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Just Cause 2, rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH

Mittwoch, 11. August 2010

Weiterhin mahnt die Kanzlei rka Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Just Cause 2″ ab, an welchem die Fa. Eidos Interactive der Koch Media GmbH die hierzu erforderlichen Rechte eingeräumt habe.

Bemerkenswert ist, dass in der Abmahnung mehrere angebliche Verstoßezeitpunkte genannt sind. Zu vermuten steht aus unserer Sicht, dass die Rechteinhaber über die Erfassung mehrerer Verstoßzeitpunkte die Deckelung auf 100,- Euro, die nur in einfach gelagertern Fällen etc. greifen kann.

Weiterhin ist zu bemerken, dass die von der Kanzlei rka vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,- Euro vorsieht. Hier sollte in jedem Fall eine Abänderung vorgenommen werden, wenn man erwägt, die Unterlassungserklärung so abzugeben.

Immer ist aber die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung an sich und nach der Berechtigung der erhobenen Forderungen zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0800 / 100 41 04 oder per Email über boenig@recht-freundlich.de

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Call of Juarez Bound in Blood-Razor 1911

Freitag, 22. Januar 2010

Ein Werk mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die für die Firma Techland durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann ausgesprochen wurde.

Demnach soll unsere Mandantschft das streitgegenständliche Werk mehrfach öffentlich zugänglich gemacht und so die Rechte der Firma Techland verletzt haben.

In der Abmahnung wird das Angebot einer Einigung gegen eine Zahlung in Höhe von 482,- Euro unterbreitet, sofern auch die Unterlassungserklärung fristgerecht abgegeben wird. In die Unterlassungserklärung ist hier ein Vertragsstrafeversprechen in Form einer Zahlungsverpflichtung über 6.000,- Euro aufgenommen worden. Gegenüber den bisher bei ähnlichen Sachverhalten ”üblichen” Vertrastrafebeträgen stellt dies eine deutliche Eröhung um etwa 1.000 Euro dar.

Wir raten dazu, sich jedenfalls  V O R  einer Reaktion gegenüber den Abmahnenden (anwaltlichen) Rat einzuholen, um die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eoinbeziehen zu können.

Gerne stehen wir zu Beratungen zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Abmahnung “Simon the Sorcerer 5″ durch rka

Donnerstag, 5. November 2009

Abgemahnt werden aktuell auch Urheberrechtsverstöße im Bereich Computerspiele.

Insbesondere betrifft dies das Spiel “Simon the Sorcerer 5″, an welchem ausweislich der Abmahnung die Firma “TGC – The Games Company Worldwide GmbH” die entsprechenden Rechte hat.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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.rka für S.A.D. GmbH

Freitag, 7. August 2009

Uns liegt eine Abmahngung vor, mit der die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) Rechte der S.A.D. Software Produktions- und Vertriebs GmbH aus Ulm geltend gemacht hat.

Abgemahnt wird darin eine Urheberrechtsverletzung aus dem vergangenen Jahr, betreffend einer Software, wonach eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 1099,- Euro gefordert, jedoch sodann ein Vergleichsbetrag in Höhe von 442,- Euro angeboten wird.

Interessant ist neben der zeitlichen Verzögerung des Feststellens des angeblichen Verstoßes auch die Tatsache, dass die Abmahner hier eine Vertragsstrafe in Höhe von 6000,- Eur für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung gefordert haben. Dieser Betrag ist unserer Erfahrung nach eher untypisch.

Auch die Zusammensetzung des Gegenstandswertes in Höhe von insgesamt 32.500 Euro stimmt hier als pauschale Behauptung von Werten für einzelne Posten eher nachdenklich.

Jedenfalls sollte auch eine solche Abmahnung einer näheren anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren.

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