Artikel-Schlagworte: „Nutzungsrechte“

Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft– Beate Uhse Licensing B.V. – „New Climax 1070150501 – College Girls No. 14“

Montag, 30. Mai 2011

Die Beate Uhse Licensing B.V. verschickt über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 830,00  Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

 

Rechteinhaber:                         Beate Uhse Licensing B.V.

Abmahnende Kanzlei:            Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:              „New Climax 1070150501 – College Girls No. 14

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Busty Lifeguards – DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH – U+C

Donnerstag, 19. August 2010

Die Kanzlei U+C ist mit ihren Abmahnungen inzwischen sehr zeitnah “unterwegs”.

Uns wird eine Abmahnung vorgelegt, die auf den 16.08.2010 datiert und einen angeblichen Verstoß vom 05.08.2010 in Bezug nimmt.

Gegenstand soll eine Rechtsverletzung an dem Filmwerk “Busty Lifeguards” (siehe auch hier) sein, der in em P2P- Netzwerk (peer-to-peer) “BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

In der Folge behauptet der dortige Rechteinhaber Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz, gerichtet auf Unterlassung und Zahlung.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung soll auch noch eine Zahlung in Höhe von 650,- Euro erfolgen, um die Angelegenheit schnellstmöglich und außergerichtlich zu erledigen.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Rekation darüber zu informieren, welche Chancen und Risiken bei welcher Reaktion bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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John Rabe, Film, Waldorf Frommer und Majestic Filmverleih GmbH

Mittwoch, 18. August 2010

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt (wie auch hier schon einmal berichtet) derzeit wieder angebliche Rechtsverstöße bezüglich des Films “John Rabe“  ab, an dem die Majestic Filmverleih GmbH die notwendigen Rechte halten soll.

Mit der Abmahnung wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Weitergehend werden Zahlungsansprüche behauptet, die jedoch mit einer vergleichsweisen Einigung erledigt werden könnten. Dazu müsste der Abgemahnte jedoch die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschale Summe in Höhe von 956,- Euro bezahlen, die sich aus 506,- Euro Anwaltskosten (inklusive Auslagenpauschale) und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.

Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende Information die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung zu unterzeichnen und den in der Abmahnung benannten Betrag zu bezahlen.

Informieren Sie sich stattdessen über die Möglichkeiten der Reaktion und die diesbezüglichen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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