Artikel-Schlagworte: „Peer-to-peer“

BaumgartenBrandt mahnt für die KSM GmbH ab, Gegenstand “Cass Legend of a Hooligan”

Dienstag, 31. August 2010

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrage der KSM GmbH ist augenscheinlich das Filmwerk “Cass Legend of a Hooligan” als Gegenstand von Verletzungshandlungen benannt.

Es wird darauf Bezug genommen, dass der Angeschriebene den entsprechenden Film zum Herunterladen angeboten habe, indem er diesen in einer Internet- Tauschbörse eingestellt hatte.

In der Folge werden namens der KSM GmbH Rechte geltend gemacht. Der Abgemahnte soll sowohl eine Unterlassungserklärung abgeben, als auch der Zahlug eines pauschalen Betrages zustimmen, der mit 850,- Euro beziffert wird.

Es sind jeweils Fristen für die Abgabe der Untelassungserklärung und für die Zahlug des Abgemahnten gesetzt, die man aus hiesiger Sicht auch zumeist mit einer Reaktoin einhalten sollte. Allerdings solte man sich ZUVOR genau überlegen, WIE MAN REAGIERT!

Informieren Sie sich zu den Handlungsalternativen und zu den damit ggf. verbundenen Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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Busty Lifeguards – DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH – U+C

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U+C ist mit ihren Abmahnungen inzwischen sehr zeitnah “unterwegs”.

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, die auf den 16.08.2010 datiert und einen angeblichen Verstoß vom 05.08.2010 in Bezug nimmt.

Gegenstand soll eine Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Busty Lifeguards” (siehe auch hier) sein, der in em P2P- Netzwerk (peer-to-peer) “BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

In der Folge behauptet der dortige Rechteinhaber Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz, gerichtet auf Unterlassung und Zahlung.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung soll auch noch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro erfolgen, um die Angelegenheit schnellstmöglich und außergerichtlich zu erledigen.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Rekation darüber zu informieren, welche Chancen und Risiken bei welcher Reaktion bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung U + C Rechtsanwälte – Starlets 2010 – Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt weiterhin angebliche Urheberrechtsverstöße ab. Derzeit wird im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH gegenüber den Adressaten der entsprechenden Schreiben behauptet, dass diese in Filesharing-Netzwerken/peer-2-peer-Netzwerken bzw. Tauschbörsen das Filmwerk Starlets 2010 angeboten bzw. Dritten unrechtmäßig zur Verfügung gestellt hätten. Hierin wäre eine unzulässige Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke zu sehen.

Aus dem Urheberrechtsgesetz könnten danach Ansprüche sowohl auf Auskunft als auch auf Zahlung und Unterlassung bestehen. Diese werden in dem Abmahnschreiben der Kanzlei U + C auch teilweise in Bezug genommen.

Namens der DigiProtect GmbH bietet die U + C Rechtsanwaltskanzlei jedoch eine vergleichsweise Lösung an. Gegen Zahlung in Höhe von € 650,00 insgesamt, neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, würde man demnach die Angelegenheit erledigen können.

Wir raten davon ab, die von der abmahnenden Seite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich vorab eingehend über die möglichen Reaktionswege informiert zu haben. Auch die diesbezüglichen Chancen und Risiken sollten Ihrerseits bekannt sein.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Baumgarten Brandt mahnt für KSM GmbH ab: Kokoda

Donnerstag, 12. August 2010

Das Filmwerk Kokoda soll von Adressaten einer Abmahnung aus der Kanzlei Baumgarten Brandt, die im Auftrage der KSM GmbH tätig ist, unrechtmäßig in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Baumgarten Brandt die Abgabe einer strafbewerhten Unterlassungserklärung und “bietet einen Vergleich an”, nach dem der Abgemahnte eine Zahlung in Höhe von 850,- Euro leisten soll, um damit alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz der Verfahrenskosten zu erfüllen.

Der Vorteil der pauschalen Forderung liegt sicherlich darin, dass sich die abmahnende Seite nicht dazu festlegen muss, welche Kosten für was angefallen sind und wie hoch der eigentlich behauptete Schaden im Detail ist.

Auf Seiten des Abgemahnten raten wir nicht dazu, die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den “reduzierten und pauschalierten2 Betarg in Höhe von 850,- Euro zu bezahlen, ohne sich zuvor eingehend über die Optionen der Reaktion und der diesbezüglichen Chancen und Risiken informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Eshuijs, Peifer, Reuter – Nümann und Lang und “Pyromania”

Donnerstag, 8. Juli 2010

Im Auftrage der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnt die Kanzlei Nümann und Lang derzeit angeblcihe Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Pyromania” ab.

Die Adressaten der Schreiben sollen das entsprechende Werk in einer Internet- Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu besitzen.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auch die Leistung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlungsforderung kann nach der Abmahnung aber auch mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 450,- Euro abgegolten werden. Dies ist als Vergleichsvorschlag in dem Schreiben dargestellt.

Es ist unserer Auffassung nach nicht sinnvoll, die mit der Abmahnung übersandte strafebwährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zuunterschreiben, ohne sich vorher genau über die anderweitigen Reaktionsmöglichkeiten informiert zu haben.

Sofern Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne ansprechen, um zunächst allgemeine und grundsätzliche Informationen zu den Abmahnungen zu erhalten.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511 / 47390601 oder per Email an Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax an 0511 / 47390609.

Feil Rechtsanwälte

Hannover

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Abmahnung für die Warner Music Group Germany Holding GmbH

Dienstag, 18. August 2009

Eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Warner Music Group Germany Holding wurde uns vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung sind Rechte an dem Musikalbum “Stadtaffe” von Peter Fox.

Interessant an dieser Abmahnung ist, dass die Vereinbarung der Unterlassungserklärung getrennt von der Vergleichsvereinbarung zur Kostentragung geschlossen werden soll. Es liegen der Abmahnung hierzu zwei Vordrucke bei.

Weiterhin fällt auf, dass der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Käln in Kopie beigefügt wurde, bei dem jedoch die Daten unleserlich gemacht sind. Dies betrifft auch das Datum des Beschlusses und das Datum des gestellten Antrages der Rechteinhaber. Ein Grund für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich…

Letztlich wird hier ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 Euro eingefordert, mit dessen Zahlung die Sache erledigt sein sollte.

Zwar wird vorliegend nicht mehr gänzlich pauschalisiert, jedoch ist nach unserer Auffassung noch immer nicht hinreichend substanziiert dargelegt, wie sich die im Übrigen in dem Schreiben behaupteten Kosten tatsächlich zusammensetzen sollen. Auch die Frage, ob tatsächlich ein “gewerbliches Ausmaß” in der Rechtsverletzung zu sehen wäre, ist noch nicht hinreichend beantwortet.

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Abmahnung “Eisblume – Eisblumen”

Samstag, 1. August 2009

Die Firma DigiProtect mahnt durch die  Kanzlei Kornmeier & Partner derzeit auch angebliche Verletzungen von Rechten an den Werken der Künstlergruppe “Eisblume” ab.

Interessant ist dabei, dass in der Abmahnung die “beweissichere Dokumentation” des Verstoße dahingehend abgedruckt wird, dass ein Dateiname zu erkennen ist, in dem der Begriff “Eisblume” gar nicht vorkommt.

Dennoch ist man sich seitens der Abmahner scheinbar sicher, dass man als Kompensation für den angeblichen Rechtsverstoß eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 450,- Euro verlangen könne.

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Eine Urheberrechtsabmahnung ist keine “Bagatelle”

Samstag, 25. Juli 2009

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.

Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.

Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.

Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.

Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben.

Am Ende gilt:

Es ist mehr als sinnvoll, jedenfalls VOR einer Reaktion, einen Anwalt zu kontaktieren.

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