Artikel-Schlagworte: „Reaktion“

Waldorf Frommer mahnt weiter für Tele München ab

Donnerstag, 2. September 2010

Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.

Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.

Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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mehrere Abmahnungen, ohne dass man irgendetwas heruntergeladen hat..?

Donnerstag, 12. August 2010

Immer wieder kommt es in der letzten Zeit vor, dass wir von Mandanten beauftragt werden, die nicht nur eine Abmahnung erhalten haben, sondern mehrfach wegen unterschiedlicher Verstöße (oder auch fälschlicherweise wegen nur eines einzelnen Verstoßes) abgemahnt werden. Besonder häufig trifft es die Konstellation, dass ein “Chartcontainer” oder ein sonstiger Sampler betroffen sein soll, auf dem mit mehreren Musikstücken entsprechend auch mehrere Rechteinhaber vertreten sind. Dabei sind die “Top 100″ oder die “Top 50″ ebenso Gegenstand, wie auch etwa “Bravo Hits”- oder andere aktuelle Sampler.

Zu beobachten ist, dass diejenigen, die eine Abmahnung erhalten, auch bis zu vier andere solcher Schreiben bekommen und jeweils mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und unterschiedlichen Geldforderungen (zumeist formuliert als “Vergleichsvorschlag” ) konfrontiert werden. Die geforderten Beträge variieren dabei von 290,- bis deutlich über 500,- Euro, soweit es um Musikstücke geht.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, aus der sich ergibt, dass das angeblich rechtswidrig zugägnlich gemachte Werk Teil eines Samplers ist, so besteht die Gefahr, dass Sie auch weitere Abmahnungen erhalten. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass man sich schon in der ersten Reaktion richtig verhält. Eine solche “richtige” Reaktion ist der Erfahrung nach aber nur dann möglich, wenn man sich hinreichend über die Optionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert.

Gerade dan, wenn sich der Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist und ggf. die Vorwürfe nicht einmal nachvollziehen kann, ist es unserer Auffassung nach wichtig, sich so zu verhalten, dass auch für die abmahnende Seite nicht der Eindruck entsteht, dass der Anschlussinhaber den angeblichen Verstoß begangen hätte.

Für den Fall, dass eine Abmahnung berechtigt ist, ist immer zu prüfen, ob die erhobenen Unterlassungs- und Zahlungansprüche auch korrekt bemessen sind.

Gerne geben wir zunächst grundlegende bzw. allgemeine Informationen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Chaos bei der Erstellung von Abmahnungen? Genau hinsehen!

Dienstag, 10. August 2010

Es kommt immer häufiger vor, dass offensichtliche Fehler bei der Erstellung oder Versendung von Abmahnungen geschehen.

Aktuell sind wir in einer Sache beauftragt, in der von einer Kanzlei, ein und derselbe Verstoß, zweimal abgemahnt wird, obgleich bereits nach der ersten Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.

Hinzu kommt, dass die abmahnende Kanzlei der zweiten Abmahnung eine Vollmacht beigefügt hat, die von einem anderen Unternehmen unterzeichnet wurde, als jenes, welches in der Abmahnung als Rechteinhaber (und in der Vollmacht selbst) benannt worden ist.

Wir raten dringend dazu, sich eingehend mit den Reaktionsoptionen zu befassen, bevor man eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und/oder eine Zahlung an die abmahnende Seite leistet.

Gerne nehmen wir auch Ihre Informationen entgegen, wenn auch Ihnen Fehler in Abmahnungen auffallen, wie beispielsweise falsche Adressangaben o.ä.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Baumgarten Brandt für I-ON New Media GmbH

Montag, 19. Juli 2010

Die I-ON New Media GmbH wird im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen augenscheinlich durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin vertreten.

In einer uns vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Adressat soll den Film “Shamo” öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben.

Weiterhin wird die Erledigung der angeblich für die I-ON New Media GmbH bestehenden Zahlungsforderungen gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von pauschal 850,- angeboten.

Aus unserer Sicht sollten die Adressaten einer solcher Abmahnung nicht die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere eingehende Information unterschreiben. Es ist mehr als sinnvoll, zunächst Sicherheit darüber zu erhalten, welche Optionen des weiteren Vorgehens man hat und welche Chancen und Risiken bestehen.

Gerne stellen wir Ihnen zunächst grundsätzliche Informationen zur Verfügung, die ggf. schon bei einer eigenen Beurteilung weiterhelfen können.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609

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Abmahnung MIG Film – Baumgarten Brand – Space Of The Living Dead

Freitag, 4. Juni 2010

Aktuell werden wieder durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezogen auf das Filmwerk “Space Of The Living Dead” an zum Teil ahnungslose Anschlussinhaber verschickt.

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-mig-film-gmbh-space-of-the-living-dead

Aollten auch Sie Adressat eines solchen Schreibens geworden sein, so informieren Sie sich bitte unbedingt VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite hinsichtlich der Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens.

Sie erreichen uns wie folgt:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Mehrfachabmahnungen

Donnerstag, 1. Oktober 2009

Immer wieder kommt es leider in der letzten Zeit vor, dass uns Mandanten erneut beauftragen, weil sie neuerliche Schreiben von Anwälten bekommen, mit denen Rechtsverletzungen durch die Nutzung von Filesharingsystemen angezeigt und Unterlassungserklärungen und Geldzahlungen gefordert werden.

Auch hier ist genau darauf zu achten, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt sein kann und wie man sinnvoll in der jeweiligen Situation handelt. Auch wenn man also mehrfach in der Situation sein sollte, dass man das Opfer im Falle einer Abmahnung geworden ist, so lassen Sie sich auf jeden Fall beraten und vertrauen Sie auf einen Anwalt, der gerade auch für diese Sachverhalte eine entsprechende Erfahrung besitzt.

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kurze Fristen auch in Abmahnung von SKW Schwarz

Freitag, 4. September 2009

Immer wieder zeigt sich, dasss die Abmahner gerne sehr kurze Fristen für die Reaktion auf ein Abmahnschreiben setzen. Gründe hierfür finden sich sicherlich auch in Überlegungen dazu, ob sich ein Abmahnopfer beraten lassen kann und möchte. Hat der Abmahnungsempfänger wenig Zeit zum Überlegen, so wird er selbstverständlich eher dazu neigen, die erhobenen Forderungen zu erfüllen. Dies gilt um so mehr, wenn – wie in einem uns aktuell zugetragenen Fall – die Abmahnung (hier der Kanzlei SKW Schwarz) am Mittwoch zugegangen ist und spätestens am darauf folgenden Montag eine Reaktion eingefordert wird.

Bitte lassen Sie sich aber auch durch kurze Fristsetzungen nicht dazu verleiten, selbst direkt auf die Abmahnung zu reagieren, ohne sich vorab anwaltlich beraten zu lassen!

Sie erreichen uns telefonisch unter

0511/47 39 06 01

oder via Email an:

kanzlei (at) recht-freundlich.de

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