Der Film “Party – Sekt und Rudelbumsen 42″ aus dem Hause Purzel-Video GmbH ist Gegenstand aktueller Abmahnungen der Kanzlei U+C.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de
Der Film “Party – Sekt und Rudelbumsen 42″ aus dem Hause Purzel-Video GmbH ist Gegenstand aktueller Abmahnungen der Kanzlei U+C.
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In neuerlichen Abmahnfällen, die auf Schreiben der KanzleiC-S-R aus Ettlingen basieren, die für die Purzel Video GmbH tätig ist, wird unter anderem vorgetragen, dass in einingen Fällen die Daten des Abgemahnten im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und der anschließenden Akteneinsicht erlangt worden seien. In anderen Fällen habe man Kentnnis von dem Namen und der Anschhrift des Abgemahnten aufgrund eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens erhalten.
Es stellt sich schon die Frage, wie der Abgemahnte nun wissen soll, woher der Abmahner eigentlich die Daten erlangt haben möchte, wenn dieser es selbst nicht zu wissen scheint…
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/100 41 04, boenig@recht-freundlich.de
Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung ist das Filmwerk “Masturbation Nr. 20″, welches ausweislich der Abmahnung aus dem Hause “Purzel-Video GmbH” stammt.
Der Adressat der Abmahnung wird damit aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der entsprechenden Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte sodann auch zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.298,- Euro, womit alle weiteren Ansprüche abgegolten sein sollen.
Wir können nicht dazu raten, die Unterlassungserklärung ohne vorherige eingehende Information oder Beratung zu unterschreiben.
Zunächst sollten Sie sich über die Chancen und Risiken einer Reaktion informieren.
Wie bereits beschrieben, fällt auf, dass in der letzten Zeit immer wieder solche Abmahnungen ausgesprochen werden, die Verletzungshandlungen an mehreren Werken zum Gegenstand haben.
Hierzu passend wurde uns eine neue Abmahnung vorgelegt, mit der dem Adressaten das öffentliche Zugänglichmachen der Filmwerke “Masturbation 2″ und “Masturbation 3″ vorgeworfen wird.
Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei CSR für den Rechteinhaber Purzel-Video GmbH auch die Zahlung eines Vergleichbsetrages in Höhe von 1.300,- Euro.
Erst Recht nach der neueren Entscheidung hinsichtlich des Erlasses einer einstweiligen Verfürung kann nur immer wieder dazu geraten werden, sich VOR einer Reaktion gegenüber den Abmahnern beraten zu lassen.
Gerne stehen wir zur Beantwortung offener Fragen zur Verfügung.
Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01 oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei C-S-R aus Ettlingen vor. Die Kanzlei mahnt für die Firma Gedast GmbH ab. Es geht um Filme der Herstellerfirma Purzel Video GmbH
Wichtige Hinweise zur Abwehr von Abmahnungen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/eine-urheberrechtsabmahnung-ist-keine-bagatelle