Artikel-Schlagworte: „Musik“

Abmahnung “Fackeln im Wind” für Bushido, durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Linden mahnt im Auftrage des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername Bushido) Verstöße gegen Leistungsschutz- und Verwertungsrechte an dem Werk “Fackeln im Wind” ab, welches sich unter den Top 100 Singlecharts vom 02.08.2010 befunden haben soll.

Der Adressat der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abuzgeben. Weiterhin wird angeboten, dass man sich über die Erstattung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 350,- einigen könne.

Wir raten dringend dazu, sich VOR einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite zu den möglichen Vorgehensweisen und den damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren. Gerade dann, wenn ein Sampler als Gegenstand der Verletzunghandlug benannt wird, stellen sich weitere Dertailfragen, die man jedenfalls mit beachten sollte, wenn man unterschiedliche Reaktionsoptionen erwägt. Zumeist bleibt es in solch einer Konstellation nicht bei einer Abmahnung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, kanzlei@recht-freundlich.de

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Rasch, Universal Music GmbH wg. Schall und Wahn der Gruppe Tocotronic

Mittwoch, 25. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit augenscheinlich Abmahnungen im Auftrage der Universal Music GmbH, wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Werkes “Schall Und Wahn” der Künstlergruppe Tocotronic.

Nach den Informatinoen aus dem Abmahnschreiben soll von dem Anschluss des Abgemahnten aus das entsprechende Werk im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Folge wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines dem Schreiben beigefügten Dokumentes daz uzu verpflichten, zukünftig keine derartigen Verletzungshandlungen mehr zu begehen.

Weiterhin wird angeboten, sich darauf zu einigen, dass die abmahnende Seite keine weiteren Ansprüche geltend macht, wenn der Abgemahnte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch noch eine Zahlung in Höhe von 1200,- Euro leistet.

Wir raten davon ab, sich direkt mit der abmahnenden Seite in Verbindung zu setzen, ohne sich zuvor über die Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten eingehend zu informieren.

Informationen erhalten Sie auch unter der Adresse www.abmahnung-blog.de und telefonisch unter 0800/ 100 41 04, Feil Rechtsanwälte

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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH

Freitag, 13. August 2010

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt weiterhin angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht bzw. gegen Leistungsschutzrechte betreffend des Werkes “The Fame” der Künstlerin Lady Gaga ab.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/weiterhin-lady-gaga-the-fame-durch-rasch-rechtsanwaelte

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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mehrere Abmahnungen, ohne dass man irgendetwas heruntergeladen hat..?

Donnerstag, 12. August 2010

Immer wieder kommt es in der letzten Zeit vor, dass wir von Mandanten beauftragt werden, die nicht nur eine Abmahnung erhalten haben, sondern mehrfach wegen unterschiedlicher Verstöße (oder auch fälschlicherweise wegen nur eines einzelnen Verstoßes) abgemahnt werden. Besonder häufig trifft es die Konstellation, dass ein “Chartcontainer” oder ein sonstiger Sampler betroffen sein soll, auf dem mit mehreren Musikstücken entsprechend auch mehrere Rechteinhaber vertreten sind. Dabei sind die “Top 100″ oder die “Top 50″ ebenso Gegenstand, wie auch etwa “Bravo Hits”- oder andere aktuelle Sampler.

Zu beobachten ist, dass diejenigen, die eine Abmahnung erhalten, auch bis zu vier andere solcher Schreiben bekommen und jeweils mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und unterschiedlichen Geldforderungen (zumeist formuliert als “Vergleichsvorschlag” ) konfrontiert werden. Die geforderten Beträge variieren dabei von 290,- bis deutlich über 500,- Euro, soweit es um Musikstücke geht.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, aus der sich ergibt, dass das angeblich rechtswidrig zugägnlich gemachte Werk Teil eines Samplers ist, so besteht die Gefahr, dass Sie auch weitere Abmahnungen erhalten. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass man sich schon in der ersten Reaktion richtig verhält. Eine solche “richtige” Reaktion ist der Erfahrung nach aber nur dann möglich, wenn man sich hinreichend über die Optionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert.

Gerade dan, wenn sich der Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist und ggf. die Vorwürfe nicht einmal nachvollziehen kann, ist es unserer Auffassung nach wichtig, sich so zu verhalten, dass auch für die abmahnende Seite nicht der Eindruck entsteht, dass der Anschlussinhaber den angeblichen Verstoß begangen hätte.

Für den Fall, dass eine Abmahnung berechtigt ist, ist immer zu prüfen, ob die erhobenen Unterlassungs- und Zahlungansprüche auch korrekt bemessen sind.

Gerne geben wir zunächst grundlegende bzw. allgemeine Informationen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Eshuijs, Peifer, Reuter – Nümann und Lang und “Pyromania”

Donnerstag, 8. Juli 2010

Im Auftrage der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnt die Kanzlei Nümann und Lang derzeit angeblcihe Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Pyromania” ab.

Die Adressaten der Schreiben sollen das entsprechende Werk in einer Internet- Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, ohne die dafür notwendigen Rechte zu besitzen.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auch die Leistung von Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert. Diese Zahlungsforderung kann nach der Abmahnung aber auch mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 450,- Euro abgegolten werden. Dies ist als Vergleichsvorschlag in dem Schreiben dargestellt.

Es ist unserer Auffassung nach nicht sinnvoll, die mit der Abmahnung übersandte strafebwährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zuunterschreiben, ohne sich vorher genau über die anderweitigen Reaktionsmöglichkeiten informiert zu haben.

Sofern Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne ansprechen, um zunächst allgemeine und grundsätzliche Informationen zu den Abmahnungen zu erhalten.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0511 / 47390601 oder per Email an Kanzlei@recht-freundlich.de oder per Fax an 0511 / 47390609.

Feil Rechtsanwälte

Hannover

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Bushido verurteilt? Abmahnungen korrekt?

Dienstag, 23. März 2010

Auf verschiedenen Internetseiten wird berichtet, dass der unter anderem aufgrund der in seinem Namen versandten Abmahnungen bekannt gewordene Musiker “Bushido” zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden sein soll, da er Werke Dritter als seine eigenen ausgegeben habe.

Sofern sich dies als richtig herausstellen sollte, so wäre zu überlegen, ob man deshalb etwaig schon abgegebene Unterlassungserklärungen anfechten könnte, sofern sich diese auf streitgegenständliche Musikstücke beziehen.
Weiterhin müsste gegebenenfalls geprüft werden, ob bereits geleistete “Schadensersatzzahlungen” zurückgefordert werden können.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, so unterschreiben Sie nicht die mit übersandte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich zuvor über Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten.

Feil Rechtsanwaälte: Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Styleheads – Monsta – Culcha Candela

Montag, 15. März 2010

Eine Abmahung bzgl. einer angeblichen Verletzung von Rechten an dem oben genannten Lied der Gruppe Culcha Candela ist uns vorgelegt worden.
Darin wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zudem eine Zahlung in Höhe von 450,- zu leisten.

Die Kanzlei Nümann und Lang ist hier wiederum für die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH tätig und hat der Abmahngun auch direkt eine zu unterschreibende Erklärung beigefügt, mit der man sich zudem auch ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserkärung zu unterschrieben, ohne sich zuvor eingehend über die
Handlugsalternativen und deren Vor- und Nachteile informiert zu haben.

Gerne beraten wir Sie unter der 0511/ 47 39 06 01 oder per Email: boenig(at)recht-freundlich.de

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Andrea Berg – “Zwischen Himmel und Erde”

Dienstag, 9. Februar 2010

Das Musikwerk “Zwischen Himmerl und Erde” der Interpretin Andrea Gerb ist Gegenstand einer hier neuerlich vorgelegten Abmahnung, die durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen wurde.

Mit der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die abmahnende Seite festgestellt habe, dass in einem dort näher spezifizierten Zeitraum das oben genannten Musikstück zum Herunterladen in einer Tauschbörse (P2P System) angeboten wurde.

Interessant ist, dass die Kanzlei Waldorf nur generell darstellt, dass das Werk “zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten” worden sei… Es bleibt also leztlich offen, in welchem Umfang die Verstoßhandlung behaupet wird.

Als Folge der behaupteten Rechtsverletzung wird mit der Abmahnung gefordert, dass der Adressat eine strafbewehrte UNterlassungserklärung abgibt und zudem Zahlungen auf einen Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch leistet. Dieser solle mit einer Zahlug in Höhe von pauschal 856,00 Euro abgegolten sein.

Wir raten jedenfalls dazu, sich VOR einer Reaktion ausgiebig zu informieren und möglichst anwaltlich beraten zu lassen.

Gerne stehen wir auch insoweit zur Verfügung:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Eros Ramazotti – Alas Y Raices – und Sony Music Entertainment Germany GmbH

Mittwoch, 3. Februar 2010

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt offenbar aktuell für die Sony Music Entertainment Germany GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße bzgl. des Albums “Alas Y Raices” von Eros Ramazotti ab.

Auch wenn hier – wie in sehr vielen Abmahnschreiben dieser Art – nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung oder eingehende Information über die Chancen und Risiken einer Reaktion die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist.

Lassen Sie sich nach Möglichkeit anwaltlich beraten!

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doppelt “schöne neue Welt”

Mittwoch, 13. Januar 2010

Wie bereits mehrfach berichtet, werden bzw. wurden angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Werkes “Schöne neue Welt” der Interpreten Culcha Candela abgemahnt.

Zum einen findet sich dieser Titel in Abmahnungen, die die Kanzlei Nümann und Lang für Herrn David Vogt ausgebracht hat. Zum anderen wird aber auch das Album mit diesem Titel durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH zum Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen.

Naheliegend ist, dass hier die Gefahr besteht, dass ein Adressat wegen eines urheberrechtlich geschützten Werkes mehrfach abgemahnt wird. Diese Gefahr besteht aus unserer Sicht um so mehr, als dass die Abmahner die entsprechenden personenbezogenen Daten derjenigen Personen, die eine Unterlassungserklärung abgeben, regelmäßig nicht ohne Weiteres weitergeben und mit anderen Rechteinhabern und/oder Kanzleien abgleichen dürfen.

Aus unserer Sicht ist die Folge dieser Umstände, dass also mehrere Personen eine Abmahnung wegen eines Verstoßes aussprechen können, in der Folge noch nicht geklärt. Wir werden selbstverständlich weiterhin hierüber berichten, sofern neue Informationen vorliegen.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? –> Lassen Sie sich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 /47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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nochmals Abmahnung “Reamonn” durch Rasch Rechtsanwälte

Freitag, 8. Januar 2010

Auch aktuell sind wiederum Abmahnungen unterwegs, die das Werk Reamonn der Künstlergruppe Reamonn betreffen.

Wie bereits hier http://www.die-abmahnung.de/wordpress/reamonn-reamonn berichtet, wird durch die Kanzlei Rasch, im Auftrage der Universal Music GmbH, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso gefordert, wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,- Euro.

Wir raten dazu, sich vor einer Reaktion in jedem Fall eingehend zu informieren.

Gerne geben wir Ihnen erste Hinweise zu Chancen und Risiken und beraten Sie auf Wunsch auch weitergehend:

Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 / 47 39 06 01, Fax: 0511 /47 39 06 09, Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

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Wir Kinder vom Bahnhof Soul

Mittwoch, 2. Dezember 2009

… von Jan Delay, ist Gegenstand einer hier aktuell vorgelegten Abmahnung, die für die Universal Music GmbH durch die Kanzlei Rasch ausgesprochen wurde.

Es geht dabei um das gesamte Album, welches Gegenstand einer Rechtsverletzung geworden sein soll.

Neben der Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft und Ersatz von Schäden wird auch ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, nach dem gegen eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro die Sache erledigt werden könnte.

Zum Abschluss des Vergleichs sollte danach die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, ebenso wie die mit der Bezeichnung “Vergleich” überchriebene Vereinbarung, mit der sich der Abgemahnte jedoch zumindest selbst in die Position des Störers versetzt.

Wir raten dringend dazu, sich vor einer Unterschrift unter einen solchen vorformulierten Vergleichsvorschlag anwaltlich beraten zu lassen, um die ohnehin unschöne Situation nicht noch riskanter werden zu lassen.

Rufen Sie uns an: 0511/ 47 39 06 01

oder schreiben Sie uns eine Email: Kanzlei (at) recht-freundlich.de

Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

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Tauschbörsennutzung rechtswidrig?

Mittwoch, 4. November 2009

Immer wieder bekommen wir in der Beratungspraxis die Frage gestellt, ob die Nutzung von Tauschbörsensoftware verboten sei.

Hierauf kann man mit einem klaren “Nein” antworten. Die Nutzung der Software an sich ist nicht verboten.

Allerdings ist es verboten, unter Zuhilfenahme der Software auf solche Musik-, Film- oder sonstigen Werke zuzugreifen, bezügich derer man nicht die ausdrückliche Erlaubnis vorliegen hat, sie herunterzuladen oder anderen anzubieten.

Bitte beachten Sie: Alle Werke, auch die, die im Internet kursieren, sind regelmäßig mit einem Urheberrecht belegt, welches die Entscheidung, ob jemand das Werk nutzen oder verarbeiten darf, dem Urheber selbst überlassen. Grundsätzlich darf niemand ein Werk auf seinen Computer herunterladen und weiter verbreiten oder anderweitig nutzen, ohne dass nicht der Urheber in irgendeiner Weise seine Einwilligung hierzu erteilt hat.

Im Ergebnis muss man daher leider sagen, dass die Nutzung der Tauschbörsenprogramme an sich nicht rechtswidrig oder verboten ist, in den allermeisten Fällen die Verwendung der Software aber so erfolgen dürfte, dass Urheberrechte verletzt werden.

Nichts spricht dagegen, die eigenen Urlaubsbilder über ein Filesharingprogramm zu verteilen (sofern hier die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten beachtet werden). Doch muss der Berechtigte immer mit der Verbreitung auf diesem Wege einverstanden sein, damit auch andere legal auf die Werke zugreifen dürfen.

Wir beraten deutschlandweit sofort.

Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
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The Fame von Lady Gaga…

Mittwoch, 21. Oktober 2009

… ist Gegenstand einer hier vorgelegten Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte.

Das Album der Künstlerin soll unerlaubt zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein und nun fordern die Vertreter der Abmahnerin, in diesem Fall neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro als Vergleichsbetrag.

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Only by the night, Kings of Leon

Dienstag, 8. September 2009

Die Verletzung von Rechten an dem oben genannten Titel mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte für den in dem Schreiben benannten Rechteinhaber  Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.

Der Empfänger der Abmahnung soll das entsprechende Album zum illegalen Download für andere bereit gestellt haben.

Aus diesem Grund wird der Abmgemahnte zunächst dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zudem einen Betrag in Höhe von 856,- Euro an die Kanzlei Waldorf zu bezahlen.

Allein das Abmahnschreiben umfasst dabei 14 Seiten. Beigefügt ist aber neben dem Entwurf einer Unterlassungserklärung, bei der man sich allerdings nicht auch zur Zahlung des eingeforderten Geldbetrages mit verpflichten würde, auch der Ausdruck eines Ermittlungsdatensatzes, ein Beschluss des Landgerichts Köln und – freundlicherweise – direkt noch ein vorausgefüllter Überweisungsträger zur Zahung des geforderten Betrages…

Selbst wenn man hier eine solche Unterlassungserklärung verwendet, die – im Vergleich zu früher in der Praxis oftmals angetroffenen Varianten – relativ “harmlos” anmutet, so sollte dennoch anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor man sich mit einer Unterschrift auf 30 Jahre bindet…

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Nümann und Lang

Freitag, 4. September 2009

Derzeit scheint es, als wäre die Kanzlei Nümann und Lang mit einer ganzen Menge an Abmahnungen dabei, die Postversanddienste in Deutschland wirtschaftlich zu stärken…

So löblich dieser Gedanke auch sein mag, so gibt die Anzahl der aktuell bekannt werdenden Abmahnfälle durchaus zu denken.

Es bleibt nur zu hoffen, dass möglichst alle Betroffenen sich auch anwaltlich beraten lassen und nicht ohne weiteres Zögern die von den Abmahnern vorgelegte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es gibt auch und gerade in den urheberrechtlichen Abmahnungen stets eine große Anzahl von Punkten, die mehr als fraglich erscheinen und einer genaueren Prüfung unterzogen werden sollten. Hier können wir helfen.

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Kann man mehrfach abgemahnt werden?

Mittwoch, 2. September 2009

Immer wieder wird in der Beratungspraxis nachgefragt, ob man mit der Begleichung der ersten Abmahnung und der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung davon ausgehen kann, dass man sodann keine weitere Abmahnung erhalten würde.

Darauf kann man leider nur mit einem “Nein” antworten. Man kann also mehrfach abgemahnt werden.

Auch wenn man eine Unterlassungserklärung unterschreibt und den geforderten Betrag zahlt, kann es sein, dass man erneut Abmahnungen erhält, die Urheberrechtsverletzungen betreffen.

Die Berechtigung für das Aussprechen einer kostenpflichtigen Abmahnung entfällt nur dann, wenn der Abmahner trotz einer abgebenenen Unterlassungserklärung noch einmal den gleichen Verstoß abmahnt. Man muss sich auch hier jeweils den Einzelfall genauer ansehen.

Es gilt daher, dass der Empfänger einer Abmahnung sich jedenfalls beraten lassen sollte, vor der Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung und vor einer etwaigen Zahlung. Zumeist gibt es Möglichkeiten, zumindest über die aufgestellten Forderungen noch einmal zu verhandeln oder sie gar ganz zu bestreiten.

Bitte kontaktieren Sie daher nicht den Abmahner, bevor Sie anwaltliche Beratung in Anspruch genommen haben.

Auch bei der Auswahl des Anwalts gilt, dass man darauf schauen sollte, ob die behauptete Erfahrung tatsächlich gegeben ist. Uns ist ein Beispiel bekannt, bei dem diese Erfahrung scheinbar nicht so vorliegt…

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Rasch und edel

Dienstag, 11. August 2009

Die Tonträgerhersteller edel records entertainment GmbH, edel media & entertaiment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH wurden vor nicht all zu langer Zeit von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertreten.

Aus dieser Zeit liegt uns eine Abmahnung vor, die deshalb im Vergleich zu den aktuell versandten Schreiben als bemerkenswert gelten kann, weil damals noch “ganze Festplatten” abgemahnt wurden.

Im konkreten Fall hatte der Abgemahnte angeblich 1123 Audiodateien über edonkey öffentlich zugägnlich gemacht und sollte als pauschalen Schadensersatzbetrag 3.500,- bezahlen und selbstverständlich auch eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben.

Interessanter Weise wird in der zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung nicht mehr der danach zu zahlende Betrag im Klartext genannt, sondern vielmehr nur auf das Vergleichsangebot aus der Abmahnung verwiesen. Sollte der Unterzeichnende nicht noch einmal auf die Höhe der Summe aufmerksam werden oder sollten dadurch “Übertragungsfehler” zwischen der Abmahnung und der Unterlassungserklärung vermieden werden..?

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Abmahnung durch Kanzlei Demirci & Dr. Nal

Donnerstag, 6. August 2009

Aus mehreren Quellen im Internet (unter anderem hier und hier) ergeben sich Hinweise auf Abmahnungen, die die Kanzlei Demirci & Dr. Nal versendet.

Bisher sind wohl ausschließlich Rechte an Musikstücken türkischer Künstler Gegenstand der Abmahnungen.

Eine bemerkenswerte Besonderheit ist allerdings, dass von dort angeblich Abmahnungen im Umlauf sind, in denen auf der Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 3.000.000,- Euro eine Anwaltsvergütung von über 13.000,- Euro eingefordert wird.

Bitte lassen Sie sich nicht einschüchtern und nutzen stattdessen eine kompetente Beratung im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen.

Jederzeit sind auch wir gerne unter der Telefonnummer 0511/47390601 für eine erste Einschätzung der Situation für Sie ansprechbar.

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DigiProtect “fährt mehrgleisig”

Montag, 3. August 2009

Die seit einigen Jahren abmahnende Firma DigiProtect hat unserer Kenntnis nach inzwischen zumindest drei Kanzleien mit der Bearbeitung von Abmahnungen beauftragt.

Neben der auch in diesem Arbeitsfeld bereits bekannten Kanzlei Kornmeier & Partner ist auch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte und nun auch die Kanzlei Graf von Westphalen mit der Rechteverfolgung beauftragt.

Es bleibt abzuwarten, ob es sich hier um ein “Aufteilen” der Arbeit handelt oder ob mit dem vermehrten Auftreten von Abmahnungen im Bereich der beahupteten Urheberrechtsverletzungen zu rechnen ist.

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