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Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – Firma Video Art Holand b.v.- „Sporty Teens Vol. 10“

Montag, 30. Mai 2011

Die Firma Video Art Holand b.v. mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft ab.

In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 703,00 Euro gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                        Firma Video Art Holand b.v.

Abmahnende Kanzlei:            Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:              „Sporty Teens Vol. 10“

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U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Magmafilm GmbH – „So f*** Ihre Nachbarn! Pro Amateur Folge 92“

Freitag, 6. Mai 2011

Die Magmafilm GmbH verschickt über die Kanzlei U + C Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       Magmafilm GmbH

Abmahnende Kanzlei:          U + C Rechtsanwälte Urmann +   Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              So ficken Ihre Nachbarn! Pro Amateur Folge 92

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Rechtsanwälte IP Burg mahnen für Oxiles Media GmbH ab – „Schulbank Collection“

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Die Oxiles Media GmbH verschickt über die Rechtsanwaltskanzlei IP Burg Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Weiterhin soll auch ein Betrag von 589,00 Euro gezahlt werden, um die Sache insgesamt erledigen zu können.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Oxiles Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:           IP Burg

Abgemahntes Werk:              „Schulbank Collection“ Film

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Negele Zimmel Greuter Beller – 8-Films – „Alien vs Zombies – The Dark Lurking”

Montag, 6. Dezember 2010

Die Firma 8-Films verschickt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen.

In den Abmahnschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 805,00 Euro gezahlt werden, um damit die behaupteten Zahlungsforderungen zu erledigen.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      8-Films

Abmahnende Kanzlei:           Negele Zimmel Greuter Beller

Abgemahntes Werk:              „Alien vs Zombies – The Dark Lurking“ Film

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen die in der Abmahnung Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüche.

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Abmahnung für die Warner Music Group Germany Holding GmbH

Dienstag, 18. August 2009

Eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Warner Music Group Germany Holding wurde uns vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung sind Rechte an dem Musikalbum “Stadtaffe” von Peter Fox.

Interessant an dieser Abmahnung ist, dass die Vereinbarung der Unterlassungserklärung getrennt von der Vergleichsvereinbarung zur Kostentragung geschlossen werden soll. Es liegen der Abmahnung hierzu zwei Vordrucke bei.

Weiterhin fällt auf, dass der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Käln in Kopie beigefügt wurde, bei dem jedoch die Daten unleserlich gemacht sind. Dies betrifft auch das Datum des Beschlusses und das Datum des gestellten Antrages der Rechteinhaber. Ein Grund für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich…

Letztlich wird hier ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 Euro eingefordert, mit dessen Zahlung die Sache erledigt sein sollte.

Zwar wird vorliegend nicht mehr gänzlich pauschalisiert, jedoch ist nach unserer Auffassung noch immer nicht hinreichend substanziiert dargelegt, wie sich die im Übrigen in dem Schreiben behaupteten Kosten tatsächlich zusammensetzen sollen. Auch die Frage, ob tatsächlich ein “gewerbliches Ausmaß” in der Rechtsverletzung zu sehen wäre, ist noch nicht hinreichend beantwortet.

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.rka für S.A.D. GmbH

Freitag, 7. August 2009

Uns liegt eine Abmahngung vor, mit der die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) Rechte der S.A.D. Software Produktions- und Vertriebs GmbH aus Ulm geltend gemacht hat.

Abgemahnt wird darin eine Urheberrechtsverletzung aus dem vergangenen Jahr, betreffend einer Software, wonach eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung in Höhe von 1099,- Euro gefordert, jedoch sodann ein Vergleichsbetrag in Höhe von 442,- Euro angeboten wird.

Interessant ist neben der zeitlichen Verzögerung des Feststellens des angeblichen Verstoßes auch die Tatsache, dass die Abmahner hier eine Vertragsstrafe in Höhe von 6000,- Eur für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung gefordert haben. Dieser Betrag ist unserer Erfahrung nach eher untypisch.

Auch die Zusammensetzung des Gegenstandswertes in Höhe von insgesamt 32.500 Euro stimmt hier als pauschale Behauptung von Werten für einzelne Posten eher nachdenklich.

Jedenfalls sollte auch eine solche Abmahnung einer näheren anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung reagieren.

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DigiProtect “fährt mehrgleisig”

Montag, 3. August 2009

Die seit einigen Jahren abmahnende Firma DigiProtect hat unserer Kenntnis nach inzwischen zumindest drei Kanzleien mit der Bearbeitung von Abmahnungen beauftragt.

Neben der auch in diesem Arbeitsfeld bereits bekannten Kanzlei Kornmeier & Partner ist auch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte und nun auch die Kanzlei Graf von Westphalen mit der Rechteverfolgung beauftragt.

Es bleibt abzuwarten, ob es sich hier um ein “Aufteilen” der Arbeit handelt oder ob mit dem vermehrten Auftreten von Abmahnungen im Bereich der beahupteten Urheberrechtsverletzungen zu rechnen ist.

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