Artikel-Schlagworte: „Nümann und Lang“

Nach wie vor “Somma im Kiez” – Abmahnung für Styleheads durch Nümann und Lang

Donnerstag, 23. September 2010

Weiterhin werden augenscheinlich auch Abmahnungen versandt, die das Werk “Somma im Kiez” der Künstlergruppe Culcha Candela betreffen.

Weiteres lesen Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/somma-im-kiez-abgemahnt-ueber-nuemann-und-lang-fuer-styleheads

oder auch hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/styleheads-culcha-candela-somma-im-kiez

Informieren Sie sich vor einer Reaktion auf diese Schreiben eingehend über damit verbundene Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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kostenlose Ersteinschätzung nicht nur am Wochenende

Freitag, 3. September 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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Somma im Kiez – abgemahnt über Nümann und Lang für Styleheads

Donnerstag, 2. September 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt weiterhin im Auftrage der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab.

Gegenstand sind aktuell unter anderem behauptete Rechtsverstöße bezogen auf das Werk “Somma im Kiez“.

Die Kanzlei Nümann und Lang fordert von dem Angeschriebenen eine Unterlassungserklärung. Daneben wird auch eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche auf Basis einer Einmalzahlung in Höhe von 450,- Euro angeboten.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hintergrund ist, dass man sich damit direkt auch zur Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- Euro verpflichtet. Weiterhin ist zu überlegen, ob man die Unterlssungserklärung, so man überhaupt eine solche abgeben möchte, auf nur ein Werk bezieht.

Informieren Sie sich eingehend BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH mahnt durch Nümann und Lang ab

Mittwoch, 1. September 2010

Über die Kanzlei Nümann + Lang lässt die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen. Gegenstand sind u.a. Musikstücke der Künstlergruppe Culcha Candela. Es geht u.a. um die Musikstücke “Hamma, Monsta, Eiskalt”.

Die Titel befanden sich auf dem German Top 100 Single Charts.

Gerade in den Fällen, in denen Sampler Gegenstand von angeblichen Verletzungshandlungen sind, ist besondere Vorsicht geboten, da man sich sehr schnell weiteren Abmahnungen gegenüber gestellt sieht.

Infoirmieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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falsche Abmahnungen per Email im Umlauf

Mittwoch, 23. Juni 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang teilt auf Ihrer Internetseite mit, dass Abmahnungen per Email unterwegs seien, die zwar den dortigen Absender tragen, jedoch nicht von der Kanzlei Nümann und Lang stammen:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kanzlei Nümann + Lang:

http://nuemann-lang.de/index.php?option=com_content&task=view&id=40&Itemid=62

Sollten Sie eine Abmahnung per Post erhalten haben, so raten wir davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen. Bitte informieren Sie sich unbediongt vor einer Reaktion über Möglichkeiten und Risiken des Vorgehens.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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So a schena Dag – Andreas Donauer – Nümann + Lang

Donnerstag, 17. Juni 2010

Bekannt sind Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang, die im Auftrage von Herrn Andreas Donauer versandt werden und das Werk “So ein schöner Tag (Fliegerlied)” betreffen bzw. auf angbelichen Verstößen gegen diesbezügliche Rechte basieren.

Nunmehr werden jedoch auch immer wieder solche Abmahnungen vorgelegt, die sich auf das Werk “So a schena Dag” beziehen sollen, an dem Herr Andreas Donauer ebenfalls die entsprechenden Rechte haben soll.

Interessant ist, dass diesen Abmahnungen eine Vollmacht beigefügt wird, die sich auf ein anderes Werk bezieht, nämlich auf das Lied “So ein schöner Tag”…

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich bezüglich der Möglichkeit, Chancen und Risiken einer Reaktion.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47 39 06 01, Fax: 0511/47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Hausdurchsuchung bei nur einer Datei

Dienstag, 16. März 2010

Ein angeblicher Filesharer hat Besuch der Ermittlungsbehörden erhalten, die eine Hausdurchsuchung vorgenommen haben.
Hintergrund ist wohl eine Strafanzeige, die sich auf nur eine angeblich “getausschte” Datei bezogen hat, nämlich Autodata aus dem Hause Autodata Ltd.
Die Kanzlei Nümann und Lang ist für den Rechteinhaber tätig.
Weitere Informationen finden Sie

hier.

Dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist durchaus nichts neues, aber unserer Einschätzung nach doch eher unüblich. Letztlich ist es auch für die Ermittlungsbehörden schwierig, herauszufinden, wer letztlich hinter einer “IP- Adresse” gestanden hat, als es zu der angeblichen Rechtsverletzung gekommen ist.
Dennoch ist eine Urheberrechtsverletzung, wie sie regelmäßig in einer Abmahnung dargestellt und angezeigt wird, auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz. Sollten Sie entsprechend betroffen sein, so sollten Sie sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.

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Styleheads – Monsta – Culcha Candela

Montag, 15. März 2010

Eine Abmahung bzgl. einer angeblichen Verletzung von Rechten an dem oben genannten Lied der Gruppe Culcha Candela ist uns vorgelegt worden.
Darin wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zudem eine Zahlung in Höhe von 450,- zu leisten.

Die Kanzlei Nümann und Lang ist hier wiederum für die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH tätig und hat der Abmahngun auch direkt eine zu unterschreibende Erklärung beigefügt, mit der man sich zudem auch ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserkärung zu unterschrieben, ohne sich zuvor eingehend über die
Handlugsalternativen und deren Vor- und Nachteile informiert zu haben.

Gerne beraten wir Sie unter der 0511/ 47 39 06 01 oder per Email: boenig(at)recht-freundlich.de

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Ballinas-Olsson, Peifer, Reuter – Nümann + Lang

Montag, 1. Februar 2010

Uns wurden mehrere Abmahnungen vorgelegt, die angebliche Rechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Fever” zum Gegenstand haben.

Dieses Werk soll als Betsandteil des “Chart-Containers” “German Top 100 Singlecharts zum Download angeboten worden sein.

Mit der Abmahnung wird für die Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter verlangt, dass der Abgemahnte eine Unterlassungerklärung abgibt. Weiterhin werden Zahlungsansprüche behauptet, die allerdings mit einer Einmalzahlug in Höhe von 450,- Euro erledigt werden könnten.

Wir können nicht empfehlen, diesem “Angebot” ohne weitere Beratung/ Information zuzustimmen. Lassen Sie sich zuvor über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens informieren.
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 /47 39 06 01, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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doppelt “schöne neue Welt”

Mittwoch, 13. Januar 2010

Wie bereits mehrfach berichtet, werden bzw. wurden angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Schöne neue Welt” der Interpreten Culcha Candela abgemahnt.

Zum einen findet sich dieser Titel in Abmahnungen, die die Kanzlei Nümann und Lang für Herrn David Vogt ausgebracht hat. Zum anderen wird aber auch das Album mit diesem Titel durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH zum Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.

Naheliegend ist, dass hier die Gefahr besteht, dass ein Adressat wegen eines urheberrechtlich geschützten Werkes mehrfach abgemahnt wird. Diese Gefahr besteht aus unserer Sicht um so mehr, als dass die Abmahner die entsprechenden personenbezogenen Daten derjenigen Personen, die eine Unterlassungserklärung abgeben, regelmäßig nicht ohne Weiteres weitergeben und mit anderen Rechteinhabern und/oder Kanzleien abgleichen dürfen.

Aus unserer Sicht ist die Folge dieser Umstände, dass also mehrere Personen eine Abmahnung wegen eines Verstoßes aussprechen können, in der Folge noch nicht geklärt. Wir werden selbstverständlich weiterhin hierüber berichten, sofern neue Informationen vorliegen.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? –> Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 /47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang wegen weiterer Verstöße bzgl. eines Samplers

Dienstag, 12. Januar 2010

Offenbar mahnt die Rechtsanwaltskanzlei nunmehr weitere angebliche Verstöße gegenüber denjenigen ab, die bereits im vergangenen Jahr Adressaten einer Abmahnung hinsichtlich eines Liedes auf einem Sampler (beispielsweise “Top100″ oder “Bravo Hits”) gewesen sind.

Es ist jedenfalls dazu zu raten, sich nicht direkt mit den Abmahnern in Verbindung zu setzen. Auch wenn Sie bei der ersten Abmahnung eine Zahlung geleistet haben, etwa um die Sache schlicht zu beenden, obgleich Sie den Verstoß nicht begangen haben, so sollte nunmehr jedenfalls genau gerüft werden, ob hier eine Inanspruchnahme überhaupt möglich ist. Dies ist nach unserer Auffassung grundsätzlich zumindest dann teilweise zu verneinen, wenn Sie den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben.

Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 051 /47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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“Evacuate The Dancefloor”

Mittwoch, 11. November 2009

… ist nach wie vor ein Titel, der sich in urheberrechtlichen Abmahnungen finden lässt.

Uns wurde eine neue derartige Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang vorgelegt, in der es wiederum um die Forderung einer Unterlassungserklärung und um einen “Vergleichsbetrag” in Höhe von 450,- Euro geht.

Das Lied soll als Teil des Samplers “Bravo Hits Vol. 66″ über ein Filesharingsnetzwerk öffentlich zugägnlich gemacht worden sein.

Interessant ist unter anderem, dass bereits im Abmahnschreiben aufgeschlüsselt ist, dass sich die behaupteten Schdaensersatzansprüche unter anderem aus Kosten in Höhe von 0,49 Euro für das gerichtliche Verfahren und 0,41 Euro für die Adressanfrage beim Internetprovider ergeben sollen.

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Abmahnung mehrerer Verstöße

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Uns wird wiederum eine Abmahnung vorgelegt, die von der Kanzlei Nümann + Lang ausgesprochen wurde.

Gegenstand dieser Abmahnung sind mehrere Verstöße an mehreren Werken verschiedener Rechteinhaber.

Augenscheinlich wird nunmehr dazu übergegangen, jeweils mehrere Verstöße in eine Abmahnung zusammenzufassen. Dieses soll ggf. dafür sorgen, dass man so zu einer nicht mehr einfachen Verletzungshandlung kommen soll, die dann eine Vergütungspflicht nach § 97 a Abs. 2 UrhG vorsehen würde, die auf € 100,00 Rechtsanwaltskosten gedeckelt wäre. Unserer Ansicht nach ist dies jedoch so einfach nicht.

In der vorliegenden Abmahnung wird als pauschaler Vergleichsbetrag eine Summe von € 690,00 gefordert. Hiermit wäre die vorliegende Sache erledigt, soweit auch eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben würde.

Es ist immer zu prüfen, ob die entsprechend behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen. Es bestehen hier Zweifel, ob jeweils, wie in den Abmahnungen vorgegangen, die Ansprüche einfach behauptet werden können. Nicht verschwiegen werden soll jedoch, dass jeder Einzelfall entsprechend zu prüfen ist.

Bitte lassen Sie sich beraten!

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