Artikel-Schlagworte: „Rasch Rechtsanwälte“

“Eleven” von Reamonn, Rasch mahnt ab

Montag, 4. Oktober 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg versendet weiterhin im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen. Gegenstand ist aktuell auch das Werk “Eleven” der Künstlergruppe Reamonn.

Nach dem Vorwurf der unzulässigen Nutzung des Werkes im Rahmen von Tauschbörsen im Internet werden Zahlungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

Wie bereits in den meisten bisherigen Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, wird angeboten, die Ansprüche insgesamt gegen eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro sowie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erledigen.

Wir raten auch in diesem Fall davon ab, die mit übersandte Unterlassungserklärung und den ebenfalls mit übersandten Vergleich zu unterschreiben.

Informieren Sie sich zun ächst zu den weiteren Chancen und Risiken einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Rasch, Universal Music GmbH wg. Schall und Wahn der Gruppe Tocotronic

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.

Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.

Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.

Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.

Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH

Freitag, 13. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht bzw. gegen Leistungsschutzrechte betreffend des Werkes “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga ab.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/weiterhin-lady-gaga-the-fame-durch-rasch-rechtsanwaelte

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“The Fame” – Lady Gaga

Mittwoch, 27. Januar 2010

Bereits seit mehreren Monaten wird das oben angeführte Werk immer wieder Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen, die im Auftrage der Universal Music GmbH, Berlin, durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgebracht werden.

Weiterhin wird zur Erledigung der aus dem behaupteten Verstoß angeblich resultierenden Forderungen eine Zahlung in Höhe vo 1.200,- Euro gefordert, mit der, neben der auch abzugebenden Unterlassungserklärung, alle Ansprüche der abmahnenden Partei erledigt werden könnten.

Bevor Sie entscheiden, wie Sie auf die Abmahnung reagieren, sollten Sie sich genau über die Reaktionsmöglichkeiten und deren Folgen informieren.

Gerne beraten wir Sie:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax 0511/ 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Sportfreunde Stiller – MTV Unplugged in New York

Montag, 11. Januar 2010

Das Doppel- CD- Album mit dem Titel “MTV Unplugged in New York”, der Künstlergruppe Sportfreunde Stiller, ist Gegenstand einer weiteren hier vorgelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ausgebracht wurde.

Der Verstoß gegen die desbezüglichen Rechte der Universal Music GmbH soll sich am 23.10.2009 unter Verwendung eines Filesharingprogramms ereignet haben.

Gefordert wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,- Euro.

Auffällig ist, dass für die Übersendung der Unterlassungserklärung an die Abmahner eine Frist von nur einer Woche ab dem Tag der Erstellung des Abmahnschreibens eingeräumt wird. Es ist fraglich, ob eine solche Frist als angemessen angesehen werden kann, gerade wenn man unter anderem auch von verlängerten Postlaufzeiten aufgrund von schwierigen Wetterbedingungen ausgeht.

Es kann nicht dazu geraten werden, ohne eingehende Information oder Beratung die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder die geforderte Summe zu bezahlen.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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