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Baumgarten Brandt für I-ON New Media GmbH

Montag, 19. Juli 2010

Die I-ON New Media GmbH wird im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen augenscheinlich durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin vertreten.

In einer uns vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Adressat soll den Film “Shamo” öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben.

Weiterhin wird die Erledigung der angeblich für die I-ON New Media GmbH bestehenden Zahlungsforderungen gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von pauschal 850,- angeboten.

Aus unserer Sicht sollten die Adressaten einer solcher Abmahnung nicht die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere eingehende Information unterschreiben. Es ist mehr als sinnvoll, zunächst Sicherheit darüber zu erhalten, welche Optionen des weiteren Vorgehens man hat und welche Chancen und Risiken bestehen.

Gerne stellen wir Ihnen zunächst grundsätzliche Informationen zur Verfügung, die ggf. schon bei einer eigenen Beurteilung weiterhelfen können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609

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Teilzeithippie – Annett Louisan

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Das in der Überschrift genannte Album ist – neben dem Hörbuch “Mutterschutz” Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandates vorgelegten Abmahnung.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München fordert für die Sony Music Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 1.206,- Euro. Die Summe setzt sich ausweislich einer der Abmahnung zu entnehmenden Tabelle aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 700,- Schadenseratz zusammen.

Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die nichts zu dem angeblichen Zahlungsanspruch sagt.

Dennoch sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Überlegungen unterzeichnet werden. Jede Äußerung gegenüber den abmahnenden Kanzleien ist genau zu prüfen.

Lassen Sie sich beraten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 – 47 39 06 01, Fax 0511 – 47 39 06 09, Email kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Kosten einer Abmahnung

Mittwoch, 18. November 2009

Regelmäßig wird vom Abgemahnten verlangt, dass er für die Abmahnung eine bestimmte Summe an den Abmahnenden zahlt. Dieser Betrag wird oft fälschlich als „Strafe“ bezeichnet. Tatsächlich sind das allerdings nur die Kosten des gegnerischen Anwalts, die auf den Abgemahnten abgewälzt werden. Dies geschieht über die Regeln der sogenannten berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag. Wird ein Anwalt mit der berechtigten Abmahnung beauftragt, so gelten grundsätzlich die §§ 677 ff. BGB. (Weitere Infos bei Wikipedia).

Voraussetzung für einen Anspruch auf Kostenerstattung der Anwaltskosten sind insbesondere, dass die Abmahnung berechtigt ist und darüber hinaus auch, dass die Anwaltskosten tatsächlich anfallen und ihrer Höhe nach gerechtfertigt sind.

Es stellt sich immer die Frage, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. auch die Höhe der Kosten sollte man genauer betrachten. Oftmals werden gerade im Bereich des Urheberrechts “Pauschalen” angesetzt, die sinnvollerweise geprüft werdne sollten.

Lassen Sie sich beraten! Kontatkieren Sie nicht selbst die Abmahnende. Unbedachte und evtl. auch anders gemeinte Angaben gegenüber den Abmahnern können leider dazu führen, dass man sich eigentlich zuvor nicht bestehenden Forderungen aussetzt.

Wir beraten Sie gerne – deutschlandweit!

Feil Rechtsanwälte
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de

unser Ziel: Sie zahlen nichts an die Abmahner!

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Rasch in den Zeugenstand

Dienstag, 15. September 2009

Unter anderem der Anwalt Clemens Rasch, der sich unter anderem als Vertreter der Musikindustrie einen Namen gemacht hat, ist als Zeuge in einem Streitverfahren vor dem Landgericht Köln benannt worden. Es wird eine Aussage zu der Frage erwartet, ob die Musikindustrie tatsächlich mit Gebühren nach dem RVG belastet wurde, für die gesamten durch die Kanzlei Rasch ausgesprochenen Abmahnungen.

Neben dem Rechtsanwalt werden unter anderem auch zwei seiner Mitarbeiter und der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, Stefan Michalk, benannt.

Es wird insbesondere die spannende Frage zu klären sein, ob die in den Abmahnungen behaupteten Schäden tatsächlich in der jeweils angegebenen Höhe entstanden sind, durch die Berechnung der Gebühren gegenüber den vertretenen Rechteinhabern.

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