Artikel-Schlagworte: „Rechteinhaber“

Fehler bei Abmahnungen

Dienstag, 21. Dezember 2010

Es gibt immer wieder Fehler, die sich in Abmahnungen zeigen.

Hier wird beispielsweise über einen technischen Fehler berichtet, der zu einem scheinbar nicht richtigen Vortrag in einer Abmahnung geführt hat.

Dies beweist wieder einmal, dass durchaus Fehler vorkommen, die sonst immer so gerne von den abmahnenden Kanzleien bestritten werden.

Diese bestrittenen Fehler machen sich an verschiedenen Stellen bemerkbar und führen dazu, dass wir immer mehr die Überzeugung gewinnen, dass sich die Gerichte doch mit dem Vorbringen der Abgemahnten auseinandersetzen und nicht nur das Vorbringen der abmahnenden Seite glaube sollten, um gegebenenfalls auch unberechtigt ausgesprochenen Abmahnungen auf die Spur zu kommen.

Trotz alledem ist nicht dazu zu raten, eine Abmahnung schlicht zu ignorieren. Es gibt nach wie vor Risiken, die es zumindest zu kennen gilt, wenn man überlegt, ob und wie man auf die Inanspruchnahme reagieren sollte.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Kommt U+C mit Vollmachten durcheinander?

Montag, 4. Oktober 2010

In hier vorgelegten Abmahnungen fällt auf, dass die in dem Schreiben genannten Rechteinhaber nicht die Vollmacht unterzeichnet haben.

Stattdessen bevollmächtigt etwa die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, obgleich etwa Ino Handel den Auftrag zur Abmahnung erteilt haben und vertreten sein soll.

Es stellt sich schon die Frage, für wen die entsprechenden Rechte behauptet werden, gegenüber welchem Rechteinhaber man die Unterlassungserklärung wohl abgeben soll und wer wie Rechte übertragen bekommen hat.

Informieren Sie sich vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten, Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Fehler bei Abmahnungen fallen inzwischen häufiger auf

Mittwoch, 11. August 2010

Es passiert immer wieder, dass Abmahner augenscheinlich auf nicht (mehr) korrekte Daten abstellen oder aber auch schlicht Abmahnungen versenden, die mit nicht nachvollziehbaren Vollmachten versehen sind… Letzteres betrifft etwa den angeblichen Verstoß an Rechten an dem Werk “Nachbarin Gerda – Fickt mich durch ihr geilen Böcke”, an dem einerseits die Silwa Filmvertrieb AG entsprechende halten soll, andererseits aber auch die Digiprotect. Dies trägt die Kanzlei U+C im Auftrag der dortigen Mandantschaft vor.

Hierüber hatten wir bereits berichtet. (vgl. http://www.die-abmahnung.de/wordpress/chaos-bei-der-erstellung-von-abmahnungen-genau-hinsehen)

Nunmehr scheinen solche Fehler auch bei anderen Kollegen aufzufallen, wie man hier http://www.recht-hat.de/allgemein/unterschiedliche-rechteinhaber-bei-einem-werk-chaos-bei-u-c/ sieht.

Es ist zwar bemerkenswert, dass die abmahnenden Rechteinhaber und Kanzleien sich bereits nicht einig darüber zu sein scheinen, wer nun tatsächlich die Rechte an dem entsprechenden Werk inne hat. Vorsicht ist aber jedenfalls geboten, wenn man bei der Beurteilung darauf abstellen möchte, ob eine Abmahnung aus besagten Gründen unwirksam ist.

Sie haben Fragen zum Thema Abmahnungen?

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Chaos bei der Erstellung von Abmahnungen? Genau hinsehen!

Dienstag, 10. August 2010

Es kommt immer häufiger vor, dass offensichtliche Fehler bei der Erstellung oder Versendung von Abmahnungen geschehen.

Aktuell sind wir in einer Sache beauftragt, in der von einer Kanzlei, ein und derselbe Verstoß, zweimal abgemahnt wird, obgleich bereits nach der ersten Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.

Hinzu kommt, dass die abmahnende Kanzlei der zweiten Abmahnung eine Vollmacht beigefügt hat, die von einem anderen Unternehmen unterzeichnet wurde, als jenes, welches in der Abmahnung als Rechteinhaber (und in der Vollmacht selbst) benannt worden ist.

Wir raten dringend dazu, sich eingehend mit den Reaktionsoptionen zu befassen, bevor man eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und/oder eine Zahlung an die abmahnende Seite leistet.

Gerne nehmen wir auch Ihre Informationen entgegen, wenn auch Ihnen Fehler in Abmahnungen auffallen, wie beispielsweise falsche Adressangaben o.ä.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahner verarbeitet keine Daten?

Dienstag, 27. April 2010

Aus diversen Schriftwechseln haben wir die Information erhalten, dass wohl einige angebliche Rechteinhaber keine Daten der für sie durch die jeweiligen Anwälte Abgemahnten verarbeiten.

Dies sollte unserer Ansicht nach im Einzelfall genauer hinterfragt werden.

Wurden auch Sie abgemahnt? Reagieren Sie nicht voreilig undsetzen Sie sich nicht direkt mit den Vertretern der Abmahnerseite in Verbindung!

Allgemeine Informationen zu möglichen Reaktionen und deren potenziellen Risiken geben wir Ihnen gerne telefonisch (0511/47390601) oder per Email (boenig@recht-freundlich.de).

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