Es gibt immer wieder Fehler, die sich in Abmahnungen zeigen.
Hier wird beispielsweise über einen technischen Fehler berichtet, der zu einem scheinbar nicht richtigen Vortrag in einer Abmahnung geführt hat.
Dies beweist wieder einmal, dass durchaus Fehler vorkommen, die sonst immer so gerne von den abmahnenden Kanzleien bestritten werden.
Diese bestrittenen Fehler machen sich an verschiedenen Stellen bemerkbar und führen dazu, dass wir immer mehr die Überzeugung gewinnen, dass sich die Gerichte doch mit dem Vorbringen der Abgemahnten auseinandersetzen und nicht nur das Vorbringen der abmahnenden Seite glaube sollten, um gegebenenfalls auch unberechtigt ausgesprochenen Abmahnungen auf die Spur zu kommen.
Trotz alledem ist nicht dazu zu raten, eine Abmahnung schlicht zu ignorieren. Es gibt nach wie vor Risiken, die es zumindest zu kennen gilt, wenn man überlegt, ob und wie man auf die Inanspruchnahme reagieren sollte.
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