Artikel-Schlagworte: „Purzel“

Dicke Lippen – kleine Löcher Nr. 13

Mittwoch, 20. Januar 2010

Ein Filmwerk mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei C-S-R derzeit für die Purzel- Video GmbH ausbringt.

Das pornographische Filmerk soll durch unseren Mandanten öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Die abmahnende Partei fordert die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,- Euro und daneben auch die Abgabe der Unterlassungserklärung, die in der vorfomulierten Version auch die Verpflichtung zur Zahlug enthält.

Wir raten davon ab, unüberlegt und ohne weitere Information die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Gerne beraten wir Sie über die tatsächlichen und rechtlichen Hnitergründe in dieser Sache und stehen auch zur Vertretung zur Verfügung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Abmahnung bzgl. “Masturbation Hart 4″ der Purzel Video GmbH

Donnerstag, 7. Januar 2010

Das Filmwerk mit dem Titel “Masturbation Hart 4″ ist Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung, die durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg für die Firma Purzel- Video GmbH ausgebracht wurde.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch die Zahlug eines Betrages in Höhe von 495,- Euro gefordert, um die Sache auf dem Vergleichswege zu erledigen.

Wir raten dazu, sich jedenfalls vor einer Reaktion auf solche Schreiben, die jedenfalls erfolgen sollte, genau darüber zu informieren, welche Chancen und Risiken mit welcher Art der Reaktion verbunden sein können.

Wir beraten Sie gern:

Feil Rechtsanwälte, Tel: 0511 /47 39 06 01, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Purzel- Video: Wiesnmuschis Sperma Nr. 2

Montag, 4. Januar 2010

In einer uns vorgelegten Abmahnung geht es um das Filmwerk mit dem Titel “Wiesnmuschis Sperma Nr. 2″,  an welchem die Firma Purzel- Video GmbH die zur Abmahnung berechtigenden Rechte halten soll.

Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Auffenberg ausgesprochen und beinhaltet neben der Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch das “Angebot” eines Vergleiches gegen eine Zahlung in Höhe von 495,- Euro, wobei ein Betrag in Höhe von 395,- Euro als Schadensersatzsume und ein Betrag in Höhe von 100,- Euro als “reduzierter Satz” für die Anwaltskosten ausgewiesen ist.

Es kann nicht empfohlen werden, die Unterlassungserklärung, die dieser Abmahnung im Entwurf beigefügt war, ohne weiteres zu unterzeichnen. Hiermit würde man sich auch direkt zur Zahlung des entsprechenden “Vergleichsbetrages” verpflichten bzw. auch ggf. weitere Ansprüche anerkennen.

Lassen Sie sich beraten!

Sie erreichen uns wie folgt:

Feil Rechtsanwälte

Tel 0511 /47 39 06 01

Fax 0511 /47 39 06 09

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Eine Person, eine Datei, zwei Abmahnungen, innerhalb kürzester Zeit…

Dienstag, 13. Oktober 2009

So haben wir es kürzlich erlebt…

Zumindest muss man wohl – trotz des Umstandes, dass hier augenscheinlich fehlerhafte Schreibweisen und fehlerhafte Zuordnungen von Personen zu Internetanschlüssen stattgefunden haben – davon ausgehen, dass auch eine Person zweimal innerhalb von ein paar Tagen einen Urheberrechtsverstoß begangen haben soll. Dass man allerdings eine weitere Abmahnung vor Ablauf der gesetzten Frist verschickt, hierfür auch noch Kosten einfordert, obgleich die abgemahnte Person noch nicht einmal die Möglickeit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, sieht jedenfalls und vorsichtig formuliert “etwas merkwürdig” aus.

Dass die abmahnende Kanzlei Schulenberg & Schenk hier scheinbar einen (erheblichen) Fehler aus Versehen begangen hat, wird einfach mal unterstellt. Alles andere wäre noch weniger schön.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fehler “wieder gut gemacht” werden kann und wird.

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wieder Schulenberg & Schenk für Purzel

Montag, 12. Oktober 2009

Wieder einmal kommen Abmahnungen auf den Tisch, bei denen man sich die Frage stellt, wie diese erstellt bzw. bearbeitet wurden.

Neben falsch geschriebenen Namen scheint es auf der Abmahnerseite auch gelegentlich Schwierigkeiten bei der Verwertung von Anschlussinhaber- Informationen zu geben… Wer nun eigentlich abgemahnt werden sollte, woher die (falschen) Daten stammen und wie man sich erklärt, dass Verstoßzeitpunkte berücksichtigt werden, in denen der Anschluss nachweislich nicht genutzt wurde, wird nun zunächst zu eruieren sein.

Auch wie hier die Smaragd Service AG gearbeitet hat, wäre einmal mehr interessant zu erfahren.

Schnell dabei ist man aber auf Abmahnerseite damit, über 1200,- Euro für jeden der beiden behaupteten Verstöße zu fordern, neben der Abgabe der Unterlassungserklärung…

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Purzel “Ich bin jung und brauche das Geld 13″

Freitag, 18. September 2009

Für die Abmahnung eines Verstoßes gegen Urheberrechte an demFilmwerk “Ich bin jung und brauche das Geld 13″, welches von der Firma Purzel-Video GmbH, Veilsdorf, produziert wird, wurde ein Mandant abgemahnt. Der Abmahner beanspruchte zum Einen die Unterlassung, zum Anderen aber auch die Zahlung einer Vergütung in Höhe von insgesamt 1.005,40 Euro, auf Basis eines Gegenstandswertes in Höhe von 30.000,- Euro.

Ob der Gegenstandswert angemessen ist, ist fraglich.

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Ich bin jung und brauche das Geld und die Smaragd Service AG

Freitag, 18. September 2009

Unter dem oben genannten Titel hat angebilch die Purzel Video GmbH eine Filmwerk veröffentlicht. Die Rechte an diesem Filmwerk werden durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk geltend gemacht.

Wegen der angeblichen Verbreitung bzw. Verfügbarmachung im Internet hat ein Mandant eine Abmahnung erhalten.

Daraus geht hervor, dass die Firma Smaragd Service AG die IP Adresse und andere Details des Verstoßes festgestellt und beweissicher dokumentiert haben soll.

Sucht man einmal im Internet nach dem Namen dieses “Rechercheunternehmens”, so wird man in der Schweiz fündig, bei einem Unternehmen, dessen eingetragener Zweck wie folgt benannt ist: “Verkauf von Handelswaren sowie Betreuung von Kunden”. Zudem kann sich das Uternehmen unter anderem an anderen Unternehmungen beteiligen.

Nach einem “Rechercheunternehmen” klingt dies zwar nicht, aber anscheinend kann man auch damit Geld verdienen…

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Abmahnungen purzeln ein…

Donnerstag, 17. September 2009

Mehrfachabmahnungen sind inzwischen durchaus keine Seltenheit mehr.

Wer also einmal ein solches Schreiben in seinem Briefkasten gefunden hat, der muss leider damit rechnen, dass noch einmal Forderungen gegen ihn erhoben werden.

Dies entspricht inzwischen den Erfahrungen, die wir in den tagtäglich zu bearbeitenden Abmahnfällen sammeln. Erfahrung sollte man in diesem Bereich mitbringen, wenn man sich mit den Abmahnern auseinandersetzt. Neben den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und den Diskussionen in der Fachwelt ist auch ein Fingerspitzengefühl in Bezug auf die technischen Seiten der behaupteten Verletzungshandlungen nicht zu unterschätzen, da auch hiermit oftmals Argumente gegen die behaupteten Verpflichtungen vorgebracht werden können.

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Abmahnung C-S-R

Mittwoch, 24. Juni 2009

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei C-S-R aus Ettlingen vor. Die Kanzlei mahnt für die Firma Gedast GmbH ab. Es geht um Filme der Herstellerfirma Purzel Video GmbH

Wichtige Hinweise zur Abwehr von Abmahnungen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/eine-urheberrechtsabmahnung-ist-keine-bagatelle

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