Artikel-Schlagworte: „Reaktion“
Mittwoch, 25. Mai 2011
Die Universal Music GmbH verschickt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: The Fame – Lady Gaga
Schlagworte:1200, Beratung, Euro, Filesharing, Hilfe, Hochladen, modifizierte Unterlassungserklärung, Peer-to-peer, reagieren, Reaktion, runterladen, Schadensersatz, Tauschbörse, Torrent, Unterlassung, Vergleich, wie, Zahlung, Zugänglichmachen
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Mittwoch, 25. Mai 2011
Die Constantin Film Verleih GmbH verschickt auch aktuell im Monat Mai über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „ Wickie und die starken Männer“ (Film)
Schlagworte:956, Beratung, Euro, Filesharing, Hilfe, Hochladen, modifizierte Unterlassungserklärung, Peer-to-peer, reagieren, Reaktion, runterladen, Schadensersatz, Tauschbörse, Torrent, Unterlassung, Vergleich, wie, Zahlung, Zugänglichmachen
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Mittwoch, 25. Mai 2011
Herr Matthew Tasa verschickt über die Kanzlei Nümann + Lang Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Matthew Tasa
Abmahnende Kanzlei: Nümann + Lang Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: Listen (Komposition und Liedtext)
Schlagworte:-, Beratung, Euro, Filesharing, Hilfe, Hochladen, modifizierte Unterlassungserklärung, Peer-to-peer, reagieren, Reaktion, runterladen, Schadensersatz, Tauschbörse, Torrent, Unterlassung, Vergleich, wie, Zahlung, Zugänglichmachen
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Mittwoch, 25. Mai 2011
Die Triple X Entertainment Ltd. verschickt über die Kanzlei Marquort Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Triple X Entertainment Ltd.
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwaltkanzlei Philipp Marquort
Abgemahntes Werk: Hamburger Privatamateure Vol. 3 – Film
Schlagworte:750, Beratung, Euro, Filesharing, Hilfe, Hochladen, modifizierte Unterlassungserklärung, Peer-to-peer, reagieren, Reaktion, runterladen, Schadensersatz, Tauschbörse, Torrent, Unterlassung, Vergleich, wie, Zahlung, Zugänglichmachen
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Mittwoch, 25. Mai 2011
Die Universal Pictures International Germany GmbH mahnt über die Kanzlei A ׀ P ׀ W ab. In den Abmahnungen der Kanzlei A ׀ P ׀ W wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Pictures International Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: A ׀ P ׀ W Rechtsanwälte & Notar
Abgemahntes Werk: Der Plan – Film
Schlagworte:-, Beratung, Euro, Filesharing, Hilfe, Hochladen, modifizierte Unterlassungserklärung, Peer-to-peer, reagieren, Reaktion, runterladen, Schadensersatz, Tauschbörse, Torrent, Unterlassung, Vergleich, wie, Zahlung, Zugänglichmachen
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Mittwoch, 25. Mai 2011
Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt über die Kanzlei Waldorf Frommer ab.
In den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 EUR gefordert.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: IRON MAN 2 – Film
Schlagworte:956, Beratung, Euro, Filesharing, Film, Hilfe, Hochladen, modifizierte Unterlassungserklärung, Peer-to-peer, reagieren, Reaktion, runterladen, Schadensersatz, Tauschbörse, Torrent, Unterlassung, Vergleich, wie, Zahlung, Zugänglichmachen
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Freitag, 10. Dezember 2010
Es gilt weiterhin, dass Unterlassungserklärungen nicht ohne vorherige eingehende Prüfung der damit verbundenen Risken unterzeichnet werden sollten.
Hintergrund ist, dass auch Vertragsstrafen von den Berechtigten eingefordert werden.
Beispielhaft sei hier auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, vom 28.04.2010, zum Aktenzeichen 24 W 40/10 verweisen. In der Entscheidung ging es darum, dass trotz einer abgegebenen Unterlassungsverpflichtung eine Landkarte öffentlich zugänglich gemacht worden ist.
Das Gericht hat entschieden, dass es auch nicht darauf ankommt, ob das Zugänglichmachen aus Versehen erfolgte.
Bitte reagieren Sie daher nicht uninformiert auf eine Abmahnung.
Gerne stehen wir für eine erste allgemeine Information zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter der 0800 100 4104, oer per Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Reaktion, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Unterschrift, Verpflichtung, Vertragsstrafe, Zahlung
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Donnerstag, 14. Oktober 2010
Gegenstand urherrechtlicher Abmahnungen der Kanzlei Schutt Waetke waren verschiedene pornographische Filme der Firma Mick-Haig Productions, USA.
Darunter befand sich auch das Werk “Lolita und ihre Partygirls”.
Auch in diesen Schreiben haben sich Aufforderungen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ebenso befunden, wie auch das Angebot einer einvernehmlichen Erledigung der Sache, gegen Abgabe der Unterlassugserklärung und Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 926,80 Euro, womit sowohl Schadensersatzansprüche der Rechteinhberin, als auch Aufwendungsersatzansprüche aus der Beauftragung der Kanzlei Schutt Waetke erledigt sein sollten.
Informieren Sie sich, falls Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben sollten.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, Email: kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Information, Mick Haig Productions, Reaktion, Schreiben, Schutt Waetke, Unterlassung, Zahlung
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Donnerstag, 14. Oktober 2010
Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt mahnen für die Firma Cinema Management Group LLC. wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet ab. Die Abmahnung ist bezogen auf den Film
„The Collector“ und enthält neben der Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch ein Angebot, die Angelegenheit gegen eine zusätzlich pauschalierte Zahlung in Höhe von 1.000,- Euro zu erledigen.
Man sollte nicht direkt die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Jedenfalls sollte man sich über die Chancen und die Risiken verschiedener Reaktionsalternativen informieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-frenudlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Baumgarten Brandt, Brief, Cinema Management Group LLC, Hilfe, Information, Reaktion, Schreiben, Strae, The Collector, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Verpflichtung, Vertragsstrafe, Zahlug
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Donnerstag, 23. September 2010
Dass die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) aus Regensburg Abmahnungen versendet, ist bekannt. Zu den dortigen Mandanten zählt derzeit insoweit auch die Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich.
In den entsprechenden Abmahnungen wird der Adressat dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abuzgeben und darüber hinaus werden Zahlugsforderungen behauptet.
Die Erledigung der Zahlungsforderungen soll allerdings gegen eine pauschal mit 650,- Euro bezifferte Summe abgegolten werden können.
Wir raten davon ab, den scheinbar ansprechenden Vorschlag der Gegenseite ohne vorherige Information bezogen auf Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten anzunehmen.
Lassen Sie sich informieren:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Euro, Film, Hilfe, Höfen, Information, Koch Media, Reaktion, U+C, Unterlassung, Vengeance, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 2. September 2010
Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.
Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.
Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.
Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.
Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:einstweilige Verfügung, Frist, Gefahr, Information, kurz, mahnt ab, München, Reaktion, Rechtsanwälte, Risiko, Shutter Island, Tele München, Unterlassung, Vergleich, Waldorf Frommer, Zahlung
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Donnerstag, 12. August 2010
Immer wieder kommt es in der letzten Zeit vor, dass wir von Mandanten beauftragt werden, die nicht nur eine Abmahnung erhalten haben, sondern mehrfach wegen unterschiedlicher Verstöße (oder auch fälschlicherweise wegen nur eines einzelnen Verstoßes) abgemahnt werden. Besonder häufig trifft es die Konstellation, dass ein “Chartcontainer” oder ein sonstiger Sampler betroffen sein soll, auf dem mit mehreren Musikstücken entsprechend auch mehrere Rechteinhaber vertreten sind. Dabei sind die “Top 100″ oder die “Top 50″ ebenso Gegenstand, wie auch etwa “Bravo Hits”- oder andere aktuelle Sampler.
Zu beobachten ist, dass diejenigen, die eine Abmahnung erhalten, auch bis zu vier andere solcher Schreiben bekommen und jeweils mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und unterschiedlichen Geldforderungen (zumeist formuliert als “Vergleichsvorschlag” ) konfrontiert werden. Die geforderten Beträge variieren dabei von 290,- bis deutlich über 500,- Euro, soweit es um Musikstücke geht.
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, aus der sich ergibt, dass das angeblich rechtswidrig zugägnlich gemachte Werk Teil eines Samplers ist, so besteht die Gefahr, dass Sie auch weitere Abmahnungen erhalten. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass man sich schon in der ersten Reaktion richtig verhält. Eine solche “richtige” Reaktion ist der Erfahrung nach aber nur dann möglich, wenn man sich hinreichend über die Optionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert.
Gerade dan, wenn sich der Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist und ggf. die Vorwürfe nicht einmal nachvollziehen kann, ist es unserer Auffassung nach wichtig, sich so zu verhalten, dass auch für die abmahnende Seite nicht der Eindruck entsteht, dass der Anschlussinhaber den angeblichen Verstoß begangen hätte.
Für den Fall, dass eine Abmahnung berechtigt ist, ist immer zu prüfen, ob die erhobenen Unterlassungs- und Zahlungansprüche auch korrekt bemessen sind.
Gerne geben wir zunächst grundlegende bzw. allgemeine Informationen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Bravo Hits, Chancen, Chartcontainer, Merhfachabmahnungen, Musik, Reaktion, Risiko, Sampler, Singlecharts, TOP 100, Top 50, Unterlassung, Zahlung
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Dienstag, 10. August 2010
Es kommt immer häufiger vor, dass offensichtliche Fehler bei der Erstellung oder Versendung von Abmahnungen geschehen.
Aktuell sind wir in einer Sache beauftragt, in der von einer Kanzlei, ein und derselbe Verstoß, zweimal abgemahnt wird, obgleich bereits nach der ersten Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.
Hinzu kommt, dass die abmahnende Kanzlei der zweiten Abmahnung eine Vollmacht beigefügt hat, die von einem anderen Unternehmen unterzeichnet wurde, als jenes, welches in der Abmahnung als Rechteinhaber (und in der Vollmacht selbst) benannt worden ist.
Wir raten dringend dazu, sich eingehend mit den Reaktionsoptionen zu befassen, bevor man eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und/oder eine Zahlung an die abmahnende Seite leistet.
Gerne nehmen wir auch Ihre Informationen entgegen, wenn auch Ihnen Fehler in Abmahnungen auffallen, wie beispielsweise falsche Adressangaben o.ä.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0800 / 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Anschrift, Antwort, Beratung, Fehler in Abmahnungen, Hilfe, Namen, Reaktion, Rechteinhaber, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Montag, 19. Juli 2010
Die I-ON New Media GmbH wird im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen augenscheinlich durch die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin vertreten.
In einer uns vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Adressat soll den Film “Shamo” öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu haben.
Weiterhin wird die Erledigung der angeblich für die I-ON New Media GmbH bestehenden Zahlungsforderungen gegen Überweisung eines Betrages in Höhe von pauschal 850,- angeboten.
Aus unserer Sicht sollten die Adressaten einer solcher Abmahnung nicht die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere eingehende Information unterschreiben. Es ist mehr als sinnvoll, zunächst Sicherheit darüber zu erhalten, welche Optionen des weiteren Vorgehens man hat und welche Chancen und Risiken bestehen.
Gerne stellen wir Ihnen zunächst grundsätzliche Informationen zur Verfügung, die ggf. schon bei einer eigenen Beurteilung weiterhelfen können.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Email: kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609
Schlagworte:850, Abmahnung, Baumgarten Brandt, BaumgartenBrandt, Euro, Hilfe, I-ON New Media, Information, Reaktion, Rechtsanwalt, Shamo, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 4. Juni 2010
Aktuell werden wieder durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezogen auf das Filmwerk “Space Of The Living Dead” an zum Teil ahnungslose Anschlussinhaber verschickt.
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-mig-film-gmbh-space-of-the-living-dead
Aollten auch Sie Adressat eines solchen Schreibens geworden sein, so informieren Sie sich bitte unbedingt VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite hinsichtlich der Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens.
Sie erreichen uns wie folgt:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:850 Euro, Abmahnung, Baumgarten Brandt, Beratung, Reaktion, Space of the living dead, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 1. Oktober 2009
Immer wieder kommt es leider in der letzten Zeit vor, dass uns Mandanten erneut beauftragen, weil sie neuerliche Schreiben von Anwälten bekommen, mit denen Rechtsverletzungen durch die Nutzung von Filesharingsystemen angezeigt und Unterlassungserklärungen und Geldzahlungen gefordert werden.
Auch hier ist genau darauf zu achten, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt sein kann und wie man sinnvoll in der jeweiligen Situation handelt. Auch wenn man also mehrfach in der Situation sein sollte, dass man das Opfer im Falle einer Abmahnung geworden ist, so lassen Sie sich auf jeden Fall beraten und vertrauen Sie auf einen Anwalt, der gerade auch für diese Sachverhalte eine entsprechende Erfahrung besitzt.
Schlagworte:Abmahnung, Beratung, mehrfach, neu, Reaktion, Unterlassung, Urheberrechtsverletzung, Zahlung
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Freitag, 4. September 2009
Immer wieder zeigt sich, dasss die Abmahner gerne sehr kurze Fristen für die Reaktion auf ein Abmahnschreiben setzen. Gründe hierfür finden sich sicherlich auch in Überlegungen dazu, ob sich ein Abmahnopfer beraten lassen kann und möchte. Hat der Abmahnungsempfänger wenig Zeit zum Überlegen, so wird er selbstverständlich eher dazu neigen, die erhobenen Forderungen zu erfüllen. Dies gilt um so mehr, wenn – wie in einem uns aktuell zugetragenen Fall – die Abmahnung (hier der Kanzlei SKW Schwarz) am Mittwoch zugegangen ist und spätestens am darauf folgenden Montag eine Reaktion eingefordert wird.
Bitte lassen Sie sich aber auch durch kurze Fristsetzungen nicht dazu verleiten, selbst direkt auf die Abmahnung zu reagieren, ohne sich vorab anwaltlich beraten zu lassen!
Sie erreichen uns telefonisch unter
0511/47 39 06 01
oder via Email an:
kanzlei (at) recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Frist, reagieren, Reaktion, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Zeitdruck
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