Artikel-Schlagworte: „München“

Rechtsanwälte Waldorf Frommer weiterhin f.Constantin Film Verleih GmbH

Montag, 25. Oktober 2010

Schon seit geraumer Zeit, aber immer noch aktuell, versendet die Constantin Film Verleih GmbH über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München Abmahnungen. Diese Schreiben betreffen sodann unter anderem das Werk “Wickie und die starekn

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und eine Einigung bezüglich der behaupteten Zahlugsansprüche gegen einen Betrag von 956,00  Euro angeboten.

Eckdaten der Abmahnung in Kürze:

Rechteinhaber:                      Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Frommer

Abgemahntes Werk:              „Wickie und die starken Männer“

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Boenig@recht-freundlich.de oder  per Telefax: 0511/473906-09 übermitteln.

Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Waldorf Frommer mahnt weiter für Tele München ab

Donnerstag, 2. September 2010

Die Tele MünchenFernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat offenbar auch in neueren Fällen die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit er Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Dieser Eindruck entsteht, da hir aktuelle Abmahnungen vorliegen, die das Werk “Shutter Island” betreffen, an welchem ausweislich der Abmahnung die Tele München die entsprechenden Rechte hat.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise Tele München gehen dabei vergleichsweise zeitnah nach der angeblichen Verletzungshandlung gegen den Anschlussinhaber vor, von dessen Internetzugnag die Verletzungshandlug vorgenommen worden sein soll. Weniger als vier Wochen sind in einem konkreten Fall vergangen, zwischen der angeblichen Verletzungshandlung und der Versendung der hier vorgelegten Abmahnung.

Es ist zu beachten, dass die Kanzlei Waldorf Frommer auch noch relativ kurze Fristen für eine Reaktion setzt (im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien). Hieraus resultiert das konkrete Risiko, dass es zur Beantragung und in der Folge zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kommen könnte, wenn man nicht oder unzureichend reagiert.

Wir raten daher in jedem Fall, möglichst binnen der in der Abmahnung genannten Frist zu reagieren, sich aber auch VOR der Reaktion, über Optionen und damit jeweils verbundene Chancen und Risiken zu informieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Kanzlei@recht-freundlich.de

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John Rabe, Film, Waldorf Frommer und Majestic Filmverleih GmbH

Mittwoch, 18. August 2010

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt (wie auch hier schon einmal berichtet) derzeit wieder angebliche Rechtsverstöße bezüglich des Films “John Rabe“  ab, an dem die Majestic Filmverleih GmbH die notwendigen Rechte halten soll.

Mit der Abmahnung wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Weitergehend werden Zahlungsansprüche behauptet, die jedoch mit einer vergleichsweisen Einigung erledigt werden könnten. Dazu müsste der Abgemahnte jedoch die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschale Summe in Höhe von 956,- Euro bezahlen, die sich aus 506,- Euro Anwaltskosten (inklusive Auslagenpauschale) und 450,- Euro Schadensersatz zusammensetzen soll.

Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende Information die der Abmahnung beigefügte Unterlassugserklärung zu unterzeichnen und den in der Abmahnung benannten Betrag zu bezahlen.

Informieren Sie sich stattdessen über die Möglichkeiten der Reaktion und die diesbezüglichen Chancen und Risiken.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Kanzlei@recht-freundlich.de

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Teilzeithippie – Annett Louisan

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Das in der Überschrift genannte Album ist – neben dem Hörbuch “Mutterschutz” Gegenstand einer hier im Rahmen eines Beratungsmandates vorgelegten Abmahnung.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München fordert für die Sony Music Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 1.206,- Euro. Die Summe setzt sich ausweislich einer der Abmahnung zu entnehmenden Tabelle aus 506,- Euro Rechtsanwaltskosten und 700,- Schadenseratz zusammen.

Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die nichts zu dem angeblichen Zahlungsanspruch sagt.

Dennoch sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Überlegungen unterzeichnet werden. Jede Äußerung gegenüber den abmahnenden Kanzleien ist genau zu prüfen.

Lassen Sie sich beraten:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 – 47 39 06 01, Fax 0511 – 47 39 06 09, Email kanzlei(at)recht-freundlich.de

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