Artikel-Schlagworte: „Pornofilm“
Donnerstag, 26. August 2010
Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnt aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Beim Klauen erwischt“ im Auftrage der Mick-Haig Productions e.K. ab. Es geht darum, dass über den Anschluss des Adressaten der Abmahnung das entsprechende pornografische Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sei.
Von der Abmahnerseite wird danach – auf Basis des Urheberrechtsgesetzes – geefordert, dass der Angeschriebene eine Unterlassungserklärung abgibt und die Kosten der Abmaherseite (Mick-Haig Productions e.K.) trägt.
Man könne sich jedoch darauf verständigen, dass der Abgemahnte eine Einmalzahlung in Höhe von 600,- bezahlt, womit alle weitergehenden Zahlugsansprüche erledigt würden.
Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktoin über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken genauer zu informieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:600, Abmahnung, Beim Klauen erwischt, Euro, Mick Haig Productions e.K., Pornofilm, Schutt Waetke, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 19. August 2010
Die Kanzlei U+C versendet augenscheinlich gerade verstärkt Abmahnungen.
Aktuell ist auch der Film “All Natural Titties” Gegenstand von abgemahnten Rechtsverletzungen. An diesem Film soll die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die notwednigen Rechte halten.
Hier erfahren Sie mehr zu der Abmahnung:
http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnung-all-natural-titties-digiprotect-uc
Informieren Sie sich jedenfalls über die Möglichkeiten einer Reaktion sowie über die damit verbundenen Chancen und Risiken.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, All Natural Titties, Digiprotect, Erotikfilm, Pornofilm, U+C, Unterlassung, Urheberrecht, Zahlung
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Montag, 9. August 2010
Die Rechtsnwaltskanzlei Lihl mahnt auch für die Magmafilm GmbH ab.
Gegenstand einer hier vorliegenden Abmahnung ist ein angebliher Verstoß gegen Rechte an einem pornografischen Filmwerk.
Es wird einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, andererseits auch angeboten, die Zahlungs- / Ersatzansprüche, die der Magmafilmzustehen sollen, gegen eine Zahlung in Höhe von pauschal 650,- Euro zu erledigen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/kanzlei-lihl-mahnt-fuer-die-magmafilm-gmbh-ab
Wir raten davon ab, ohne eine eingehende Information die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Sie erreichen uns teefonisch unter der 0800 / 100 41 04 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Ersatzansprüche, Euro, Lihl, Magma, Magmafilm, Pornofilm, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Dienstag, 6. Juli 2010
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt im Auftrag der Firma Happy Times Produvtions, Gra, angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem pornografischen Filmwerk “100% Amateur – Selbst ist die Frau” ab.
Der Adressat des Abmahnschreibens soll den entsprechenden Film im P2P-Netzwerk “BitTorrent” angeboten und verbreitet haben.
In der Folge weist Rechtsanwalt Auffenberg darauf hin, dass auf Seiten seiner Mandantschaft unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und auf Zahlung bestehen würden.
Diese zu erfüllen wird der Abgemahnte aufgefordert, indem eine Unterlassugserklärung abzugeben sei. Hinsichtlich der Zahlungsforderung wird angeboten, die Sache gegen Zahlug einer Liznezgebühr in Höhe von 175,- Euro und der Anwaltskosten in Höhe von 100,- Euro zu erledigen.
BItte beachten Sie, dass das Unterschreiben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, durchaus weitergehende Folgen haben kann.
Gerne beraten wir Sie zunächst allgemein über den Umgang mit derartigen Abmahnungen.
Sie erreichen uns telefonisch: 0511/47390601 oder per Email: Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax: 0511/47390609
Feil Rechtsanwälte
Schlagworte:275, Abmahnung, Auffenberg, Euro, Happy Times Productions, Pornofilm, Unterlassung, Zahlung
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Mittwoch, 23. Juni 2010
Die Kanzlei Nümann und Lang teilt auf Ihrer Internetseite mit, dass Abmahnungen per Email unterwegs seien, die zwar den dortigen Absender tragen, jedoch nicht von der Kanzlei Nümann und Lang stammen:
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kanzlei Nümann + Lang:
http://nuemann-lang.de/index.php?option=com_content&task=view&id=40&Itemid=62
Sollten Sie eine Abmahnung per Post erhalten haben, so raten wir davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen. Bitte informieren Sie sich unbediongt vor einer Reaktion über Möglichkeiten und Risiken des Vorgehens.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:Abmahnung, anonyme Zahlung, Email, falsch, Nümann und Lang, Pornofilm, Unterlassung, Zahlung
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Dienstag, 15. Juni 2010
Die Kanzlei U+C, Urmann und Collegen, Regensburg, spricht Abmahnungen für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus. Grundlage sollen angebliche Rechtsverletzungshandlugen sein, die im unerlaubten öffentlich Zugänglichmachen des Werkes “Evil Angel – Fucked On Sight 8″ bestehen.
Danach soll der Empfänger Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weiterhin wird die Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung in Höhe von pauschal 650,- Euro angeboten.
Mit den 650,- Euro sollen die Kosten der Abmahnung einschließlich der Geltendmachung der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die Anwalts- und Gerichtskosten im Auskunftsverfahren, die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung und die Aufwendungen die dem beauskunftenden Provider entstanden sind abgegolten sein.
Wir raten davon ab, vorschnell die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den “angebotenen” Betrag zu bezahlen. Es ist regelmäßig sinnvoll, sich zunächst hinsichtlich der bestehenden Reaktionsmöglichkeiten und der damit jeweils verbundenen Risiken und Chancen zu informieren.
Feil Rechtsanwaälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Digiprotect, Euro, Evil Angel, fucked on sight 8, Pornofilm, U+C Rechtsanwälte, Unterlassung, Vergleich, Zahlug
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Freitag, 23. April 2010
Eine Abmahnung wegen angeblicher Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Private Lustschweine – Mein erstes Mal mit Onkel Tom”, an dem die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG die entsprechenden Rechte halten soll, wird aktuell von der Kanzlei C-S-R aus Ettlingen ausgebracht.
Herr Rechtsanwalt Schmietenknop fordert darin den Adressaten dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wobei eine vorformulierte Version der Abmahnung bereits beigefügt ist.
Weiterhin wird dem Adressaten angeboten, die Sache gegen eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro zu erledigen.
Es wird von der abmahnenden Seite darauf hingewiesen, dass grundsätzlich wegen hoher Gegenstandswerte auch höhere Kosten auf den Abgemahnten zukommen könnten, unter andererm etwa Anwaltskosten in Höhe von 1.005.,40 Euro, wenn man das Verlgeichsangebot nicht annimmt.
Es ist trotzdem nicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung ohne weitere Beratung zu unterzeichnen, da man regelmäßig die weiteren Handlungsoptionen und die damit einhergehenden Chancen und Risiken nicht ohne tiefgehende Informationen direkt erkennen wird.
Wir geben Ihnen gerne zunächst weitere Informationen.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Erotikfilm, Filmwerk, GMV, Gröger MV, Mein erstes Mal mit Onkel Tom, Pornofilm, private Lustschweine, Strafe, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Vergleich, Zahlung
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Dienstag, 13. April 2010
Herr Rechtsanwalt Schiek spricht derzeit scheinbar in größerer Zahl Abmahnungen für die Purzel-Video GmbH aus.
Nähere Informationen erhalten Sie unter anderem hier:
http://www.abmahnung-pornofilm.de/?s=schiek
Wir raten davon ab, sich ohne eingehende vorherige Information hinsichtlich der Handlungsalternativen und der möglichen Folgen mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen.
Gerne beraten wir Sie unter der Rufnummer: 0511/ 47390601 oder auch per Email: boenig@recht-freundlich.de
Schlagworte:1228, 60 Euro, Abmahnung, Erotikfilm, Pornofilm, Purzel Video GmbH, Schiek, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Freitag, 26. März 2010
Hier wird über eine aktuelle Abmahnung aus dem Bereich der Erotikfilme berichtet:
http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/dirty-over-30-4-digiprotect
Weitere aktuelle Abmahnungen aus dem Bereich der Pornofilme finden Sie unter der Adresse: www.abmahnung-pornofilm.de
Schlagworte:Abmahnung, Digiprotect, Dirty Over 30, Pornofilm, U+C, Unterlassung, Zahlung
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Donnerstag, 11. März 2010
Die Kanzlei U+C versendet derzeit unter anderem Abmahnungen, die Rechtsverletzungen bezogen auf Filmwerke der Produktionsfirma Videorama zum Gegenstand haben.
Aufgefallen ist hier eine Abmahnung, die den Film “Blonde Biester” betrifft, wobei die zugänglich gemachte Datei mit dem Titel “Vivian.Schmitt.Blonde.Biester.German.2009.XXX.DVDRiP.XviD-WDE benannt gewesen sein soll.
Der Adressat der Abmahnung soll eine Zahlng in Höhe von 650,- Euro leisten und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Bitte unterschreiben Sie nicht ohne vorherige Beratung die von der Abmahnerseite vorgelegten Erklärungen!
Bei der in diesem Fall durch die abmanende Seite vorformulierten Unterlassungserklärung fällt auf, dass man sich zunächst zur Übernahme der Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000,- Euro, also insgesamt 911,80 Euro, verpflichtet, dass diese Zahlungspflicht jedoch entfällt, wenn man fristgerecht einen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezahlt. Dass die diesbezügliche Frist allerdings VOR dem Erstellugsdatum der Abmahnung liegt, kann man auch nicht mehr fristgerecht zahlen und würde mithin die Ansprüche insgesamt anerkennen und im Endeffekt ggf. auch hierauf leisten müssen.
Dass allerdings die gesamte Abmahnung aufgrund dieses Fehlers unwirksam wäre, kann wohl nicht angenommen werden. Schließlich liegt hier nur ein solcher Fehler vor, der die Abgeltung der behaupteten Ansprüche gegen eine geringere als die im Übrigen erhobenen Forderungen ermöglichen würde.
Bitte achten Sie daher genauestens darauf, was Sie ggf. zu unterschreiben bereit wären und prüfen dies im Zweifel noch einmal ganz genau.
Eine Reaktion binnen der in der Abmahnung genannten Frist bleibt auch in einem solchen Fall wohl sinvoll.
Lassen Sie sich beraten:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de
Schlagworte:650, Abmahnung, Anerkenntnis, Blonde Biester, Erotikfilm, Pornofilm, U+C Rechtsanwälte, Unterlassungserklärung, Videorama, Vivian Schmitt, Zahlung
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Donnerstag, 28. Januar 2010
Die Ino Handel & Vertriebs GmbH ist ja bereits hier einmal erwähnt worden (http://www.die-abmahnung.de/wordpress/traut-euch-teil-24-die-reality-serie-auf-der-strase-angesprochen).
Inzwischen ist bekannt geworden, dass auch das Filmwerk mit dem Titel “Alles Fotzen Ausser Mutti – Teil 6 – Muttis Von Nebenan” Gegenstand von Abmahnungen im Bereich Urheberrecht ist.
Der Abmahnungsadressat soll damit auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen werden, wobei weitergehende Zahlungsansprüche mit der Überweisung eines Betrages in Höhe von 710,- Euro umfassend abgegolten und erledigt sein sollen.
Auch in diesem Zusammenhang können wir nicht dazu raten, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor eingehend über die möglichen Folgen zu informieren.
Gerne beraten wir Sie. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter anderem hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/
Schlagworte:710, Abmahnung, Alles Fotzen Ausser Mutti, Euro, INO Handels & Vertriebs GmbH, Muttis Von Nebenan, Pornofilm, Teil 6, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Donnerstag, 28. Januar 2010
Ein Filmwerk mit dem oben genannten Namen ist Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung wegen angeblicher Vertöße gegen das Urheberrecht.
Die Abmahnung, die im Namen der BERLIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochen wurde, hat unter anderem die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zum Inhalt, die eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro vorsieht, für den Fall, dass man sich noch einmal entgegen der abzugebenden Verpflichtung verhält.
Es wird dringend empfohlen, sich VOR einer Reaktion auf diese Abmahnung hinreichend über die möglichen Risiken verschiedener Handlugsalternativen zu informieren.
Schlagworte:Abmahnung, BERLIREX, Erotikfilm, Negele Zimmel Greuter Beller, Pornofilm, Schadensersatz, Unterlassung, Vergleich, Zahlung
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Montag, 25. Januar 2010
Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, mit der gegenüber dem Adressaten behauptet wird, dass dieser Rechte an dem oben genannten Filmwerk verletzt habe. Dies soll durch das Anbieten zum Download in einer Tauschbörse erfolgt sein.
Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die INO Handels & Vertriebs GmbH.
Mit dem Vorwurf werden von der Abmahnerseite auch Ansprüche auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht, die aber mit der Zahlug eines Vergleichbetrages in Höhe von 715,- Euro erledigt sein sollten.
Wir können auch hier nicht dazu raten, die vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da damit auch das Anerkenntnis der Schadensersatzansprüche dem Grunde nach verbunden wäre.
Lassen Sie sich VOR einer Reaktion beraten bzw. eingehend über die Chancen und Risiken einer (Nicht-) Reaktion informieren.
Schlagworte:Abmahnung, Eroftikfilm, INO Handels & Vertriebs GmbH, Negele, Pornofilm, Unterlassung, Zahlung
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Dienstag, 8. Dezember 2009
- Geiler Sexxx! In Aller Öffentlichkeit”
So lautet der Titel eines Filmwerks, an welchem asweislich einer hier vorliegenden Abmahnung die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH die für eine Abmahnung legitimierenden Rechte hat.
Von dem Adressaten der Abmahnung, die über die Kanzlei Negele – Zimmel – Kremer – Greuter ausgesprochen wurde, wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 705,- Euro gefordert.
Unterschreibt man die dre Abmahnung beigefügte Unterlassungerklärung, so erkennt man damit sogar ausdrücklich die Kostentragungspflicht an.
Auch aus diesem Grund raten wir dazu, nicht vorschnell die von den Abmahnern vorgelegten Erklärungen zu unterschreiben.
Lassen Sie sich zuvor beraten!
Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01
oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Schlagworte:705, Abmahnung, Best Of Public Sex, Highlights, Negele Zimmel Greuter Beller, Pornofilm, Straftat, Unterlassung, Zahlung
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Mittwoch, 2. Dezember 2009
Im Auftrage der oben genannten Unternehmung mahnt die Kanzlei Negel, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte ab.
Es handelt sich vorliegend um ein Filmwerk mit dem Titel “Vorstadt-Fotzen – Sperma ist ihr Hobby – Wichs Mir Ins Gesicht!”
Es wird von der Abmahnerseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert, ebenso wie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 805,00 Euro.
Sollten Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung geworden sein, so scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Es stehen mit den Behauptungen der urheberrechtswidrigen Verhaltensweisen in solchen Fällen auch immer nicht unerhebliche strafrechtliche Vorwürfe im Raum, die sich unter anderem auf das Zugänglichmachen pornographischer Schriften beziehen.
Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01
oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: www.abmahnung-porno.de und www.abmahnung-pornofilm.de
Schlagworte:Abmahnung, DBM Videovertrieb GmbH, Negele Zimmel Greuter Beller, Pornofilm, strafbar, Unterlassung, Vorstadt Fotzen Sperma ist ihr Hobby Wichs mir ins Gesicht, Zahlung
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Mittwoch, 18. November 2009
Wie bereits beschrieben, fällt auf, dass in der letzten Zeit immer wieder solche Abmahnungen ausgesprochen werden, die Verletzungshandlungen an mehreren Werken zum Gegenstand haben.
Hierzu passend wurde uns eine neue Abmahnung vorgelegt, mit der dem Adressaten das öffentliche Zugänglichmachen der Filmwerke “Masturbation 2″ und “Masturbation 3″ vorgeworfen wird.
Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei CSR für den Rechteinhaber Purzel-Video GmbH auch die Zahlung eines Vergleichbsetrages in Höhe von 1.300,- Euro.
Erst Recht nach der neueren Entscheidung hinsichtlich des Erlasses einer einstweiligen Verfürung kann nur immer wieder dazu geraten werden, sich VOR einer Reaktion gegenüber den Abmahnern beraten zu lassen.
Gerne stehen wir zur Beantwortung offener Fragen zur Verfügung.
Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01 oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Schlagworte:1300, Abmahnung, CSR, Masturbation 2, Masturbation 3, Pornofilm, Purzel Video
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Donnerstag, 22. Oktober 2009
Die Kanzlei U+C mahnt derzeit unter anderem auch Urheberrechtsverstöße an dem pornografischen Filmwerk “cum and gone” ab.
Neben der Unterlassungserklärung wird auch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro gefordert, um die Sache zu erledigen.
Wir sind skeptisch, ob die behaupteten Ansprüche in der Form bestehen und raten dazu, sich nicht unbedacht gegenüber den Abmahnern zu äußern, um nicht evtl. gar nicht bestehende Ansprüche zu begründen.
Lassen Sie sich jedenfalls über die Möglichkeiten des Vorgehens und der Reaktion beraten.
Schlagworte:Abmahnung, cum and gone, Digiprotect, Film, Porn, Pornofilm, U+C, Unterlassungserklärung, Urheberrechtsverletzung, Zahlung
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Donnerstag, 17. September 2009
Wir haben aufgrund der in der Beratungspraxis häufig gestellten Fragen eine spezielle Seite zum Thema der Abmahnungen im Bereich von pornographischen Schriften/ Erotikfilmen erstellt.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere Hintergrundinformationen zum Bereich der Abmahnungen bezüglich Filmen aus diesem speziellen Genre.
Eine Seite zu aktuellen Abmahnfällen und Abmahnwellen aus diesem bereich finden Sie zudem hier.
Sollten noch Fragen offen sein, so zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Hierfür stehen Ihnen neben dem Kontaktformular auch die auf der Startseite genannten Wege offen.
Schlagworte:Anspruch, Beratung, diskret, Erotikfilm, Filesharing, Film, Kontakt, Pornofilm, speziell, Tauschbörse, Unterlassung
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Freitag, 31. Juli 2009
Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier vorgelegt, in der die angebliche rechtswidrige Verbreitung des pornografischen Filmwerks “Fuck Slaves” der Firma John Stagliano Inc. angezeigt wurde.
Neben der erhobenen Unterlassungs- und Zahlungsforderungen (hier 525,- Euro) wird in der Abmahnung auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der öffentlichen Zugänglichmachung um eine Straftat nach dem StGB handeln würde.
Immer wieder zeigt sich, dass keinesfalls ohne anwaltliche Beratung auf solche Vorwürfe reagiert werden sollte…
Schlagworte:Abmahnung, Digiprotect, Film, John Stagliano, John Stagliano Inc, Kornmeier, Pornofilm, Urheberrecht
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