Der Rechteinhaber Studija Monolit lässt derzeit wohl angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Gluhar v Kino” abmahnen.
Es wird ein Vergleich gegen Zahlung in Höhe von 980,- Euro und Übersendung der Unterlassungserklärung angeboten.
Weitere Informationen gibt es auch hier: http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/abmahnung-fuer-studija-monolit-durch-rechtsanwaltskanzlei-kruse
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben und sich damit gegebenenfalls zu weitgehend verpflichten.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de