Im Auftrage der oben genannten Unternehmung mahnt die Kanzlei Negel, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte ab.
Es handelt sich vorliegend um ein Filmwerk mit dem Titel “Vorstadt-Fotzen – Sperma ist ihr Hobby – Wichs Mir Ins Gesicht!”
Es wird von der Abmahnerseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert, ebenso wie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 805,00 Euro.
Sollten Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung geworden sein, so scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Es stehen mit den Behauptungen der urheberrechtswidrigen Verhaltensweisen in solchen Fällen auch immer nicht unerhebliche strafrechtliche Vorwürfe im Raum, die sich unter anderem auf das Zugänglichmachen pornographischer Schriften beziehen.
Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01
oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de
Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: www.abmahnung-porno.de und www.abmahnung-pornofilm.de