Artikel-Schlagworte: „Rasch“
Freitag, 22. Oktober 2010
Die Universal Music GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 € Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch
Abgemahntes Werk: „What Lies Beneath von Tarja“
Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.
Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.
Schlagworte:1200, Abmahnung, Euro, Hamburg, Hilfe, Information, Rasch, Unterlassugserklärung, Unterlassung, Zahlung
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Freitag, 3. September 2010
Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:
Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.
hoher Druck lastet auf Abgemahnten
Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.
Erreichbarkeit rund um die Uhr
…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.
Während der Bürozeit gerne auch telefonisch
Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):
Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)
Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de
Feil Rechtsanwälte, Hannover
Schlagworte:Abmahnung, Anfrage, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, CSR, Email, erhalten, Ersteinschätzung, FeilRechtsanwälte, Hannover, Hilfe, Information, Negele, Nümann und Lang, Rasch, Schutt Waetke, Tel, U+C, Urheberrecht, Was tun
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Montag, 9. August 2010
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Alors On Danse” des Künstlers Stromae ab.
Es soll das entsprechende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sein, obgleich nicht die dazu notwendigen Rechte vorgelegen hätten.
In der Konsequenz sollen der Rechteinhaberin Universal Music GmbH Ansprüche auf Unterlassung und andere “Ersatzansprüche” zustehen, die allerdings durch Zahlung in Höhe von insgesamt 500,- Euro erledigt werden könnten.
Beachtlich ist, dass sich die bisher von Seiten der abmahnenden Kanzlei Rasch geforderten Beträge in sehr vielen hier bekannten Fällen auf mindestens 1.200,- Euro belaufen. Augenscheinlich wird zwischen den einzelnen Musikstücken oder auch hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Werke insgesamt differenziert. Zumindest dieser Ansatz ist nach hiesiger Ansicht auch angemessen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Kanzlei Rasch dazu übergeht, nunmehr tatsächlich nicht mehr nur umfangreichere Werke – wie ganze Alben oder eine Mehrzahl von einzelnen Titeln – als Gegenstand der Abmahnungen heranzuziehen.
Trotz des Umstands, dass die Forderung der Kanzlei Rasch nicht mehr “so hoch” scheint, ist davon abzuraten, ohgne weitere Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben und den Vergleichsbetrag zu bezahlen.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 060 1, Fax, 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:500, Abmahnung, Alors on danse, Brief, Erledigung, Euro, Hamburg, Rasch, Stromae, Universal Music GmbH, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 5. Februar 2010
Das Musikwerk “Humanoid” der Gruppe “Tokio Hotel” soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.
Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten UNterlassungserklärung.
Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.
Wir beraten Sie gern: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:1.200, 1200, Abmahnung, Euro, Humanoid, Rasch, Tokio Hotel, Universal Music GmbH, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Urheberrechtsverletzung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 28. Januar 2010
Wie auch bereits hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/invaders-must-die berichtet, werden Abmahnungen bezüglich des Titels “Invaders must die” der Gruppe “The Prodigy”, im Namen der Universal GmbH, durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen.
Diese Abmahnungen, die bereits im Oktober der vergangenen Jahres aufgefallen sind, sind auch weiterhin aktuell. Es hat sich auch nichts daran geändert, dass ein pauschaler Betrag in Höhe von 1.200 Euro gefordert wird, mit dessen Zahlung, neben der Abgabe der Unterlassungserklärung, die Angelegenheit beendet werden könnte.
Man sollte sich aber auch nach wie vor zunächst darüber informieren, welche Folgen die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung haben kann, bevor man diese an die Gegenseite übersendet.
Schlagworte:1.200, 1200, 5.001 Euro, 5001, Abmahnung, Euro, Invaders must die, Rasch, The Prodigy, Unterlassung, Zahlung
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Donnerstag, 14. Januar 2010
Aus Beratungen haben wir erfahren, dass die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegenRechte an dem Werk “Die Liebe bleibt”, des Interpreten Semino Rossi abmahnt.
Gefordert wird von dem Abgmeahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 1.200 Euro.
Wir können nicht dazu raten, ohne vorherige eingehende Information eine Unterlassungserklärung abzugeben oder eine Zahlung vorzunehmen.
Gerne beraten wir Sie hierzu:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, Fax: 0511/ 47 39 06 09, Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:1.200, 1200, Die Liebe bleibt, Rasch, Semino Rossi, Unterlassung, Zahlung
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Mittwoch, 13. Januar 2010
Wie bereits mehrfach berichtet, werden bzw. wurden angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Schöne neue Welt” der Interpreten Culcha Candela abgemahnt.
Zum einen findet sich dieser Titel in Abmahnungen, die die Kanzlei Nümann und Lang für Herrn David Vogt ausgebracht hat. Zum anderen wird aber auch das Album mit diesem Titel durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH zum Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.
Naheliegend ist, dass hier die Gefahr besteht, dass ein Adressat wegen eines urheberrechtlich geschützten Werkes mehrfach abgemahnt wird. Diese Gefahr besteht aus unserer Sicht um so mehr, als dass die Abmahner die entsprechenden personenbezogenen Daten derjenigen Personen, die eine Unterlassungserklärung abgeben, regelmäßig nicht ohne Weiteres weitergeben und mit anderen Rechteinhabern und/oder Kanzleien abgleichen dürfen.
Aus unserer Sicht ist die Folge dieser Umstände, dass also mehrere Personen eine Abmahnung wegen eines Verstoßes aussprechen können, in der Folge noch nicht geklärt. Wir werden selbstverständlich weiterhin hierüber berichten, sofern neue Informationen vorliegen.
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? –> Lassen Sie sich beraten!
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 /47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, Culcha Candela, David Vogt, Musik, Nümann und Lang, Rasch, Schöne neue Welt, Unterlassung, Urheberrecht, Zahlung
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Freitag, 8. Januar 2010
Auch aktuell sind wiederum Abmahnungen unterwegs, die das Werk Reamonn der Künstlergruppe Reamonn betreffen.
Wie bereits hier http://www.die-abmahnung.de/wordpress/reamonn-reamonn berichtet, wird durch die Kanzlei Rasch, im Auftrage der Universal Music GmbH, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,- Euro.
Wir raten dazu, sich vor einer Reaktion in jedem Fall eingehend zu informieren.
Gerne geben wir Ihnen erste Hinweise zu Chancen und Risiken und beraten Sie auf Wunsch auch weitergehend:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Schlagworte:1.200, 1200, Euro, Hamburg, Musik, Rasch, Reamonn, Universal Music GmbH, Unterlassungserklärung
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Donnerstag, 7. Januar 2010
Wie bereits berichtet, mahnt derzeit offenbar die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erneut in mehreren Fällen ab.
Unter anderem liegt hier auch eine Abmahnung vor, die das Werk “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga bzw. eine angbeliche Rechtsverletzung an demselben betrifft.
Auch hier wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1200,- Euro neben der Abgabe der Unterlassungserklärung gefordert.
Bitte reagieren Sie nicht ohne vorherige Information über die Chancen und Risiken auf eine solche Abmahnung.
Wir beraten Sie gern:
Feil Rechtsanwälte
Tel: 0511 / 47 39 06 01
Fax: 0511 / 47 39 06 09
Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Schlagworte:1200, Abmahnung, Lady Gaga, Rasch, The Fame, Unterlassungserklärung
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Donnerstag, 7. Januar 2010
Das Werk “Vom selben Stern”, der Künstlergruppe “Ich + Ich” ist Gegenstand auch weiterer aktueller Abmahnungen, die für die Universal Music GmbH durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgebracht werden.
So wurde uns eine weitere solche Abmahnung vorgelegt, in der erneut die Unterlassung der Rechtsverletzung, bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,- Euro verlangt wird.
Auf vier Seiten wird zum Verstoß und zu einer potenziellen weitergehenden Inanspruchnahme des Abgemahnten ausgeführt und angehängt sind zum einen die vorgefertigte Unterlassungserklärung und ein Formular zum Vergleich.
Wenn man diese beiden “Formulare” so unterschreibt, gibt es wohl keine Möglichkeit mehr, die Kosten, wie sie in der Abmahnung eingefordert werden, nicht zu begleichen.
Es gilt daher: Lassen Sie sich auf jeden Fall vor einer Reaktion über Ihre Möglichkeiten beraten.
Sie erreichen uns am besten telefonisch (0511 / 47 39 06 01) oder per Email (Kanzlei@recht-freundlich.de).
Schlagworte:1.200 euro, 1200, Abmahnung, Hamburg, Ich + Ich, Rasch, Unterlassungserklärung, Vergleich, vom selben Stern
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Mittwoch, 6. Januar 2010
In den vergangenen Tagen erreichten uns vermehrt Nachfragen zu Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.
Wie es scheint, werden von dort aus aktuell angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht hinsichtlich von Werken der Universal Music GmbH abgemahnt. Unter anderem handelt es sich dabei um Stücke der Gruppe “Sportfreunde Stiller”.
Bitte lassen Sie sich in jedem Fall beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren.
Sie erreichen uns wie folgt:
Feil Rechtsanwälte
Tel 0511/ 47 39 06 01
Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Schlagworte:1200, Abmahnung, Beratung, Hilfe, Rasch, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Dienstag, 8. Dezember 2009
Das Album Reamonn der gleichnamigen Gruppe ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg für die Universal Music GmbH ausgesprochen wurde.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, die Datei mit dem benannten Inhalt im Rahmen der Verwendung in einer “Tauschbörse” (hier konkret in BitTorrent) öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
In Folge wird von dem Abgemahnten verlangt, eine stafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 1.200,- Euro zu bezahlen.
Unterschreiben Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung!
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie zum möglichen Vorgehen:
Feil Rechtsanwälte
Tel.: 0511 -47 39 06 01
Fax: 0511- 47 39 06 09
Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:1200, Abmahnung, Euro, Rasch, Reamonn, Sony Music GmbH, Unterlassungserklärung, Zahlung
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Mittwoch, 2. Dezember 2009
… von Jan Delay, ist Gegenstand einer hier aktuell vorgelegten Abmahnung, die für die Universal Music GmbH durch die Kanzlei Rasch ausgesprochen wurde.
Es geht dabei um das gesamte Album, welches Gegenstand einer Rechtsverletzung geworden sein soll.
Neben der Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft und Ersatz von Schäden wird auch ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, nach dem gegen eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro die Sache erledigt werden könnte.
Zum Abschluss des Vergleichs sollte danach die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, ebenso wie die mit der Bezeichnung “Vergleich” überchriebene Vereinbarung, mit der sich der Abgemahnte jedoch zumindest selbst in die Position des Störers versetzt.
Wir raten dringend dazu, sich vor einer Unterschrift unter einen solchen vorformulierten Vergleichsvorschlag anwaltlich beraten zu lassen, um die ohnehin unschöne Situation nicht noch riskanter werden zu lassen.
Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01
oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Schlagworte:1200, Abmahnung, Album, Filesharing, Herunterladen, Jan Delay, Musik, Rasch, Tauschbörse, Unterlassung, Wir Kinder vom Bahnhof Soul, Zahlung
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Dienstag, 27. Oktober 2009
Das Musikwerk mit dem Titel “Invaders must die”, der Gruppe The Prodigy, ist Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Rasch aus Hamburg.
Vertreten wird ausweislich der vorliegenden Abmahnung die Universal Music GmbH, Berlin, die demnach Inhaberin von Leistungsschutzrechten an dem oben genannten Titel ist.
Für die angebliche Verletzungshandlung des “zum Herunterladen verfügbar machens” soll der Adressat der Abmahnung 1.200,- Euro bezahlen und selbstverständlich auch die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, die unter anderem den “zu entschärfenden Inhalt” hat, dass man im Falle einer Zuwiderhandlung einen Betrag in Höhe von 5.001,- Euro zu zahlen hat.
Über die Möglichkeiten der Beschränkung Ihrer Belastungen und Ihres Risikos in diesem Zusammenhang, beraten wir Sie gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite dieses Blogs oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Schlagworte:1200 Euro, Abmahnung, Album, Invaders must die, Rasch, The Prodigy, Universal Music GmbH, Unterlassung
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Mittwoch, 21. Oktober 2009
… ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte.
Das Album der Künstlerin soll unerlaubt zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein und nun fordern die Vertreter der Abmahnerin, in diesem Fall neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro als Vergleichsbetrag.
Schlagworte:Abmahnung, Lady Gaga, Musik, Rasch, Unterlassung, Urheberrecht, Zahlung
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Dienstag, 15. September 2009
Unter anderem der Anwalt Clemens Rasch, der sich unter anderem als Vertreter der Musikindustrie einen Namen gemacht hat, ist als Zeuge in einem Streitverfahren vor dem Landgericht Köln benannt worden. Es wird eine Aussage zu der Frage erwartet, ob die Musikindustrie tatsächlich mit Gebühren nach dem RVG belastet wurde, für die gesamten durch die Kanzlei Rasch ausgesprochenen Abmahnungen.
Neben dem Rechtsanwalt werden unter anderem auch zwei seiner Mitarbeiter und der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, Stefan Michalk, benannt.
Es wird insbesondere die spannende Frage zu klären sein, ob die in den Abmahnungen behaupteten Schäden tatsächlich in der jeweils angegebenen Höhe entstanden sind, durch die Berechnung der Gebühren gegenüber den vertretenen Rechteinhabern.
Schlagworte:Abmahnung, Beweisbeschluss, Gebühren, Kosten, LG Köln, Musikindustrie, Rasch, Rechtsanwalt, Schadensersatz, Verfahren, Zeuge
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Dienstag, 18. August 2009
Eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Warner Music Group Germany Holding wurde uns vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung sind Rechte an dem Musikalbum “Stadtaffe” von Peter Fox.
Interessant an dieser Abmahnung ist, dass die Vereinbarung der Unterlassungserklärung getrennt von der Vergleichsvereinbarung zur Kostentragung geschlossen werden soll. Es liegen der Abmahnung hierzu zwei Vordrucke bei.
Weiterhin fällt auf, dass der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Käln in Kopie beigefügt wurde, bei dem jedoch die Daten unleserlich gemacht sind. Dies betrifft auch das Datum des Beschlusses und das Datum des gestellten Antrages der Rechteinhaber. Ein Grund für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich…
Letztlich wird hier ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 Euro eingefordert, mit dessen Zahlung die Sache erledigt sein sollte.
Zwar wird vorliegend nicht mehr gänzlich pauschalisiert, jedoch ist nach unserer Auffassung noch immer nicht hinreichend substanziiert dargelegt, wie sich die im Übrigen in dem Schreiben behaupteten Kosten tatsächlich zusammensetzen sollen. Auch die Frage, ob tatsächlich ein “gewerbliches Ausmaß” in der Rechtsverletzung zu sehen wäre, ist noch nicht hinreichend beantwortet.
Schlagworte:Abmahnung, Filesharing, Musikalbum, peer-, Peer-to-peer, Peter Fox, Rasch, Stadtaffe, Unterlassungserklärung, Urheberrecht
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Dienstag, 11. August 2009
Die Tonträgerhersteller edel records entertainment GmbH, edel media & entertaiment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH wurden vor nicht all zu langer Zeit von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten.
Aus dieser Zeit liegt uns eine Abmahnung vor, die deshalb im Vergleich zu den aktuell versandten Schreiben als bemerkenswert gelten kann, weil damals noch “ganze Festplatten” abgemahnt wurden.
Im konkreten Fall hatte der Abgemahnte angeblich 1123 Audiodateien über edonkey öffentlich zugägnlich gemacht und sollte als pauschalen Schadensersatzbetrag 3.500,- bezahlen und selbstverständlich auch eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben.
Interessanter Weise wird in der zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung nicht mehr der danach zu zahlende Betrag im Klartext genannt, sondern vielmehr nur auf das Vergleichsangebot aus der Abmahnung verwiesen. Sollte der Unterzeichnende nicht noch einmal auf die Höhe der Summe aufmerksam werden oder sollten dadurch “Übertragungsfehler” zwischen der Abmahnung und der Unterlassungserklärung vermieden werden..?
Schlagworte:Abmahnung, edonkey, EMI, Filesharing, Musik, Rasch, Sony BMG, Universal Music, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Warner Music
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