Artikel-Schlagworte: „Negele Zimmel Greuter Beller“

Negele mahnt weiterhin für Ino Handel & Vertrieb ab – “Meine perverse Ex-Freundin”

Montag, 6. September 2010

Der Film mit dem Titel “Meine Perverse Ex-Freundin – Porno Privat 15″ ist Gegenstand atueller Abmahnungen.

Näheres finden Sie hier:

http://www.abmahnung-pornofilm.de/informationen/meine-perverse-ex-freundin-porno-privat-15-negele-zimmel-greuter-mahnt-ab

Lassen Sie sich informieren, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte für Tino Media

Donnerstag, 2. September 2010

Über akteulle Abmahnungen aus dem Hause Tino Media, die durch die Kanzlei Negele Zimme Greuter Beller versandt werden, wird unter anderem hier berichtet.

Es gilt auch in diesen Fällen:

Informieren Sie sich über mögliche Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: kanzlei@oenig@recht-freundlich.de

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Twilight Classics 02 Sundown – Rückzug der Vampire, Negele Zimmel Greuter Beller für Epix Media AG

Donnerstag, 19. August 2010

Die Epix Media AG aus Berlin lässt durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Urheberrechtsverstöße abmahnen. In den Schreiben wird der Adressat darauf hingewiesen, dass von seinem Anschluss aus das Werk “Twilight Classic 02 Sundown – Rückzug der Vampire” öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Die hierzu notwendigen Rechte habe der Adressat nicht gehabt.

Es werden mit dem Schreiben Unterlassungs- und Zahlungsansprüche erhoben, die der Abgemahnte jedoch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlöassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 715,- Euro erledigen könne. Hierbei handele es sich um Vergelichsangebot. Das schriftliche Vergleichsangebot enthält jedoch auch die Verpflichtung, Aufwendungesersatz an die Abmahnerseite zu bezahlen, auf Basis eines sogenannten Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,- Euro. Dies entfällt nur bei Zahlung des Vergleichssumme.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne sich zuvor über die möglichen Reaktionsalternativen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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“Party-Sex 26 – Popp oder Hopp 26 – Das Party-Sex-Spiel”

Donnerstag, 28. Januar 2010

Ein Filmwerk mit dem oben genannten Namen ist Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegten Abmahnung wegen angeblicher Vertöße gegen das Urheberrecht.

Die Abmahnung, die im Namen der BERLIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochen wurde, hat unter anderem die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zum Inhalt, die eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro vorsieht, für den Fall, dass man sich noch einmal entgegen der abzugebenden Verpflichtung verhält.

Es wird dringend empfohlen, sich VOR einer Reaktion auf diese Abmahnung hinreichend über die möglichen Risiken verschiedener Handlugsalternativen zu informieren.

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“Sex im Job – Verbotene Spielchen Am Arbeitsplatz – Dirty Jobs”

Montag, 25. Januar 2010

Das Filmwerk mit dem oben genannten Titel ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung, die für die BB Video GmbH aus Mülheim an der Ruhr durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochen wurde.

Im konkreten Fall soll der Adressat der Abmahnung eine Zahlung in Höhe von 710,- Euro vornehmen und zudem die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Die Vetragsstrafe in der vorformulierten Unterlassungserklärung beträgt 10.000,-. An der Angemessenheit einer derart bemessene Vertragsstrafe bestehen zumindest Zweifel.

Ferner wird mit einer Unterschrift unter der Erklärung auch direkt ein Anerkenntnis hinsichtlich der Schadensersatzansprüche aus der angezeigten angeblichen Verletzungshandlug abgegeben. Auch hierzu können wir nicht raten.

Lassen Sie sich VOR einer Reaktion gegenüber der Gegenseite über die Chancen und Risiken einer (Nicht-) Reaktion beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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“Highlights – Best Of Public Sex 3…

Dienstag, 8. Dezember 2009

 - Geiler Sexxx! In Aller Öffentlichkeit”

So lautet der Titel eines Filmwerks, an welchem asweislich einer hier vorliegenden Abmahnung die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH die für eine Abmahnung legitimierenden Rechte hat.

Von dem Adressaten der Abmahnung, die über die Kanzlei Negele – Zimmel – Kremer – Greuter ausgesprochen wurde, wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 705,- Euro gefordert.

Unterschreibt man die dre Abmahnung beigefügte Unterlassungerklärung, so erkennt man damit sogar ausdrücklich die Kostentragungspflicht an.

Auch aus diesem Grund raten wir dazu, nicht vorschnell die von den Abmahnern vorgelegten Erklärungen zu unterschreiben.

Lassen Sie sich zuvor beraten!

Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01

oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

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DBM Videovertrieb GmbH

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Im Auftrage der oben genannten Unternehmung mahnt die Kanzlei Negel, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte ab.

Es handelt sich vorliegend um ein Filmwerk mit dem Titel “Vorstadt-Fotzen – Sperma ist ihr Hobby – Wichs Mir Ins Gesicht!”

Es wird von der Abmahnerseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert, ebenso wie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 805,00 Euro.

Sollten Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung geworden sein, so scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Es stehen mit den Behauptungen der urheberrechtswidrigen Verhaltensweisen in solchen Fällen auch immer nicht unerhebliche strafrechtliche Vorwürfe im Raum, die sich unter anderem auf das Zugänglichmachen pornographischer Schriften beziehen.

Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01

oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: www.abmahnung-porno.de und www.abmahnung-pornofilm.de

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Abmahnung Tino Media Inhaber Erich Mayr

Mittwoch, 29. Juli 2009

Wir wurden beauftragt, eine Abmahnung der Firma Tino Media, Inhaber Erich Mayr, abzuwehren. Es geht um die angeblich unerlaubte Nutzung des Filmwerks „Gerade Mal 18#6“, das über das Netzwerk eDonkey 2000 angeboten worden sein soll. Die Firma Tino Media wird vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. Es wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 700,00 gefordert.

Die Vertragsstrafe, die in dem Entwurf der strafbewehrten Unterlassungserklärung angesetzt wurde, beträgt € 10.000,00!

Wir können nur dringend davon abraten, die Unterlassungserklärung in der gewünschten Form abzugeben. Diese ist zu weitgehend und die Vertragsstrafe auf jeden Fall überhöht.

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