Artikel-Schlagworte: „Prüfung“

Urteil zu Informationspflichten bei eBay, LG Frankfurt/Main, v. 08.10.2010

Dienstag, 12. Oktober 2010

Zu der Frage der Belehrungspfilchten bei eBay- Angeboten hat sich das Landgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 08.10.2010, zum Aktenzeichen 2-03 O 310/10 geäußert.

Konkret ging es darum, dass der wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommene Unternehmer keine eigens durch ihn formulierte Belehrung hinsichtlich der Möglichkeiten der Prüfung und der Korrektur der durch den Verbraucher eingegebenen Daten in seinen eBay – Angebote vorgehalten hatte.

In bereits in der Vergangenheit vor verschiedenen Gerichten getroffenen Entscheidungen ist eine solche Situation klar als Wettbwerbsverstoß eingeordnet worden.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied im konkreten Fall anders.

Details lesen Sie hier.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

Share

Just Cause 2, rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH

Mittwoch, 11. August 2010

Weiterhin mahnt die Kanzlei rka Rechtsanwälte angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Just Cause 2″ ab, an welchem die Fa. Eidos Interactive der Koch Media GmbH die hierzu erforderlichen Rechte eingeräumt habe.

Bemerkenswert ist, dass in der Abmahnung mehrere angebliche Verstoßezeitpunkte genannt sind. Zu vermuten steht aus unserer Sicht, dass die Rechteinhaber über die Erfassung mehrerer Verstoßzeitpunkte die Deckelung auf 100,- Euro, die nur in einfach gelagertern Fällen etc. greifen kann.

Weiterhin ist zu bemerken, dass die von der Kanzlei rka vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,- Euro vorsieht. Hier sollte in jedem Fall eine Abänderung vorgenommen werden, wenn man erwägt, die Unterlassungserklärung so abzugeben.

Immer ist aber die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung an sich und nach der Berechtigung der erhobenen Forderungen zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0800 / 100 41 04 oder per Email über boenig@recht-freundlich.de

Share

Abmahner verarbeitet keine Daten?

Dienstag, 27. April 2010

Aus diversen Schriftwechseln haben wir die Information erhalten, dass wohl einige angebliche Rechteinhaber keine Daten der für sie durch die jeweiligen Anwälte Abgemahnten verarbeiten.

Dies sollte unserer Ansicht nach im Einzelfall genauer hinterfragt werden.

Wurden auch Sie abgemahnt? Reagieren Sie nicht voreilig undsetzen Sie sich nicht direkt mit den Vertretern der Abmahnerseite in Verbindung!

Allgemeine Informationen zu möglichen Reaktionen und deren potenziellen Risiken geben wir Ihnen gerne telefonisch (0511/47390601) oder per Email (boenig@recht-freundlich.de).

Share

Mahnbescheid nach Abmahnung

Freitag, 29. Januar 2010

Wie wir erfahren haben, werden von der Kanzlei Rasch in einigen Angelegenheiten, die bereits mehrere Jahre zurück liegen und bei denen die Verjährung von behaupteten Ansprüchen droht, gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Es empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der Situation, bevor man sich dafür oder dagegen entscheidet, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Hierbei ist auch die Eihaltung der Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Bescheides zu beachten, nach der die mahnende Partei ggf. direkt einen vollstreckbaren Titel erlangen könnte.

Aus unserer Erfahrung ist es – auch aufgrund des Umstands, dass es noch immer erhebliche Unsicherheiten in der rechtlichen Bewertung der potenziellen Folgen der abgemahnten Rechtsverletzungen gibt, sinnvoll, sich genau über die Chancen und Risiken eines weiteren Vorgehens zu informieren, BEVOR man mit den abmahnenden Kanzleien in Kontakt tritt.

Lassen Sie sich beraten:

Feil Rechtsanwälte
 
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei(at)recht-freundlich.de
Share