Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg versendet weiterhin im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen. Gegenstand ist aktuell auch das Werk “Eleven” der Künstlergruppe Reamonn.
Nach dem Vorwurf der unzulässigen Nutzung des Werkes im Rahmen von Tauschbörsen im Internet werden Zahlungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht.
Wie bereits in den meisten bisherigen Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, wird angeboten, die Ansprüche insgesamt gegen eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro sowie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erledigen.
Wir raten auch in diesem Fall davon ab, die mit übersandte Unterlassungserklärung und den ebenfalls mit übersandten Vergleich zu unterschreiben.
Informieren Sie sich zun ächst zu den weiteren Chancen und Risiken einer Reaktion!
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de