Zu der Frage der Belehrungspfilchten bei eBay- Angeboten hat sich das Landgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 08.10.2010, zum Aktenzeichen 2-03 O 310/10 geäußert.
Konkret ging es darum, dass der wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommene Unternehmer keine eigens durch ihn formulierte Belehrung hinsichtlich der Möglichkeiten der Prüfung und der Korrektur der durch den Verbraucher eingegebenen Daten in seinen eBay – Angebote vorgehalten hatte.
In bereits in der Vergangenheit vor verschiedenen Gerichten getroffenen Entscheidungen ist eine solche Situation klar als Wettbwerbsverstoß eingeordnet worden.
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied im konkreten Fall anders.
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