, dass der bisher möglicherweise zu beanspruchende Schadensersatz bereits 1.025,72 Euro betragen würde.

Wir raten dazu, sich jedenfalls ausführlich zu informieren und möglichst anwaltlich beraten zu lassen, bevor man auf eine solche Abmahnung reagiert.

Gerne können wir Sie über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten aufklären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511/ 47 39 06 09, Email: boenig (at) recht-freundlich.de

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“Party-Sex 26 – Popp oder Hopp 26 – Das Party-Sex-Spiel”

Donnerstag, 28. Januar 2010

Ein Filmwerk mit dem oben genannten Namen ist Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung wegen angeblicher Vertöße gegen das Urheberrecht.

Die Abmahnung, die im Namen der BERLIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochen wurde, hat unter anderem die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zum Inhalt, die eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro vorsieht, für den Fall, dass man sich noch einmal entgegen der abzugebenden Verpflichtung verhält.

Es wird dringend empfohlen, sich VOR einer Reaktion auf diese Abmahnung hinreichend über die möglichen Risiken verschiedener Handlugsalternativen zu informieren.

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Klage der Waldorf Rechtsanwälte auf Schadensersatz und Anwaltsgebühren

Dienstag, 19. Januar 2010

Uns liegt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 142 C 14130/09) vom 11.11.2009 vor. In diesem Verfahren haben Waldorf Rechtsanwälte für ein Verlagshaus nach einer Abmahnung die Anwaltsgebühren und einen pauschalen Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht. 

Das Amtsgericht München verurteilte die Abgemahnten zur Zahlung von 1.006,00 € nebst Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits musste der Abgemahnte tragen.

Unter der Internet-Tauschbörse eDonkey wurde ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Abgemahnten angeboten. Daraufhin erhielt er im Januar 2009 eine Abmahnung. Eine von dem Abgemahnten angestrengte negative Feststellungsklage war erfolglos. Im Gegenzug erhob die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte in Bezug auf das Hörbuch unmittelbar Klage beim Amtsgericht München. Interessant sind einige Ausführungen des Amtsgerichts im Detail.

Nach Auffassung des Münchener Richters besteht ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 €. Die angesetzte 1,0 Gebühr aus dem Gegenstandswert von 10.000,00 € zuzüglich Auslagenpauschale „stoßen auf keinerlei Bedenken“, so das Gericht. Eine Deckelung der Abmahnkosten gem. § 97 a Abs. 2 UrhG kommt vorliegend nicht in Betracht. Wörtlich heißt es:

„Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse, wie vorliegend eDonkey, stellt bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies ergibt sich daraus, dass die streitgegenständliche Rechtsverletzung im öffentlich Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werks liegt. Es kommt also für die Rechtsverletzung gerade nicht darauf an, wieviele Nutzer tatsächlich auf das angebotene Werk zugegriffen haben, sondern wieviele Nutzer der Internet-Tauschbörse auf das urheberrechtlich geschützte und öffentlich zugänglich gemachte Werk hätten zugreifen können. Es ist gerichtsbekannt, dass bei Internet-Tauschbörsen wie eDonkey regelmäßig mehrere 100.000 Nutzer gleichzeitig auf die zum Download bereitgestellten Dateien zugreifen können. In dieser Größenordnung kann nicht mehr von einer unerheblichen Rechtsverletzung ausgegangen werden, da einer breiten Öffentlichkeit völlig unkontrolliert und ohne Vorbehalt das urheberrechtlich geschützte Werk zugänglich gemacht wurde. Die insoweit beispielhaft genannten Fälle einer unerheblichen Rechtsverletzung (Einfügung eines Stadtplans auf einer privaten Internetseite, Verwendung eines Lichtbildes im Rahmen eines Verkaufsangebotes einer Internet-Auktionsbörse) betreffen völlig andres gelagerte Sachverhalte, da entweder ein deutlich geringerer, abgegrenzter Personenkreis angesprochen oder aber das geschütze Werk gerade nicht zur Vervielfältigung angeboten wird.“

Auch hinsichtlich des Schadensersatzanspruches sieht das Gericht einen Betrag von 500,00 € als „in jedem Fall angemessen“ an. Hier heißt es:

„Auch der Schadensersatzanspruch in so genannter Lizenzanalogie steht der Klägerin gemäß § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 500,00 € zu. Insoweit hat das Gericht den Schadensersatzanspruch gem. § 287 ZPO geschätzt.“

Dabei stellt das Amtsgericht auf die unbeschränkte und kostenlose Weiterverbreitung des geschätzten Werks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse und angesichts der Erwerbskosten eines einzigen Vervielfältigungsstücks des Hörbuchs auf eine fiktive Lizenzgebühr ab. Diese Lizenzgebühr würde den eingeklagten Betrag von 500,00 € sogar um ein Vielfaches übersteigen, so das Gericht. Der hier gerichtlich geltend gemachte Betrag sei daher auf jeden Fall zu zahlen.

Uns liegen weitere Informationen über gerichtliche Verfahren vor, die Waldorf Rechtsanwälte unter anderem vor dem Münchener Amtsgericht für verschiedene Rechteinhaber angestrengt hat. Vielfach enden die Verfahren nach unserem Kenntnisstand durch ein Anerkenntnisurteil des Abgemahnten.

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Teilzeithippie – Annett Louisan

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Das in der Überschrift genannte Album ist – neben dem Hörbuch “Mutterschutz” Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandates vorgelegten Abmahnung.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München fordert für die Sony Music Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 1.206,- Euro. Die Summe setzt sich ausweislich einer der Abmahnung zu entnehmenden Tabelle aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 700,- Schadenseratz zusammen.

Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die nichts zu dem angeblichen Zahlungsanspruch sagt.

Dennoch sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Überlegungen unterzeichnet werden. Jede Äußerung gegenüber den abmahnenden Kanzleien ist genau zu prüfen.

Lassen Sie sich beraten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 – 47 39 06 01, Fax 0511 – 47 39 06 09, Email kanzlei(at)recht-freundlich.de

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