Artikel-Schlagworte: „Rapsoul“

Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner – Tanz in die Nacht – Rapsoul

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt derzeit wiederum im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Gegenstand der entsprechenden Schreiben ist die angebliche unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Aus diesem rechtswidrigen Verhalten der Abgemahnten sollen sich Ansprüche der DigiProtect ergeben, die entsprechende Rechte zu haben behauptet.

Die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ebenso wie die Ansprüche auf Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz, sollen nach der Abmahnung dadurch erledigt werden können, dass der Abgemahnte tatsächlich die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und einen Betrag in Höhe von € 290,00 bezahlt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung der abmahnenden Seite zu unterzeichnen.

Informieren Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Seite über Reaktionsmöglichkeiten sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Rapsoul – Tanz in die Nacht

Donnerstag, 25. März 2010

Der auf dem Album “Irgendwann” befindliche Titel “Tanz in die Nacht” von “Rapsoul” ist Gegenstand von Abmahnungen, die durch die Kanzlei Denecke und von Haxthausen im Auftrag der DigiProtect ausgesprochen werden.

Gefordert wird damit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wie auch die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 480,- Euro, womit die Sache erledigt werden könnte.

Es ist darauf zu achten, dass die Unterschrift unter der vorformulierten Unterlassungserklärung unter anderem die Zahlugsverpflichtung in Höhe der 480,- Euro erst entstehen lässt. Ob tatsächlich Schadens- und Aufwendungsersatzforderungen bestehen, ist fraglich und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Aus diesem Grund sollte auch nicht vorschnell eine Reaktion gegenüber der abmahnenden Seite erfolgen, ohne sich zuvor eingehend informiert zu haben.

Gerne stehen wir für individuelle Beratungen zur Verfügung:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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