Artikel-Schlagworte: „Rechtsanwälte“

Auch unter Anwälten gibt es nicht immer Einigkeit…

Dienstag, 30. August 2011

Wir hatten in der vergangenen Woche bereits darüber informiert, dass sich auch Anwälte untereinander ab und an gegenseitig mit Ansprüchen belasten.

 

Ein weiterer Streitpunkt ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei Anwälten.

So hatte der Anwaltsgerichtshof Hamm am 01.04.2011 darüber zu entscheiden, ob es eine unzulässige Werbung darstellt, wenn ein Rechtsanwalt auf seinem Briefkopf angibt:

“RA bei dem LG und bei dem OLG”.

Das LG ist dabei das Landgericht und das OLG das Oberlandesgericht.

 

Im Ergebnis urteilte das Gericht, dass es in der Tat eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist, wenn der Rechtsanwalt mit der Zulassung an den benannten Gerichten wirbt.

Hintergrund ist, dass jeder Rechtsanwalt an den entsprechenden Gerichten auftreten darf und eine gesonderte Zulassung oder sonstige Zuordnung nicht erfolgt.

 

Auch unter Rechtsanwälen ist also darauf zu achten, wie man sich präsentiert und welche Attribute man – gegebenenfalls in Abgrenzung zu anderen Rechtsanwälten – für sich in Anspruch nimmt.

 

Haben Sie Fragen zum Werbe- oder Wettbewerbsrecht, zum Marken- oder auch zum Urheberrecht?

Kontaktieren Sie uns! Sie erreichen uns telefonisch unter 0511 / 47 39 06 01 oder per Email an: Boenig@recht-freundlich.de

 

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- Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „Born This Way“ der Künstlerin “Lady Gaga“, „The Time (Dirty Bit)“ der Künstler The Black Eyed Peas, „Just Can’t Get Enough“ der Künstler The Black Eyed Peas, „S&M” der Künstlerin Rihanna, „Only Girl (In The World)“ der Künstlerin Rihanna, „You And Me (In My Pocket)” des Künstlers Milow, „Kidz“ der Künstlergruppe Take That, „Auf den Dächern Von Berlin“ der Künstler Ute Freudenberg & Christian Lais, „Der Himmel Soll Warten“ des Künstlers Sido, „Gebt Alles“ der Künstlerin Cassandra Stehen, „Wahnsinn“ der Künstler Finger & Kadel

Montag, 20. Juni 2011

Die Universal Music GmbH verschickt über Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1200,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Universal Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Rasch Rechtsanwälte

Abgemahnte Werke:

„Born This Way“ der Künstlerin “Lady Gaga“

„The Time (Dirty Bit)“ der  Künstler The Black Eyed Peas

„Just Can’t Get Enough“ der Künstler The Black Eyed Peas

„S&M” der Künstlerin Rihanna

„Only Girl (In The World)“ der Künstlerin Rihanna

You And Me (In My Pocket)” des Künstlers Milow

„Kidz“ der Künstlergruppe Take That,

„Auf den Dächern Von Berlin“ der Künstler Ute Freudenberg & Christian Lais

„Der Himmel Soll Warten“ des Künstlers Sido

„Gebt Alles“ der Künstlerin Cassandra Steen

„Wahnsinn“ der Künstler Finger & Kadel

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft “Ohne Limit“ (Film)

Montag, 20. Juni 2011

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnende Kanzlei:         Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:             Ohne Limit (Film)

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U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Purzel Video GmbH – „Party – Sekt und Rudelbumsen 42“

Montag, 20. Juni 2011

Die Purzel Video GmbH verschickt über die Kanzlei U + C Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1280,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Purzel Video GmbH

Abmahnende Kanzlei:          U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              Party – Sekt und Rudelbumsen 42

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U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Purzel Video GmbH – „Anal –Qual 16“

Montag, 20. Juni 2011

Die Purzel Video GmbH verschickt über die Kanzlei U + C Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1280,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Purzel Video GmbH

Abmahnende Kanzlei:          U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              Anal – Qual 16

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH- „An und für sich, Clueso“ (Album)

Montag, 20. Juni 2011

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt über die Kanzlei Waldorf Frommer ab.

In den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Sony Music Entertainment GmbH

Abmahnende Kanzlei:         Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              An und für sich, Clueso (Album)

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U + C Rechtsanwälte – DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH – „Anal Fanatic 2“

Donnerstag, 14. April 2011

Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt über U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ab.

In den Abmahnungen der U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 650,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Abmahnende Kanzlei:            U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              „Anal Fanatic 2“

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“Yolanda Be Cool & Dcup – We No Speak Americano” – Kornmeier mahnt für GSDR GmbH ab

Dienstag, 5. Oktober 2010

Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main spricht Abmahnungen aufrgund von Urheberrechtsverletzungen im Auftrage der GSDR GmbH aus.

Konkret ist das Musikwerk “We No Speak Americano” der Künstlergruppe Yolanda Be Cool & Dcup betroffen.

Die Abmahnungen haben Unterlassungsforderugen ebenso zum Gegenstand, wie Zahlugsforderungen, die sich auf Aufwendungs- und Schadensersatz beziehen.

Hinsichtlich der Unterlassungsforderung hat die abmahnende Seite ihrem Schreiben eine Unterlassungserklärung beigefügt und darin auch gleich die Verpflichtung aufgenommen, dass der Abgemahnte einen pauschalierten Betrag in Höhe von 450,- Euro zu Gunsten der Kanzlei Kornmeier zahlt.

Wir raten davon ab, die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich zuvor eingehend über Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsoptionen informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung durch BaumgartenBrandt, für Hanway Brown Ltd. bzgl. “Harry Brown”

Mittwoch, 15. September 2010

Die Kanzlei BaumgartenBrandt versendet nunmehr Abmahnungen auch im Namen der Hanway Brown Ltd., die in dem Schreiben als HanWay Films bezeichnet wird. Weshalb hier eine solche Umbenennung stattfindet, erschließt sich nicht unmittelbar. Wenn wir es herausfinden, werden wir entsprechend Berichten…

Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, dass der Adressat eine rechtswidrige Handlung begangen habe, die sich darin darstellt, dass das Filmwerk “Harry Brown” im Rahmen der Verwendung eines Peer-to-Peer- Netzwerks weltweit öffentlich zugänglich gemacht habe, ohne dass ihm die dafür notwendigen Rechte eingeräumt worden wären. Die diesbezüglich ausschließlichen Rechte habe die Hanwy Brown Ltd. inne.

Immer wieder ist es interessant zu erfahren, dass die Rechte an der Werknutzung in einem Peer-to-peer- Netzwerk Gegenstand einer Rechteinräumung sein sollen. Dennoch ist aber zu sagen, dass selbstverständlich derjenige, der Urheber eines Werkes ist, auch eine Verwendung in diesem Rahmen lizensieren müsste, damit sie rechtmäßig erfolgen kann.

Auch im Falle der in Bezug genommenen Abmahnung raten wir nicht dazu, vorschnell die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Auch die Frage, ob der Vergleich über die Zahlung in Höhe von 850,- eingegnagen werden sollte, ist genauer zu klären.

Informieren Sie sich zuvor über die mit verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten einhergehenden Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Waldorf Frommer mahnt weiter für Tele München ab

Donnerstag, 2. September 2010

Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.

Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.

Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Eshuijs, Peifer, Reuter – Nümann und Lang und “Pyromania”

Donnerstag, 8. Juli 2010

Im Auftrage der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnt die Kanzlei Nümann und Lang derzeit angeblcihe Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Pyromania” ab.

Die Adressaten der Schreiben sollen das entsprechende Werk in einer Internet- Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu besitzen.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auch die Leistung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlungsforderung kann nach der Abmahnung aber auch mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 450,- Euro abgegolten werden. Dies ist als Vergleichsvorschlag in dem Schreiben dargestellt.

Es ist unserer Auffassung nach nicht sinnvoll, die mit der Abmahnung übersandte strafebwährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zuunterschreiben, ohne sich vorher genau über die anderweitigen Reaktionsmöglichkeiten informiert zu haben.

Sofern Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne ansprechen, um zunächst allgemeine und grundsätzliche Informationen zu den Abmahnungen zu erhalten.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511 / 47390601 oder per Email an Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax an 0511 / 47390609.

Feil Rechtsanwälte

Hannover

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“Round Latin Asses”- Abmahnung durch Urmann und Kollegen für DigiProtect

Montag, 14. Juni 2010

Im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Kanzlei U+C Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “ELAS – Round Latin Asses” ab.

In dem Schreiben der Kanzlei Urmann und Kollegen wird von dem Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Vrepflichtungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlug auf einen angebotenen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,- Euro.

Wir können nicht dazu raten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne ausführliche Information zu unterzeichnen. Lassen Sie sich zunächst über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken aufklären.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Waldorf

Mittwoch, 16. September 2009

Für folgende Rechteinhaber mahnen Waldorf Rechtsanwälte ab:

Masterfile Deutschland GmbH

Getty Images

EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Warner Music Group Germany Holding GmbH

AME hören GbR

Steinbach Sprechende Bücher

S. Fischer Verlag GmbH

Rowohlt Verlag GmbH

Drömer Knaur GmbH & Co KG

Randomhouse E-Book-Verlag

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